Blitzstrompotentialausgleich

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Myxin

Myxin

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Hallo,
ich bin Bauausschußvorsitzender in unserer Kirchengemeinde. Mir liegt jetzt ein Mängelbericht samt Angebot eines unserer Gebäude vor. In dem heißt es unter anderem das der Blitzstrompotentialausgleich herzustellen ist. Der Prüfvertrag mit dieser Firma besteht seit 92 und alle 2 Jahre wird der Blitzschutz geprüft. Ich bin kein Blitzschutzexperte, gab es denn in den letzten 2 Jahren eine Änderung der Vorschriften ? Ist dieser Potentialausgleich zwingend erforderlich oder eine Ergänzung der vorhandenen Anlage ?
 
Normen ändern sich täglich.
Besonders dieses Jahr sind wieder einige Änderungen in die Normen eingeflossen
Ein Blitzschutzpotentialausgleich ist erforderlich, allerdings schon länger als 2 Jahre.

Vor Jahren war es z.B. noch üblich einfach alles was auf dem Dach an Metall rumsteht an den Blitzschutz anzuschließen. Heute ist dies nicht mehr erlaubt, im Gegenteil müssen diese Teile gegen Einschlag geschützt werden.

für interessierte mal nach dem Blitzplaner von Dehn& Söhne suchen da steht alles wissenswerte drin.
 
Myxin schrieb:
Ich bin kein Blitzschutzexperte, gab es denn in den letzten 2 Jahren eine Änderung der Vorschriften ? Ist dieser Potentialausgleich zwingend erforderlich oder eine Ergänzung der vorhandenen Anlage ?
Vermutlich hat die Blitzschutzanlage nach altem Normenstand noch eigene Erdspieße, welche nicht blitzstromtragfähig mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes verbunden sind. Evtl. fehlt auch noch der Schutzpotenzialausgleich und eine Hauserdung.

Im Baurecht gilt "Bestandsschutz" wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Normen entsprochen hat. Neue Normen verpflichten nicht zur Nachrüstung, übergeordnete Gesetze aber schon. Wie ist das Gebäude denn genutzt?

Octavian1977 schrieb:
Normen ändern sich täglich.
Die Normenflut ist schon happig genug, da muss man nicht noch übertreiben.

Octavian1977 schrieb:
Besonders dieses Jahr sind wieder einige Änderungen in die Normen eingeflossen
Ein Blitzschutzpotentialausgleich ist erforderlich, allerdings schon länger als 2 Jahre.
Du verwendest nicht zufällig einen Kalender nach anderer Zeitrechnung? Die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) wurde im Oktober 2011 verabschiedet und der Blitzschutzpotenzialausgleich ist auch schon in Normausgaben vor 2006 enthalten.

Ob für das jeweilige Gebäude eine Blitzschutzanlage erforderlich ist, ist keine Frage von DIN-VDE-Normen, sondern von der jeweiligen LBO und nutzungsbedingt evtl. auch von anderen Gesetzen abhängig. Wie lange soll denn "länger als zwei Jahre" sein und welche Normen sollen das sein?

Octavian1977 schrieb:
Vor Jahren war es z.B. noch üblich einfach alles was auf dem Dach an Metall rumsteht an den Blitzschutz anzuschließen. Heute ist dies nicht mehr erlaubt, im Gegenteil müssen diese Teile gegen Einschlag geschützt werden.

für interessierte mal nach dem Blitzplaner von Dehn& Söhne suchen da steht alles wissenswerte drin.
Der DEHN Blitzplaner ist zwar normativ in diversen Punkten überholt, aber noch immer lesenswert. Den solltest du nicht nur anderen empfehlen, sondern auch mal selbst durchlesen, dann müsste man dir nicht so oft widersprechen.

Es gibt leider keinen normativen Zwang das gesamte Gebäude oder Teile wie z. B. eine Fotovoltaikanlage oder eine Antenne optimal nach dem Stand der Technik durch Isolierten Blitzschutz oder einzelne getrennte Fangeinrichtungen abzusichern.

Wo der äquivalente Trennungsabstand nicht einzuhalten ist, weil z. B. die Dachfläche komplett mit Fotovoltaikmodulen belegt wurde, ist auch ein suboptimaler konventioneller Blitzschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (= Normen-Mindeststandard) möglich und normkompatibel.

Dann sind auch metallische Bauteile und Dachaufbauten aus elektrisch nicht leitendem Material ab bestimmten Dimensionen konventionell zu schützen. Siehe Blitzplaner 5.1.2 Seite 63.
 
Dipol schrieb:
Im Baurecht gilt "Bestandsschutz" wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Normen entsprochen hat.

Aber in der VDE nicht. Und Blitzschutzanlagen sehe ich eher darunter.

Lutz
 
elo22 schrieb:
Aber in der VDE nicht. Und Blitzschutzanlagen sehe ich eher darunter.
Das ist insoweit richtig, als dass der Begriff in keiner DIN und keiner VDE festgeschrieben ist. Trotzdem hat er sich umgangssprachlich und selbst in VDE-Publikationen in Gänsefüßchen eingebürgert. Siehe z. B. ABB Merkblatt 16 für Funksende-/Empfangsantennen, Seite 3

Merkblatt 16 schrieb:
1.1 Bestandsschutz

Blitzschutz- und Antennenerdungsanlagen, die bei der Abnahme den zu diesem Zeitpunkt geltenden Normen entsprochen haben, brauchen bei Änderungen der Normen (anerkannte Regeln der Technik) bzw. des Standes der Technik nicht umgerüstet zu werden („Bestandsschutz“).

Dass "Bestandsschutz" nur bei neuen Normen, aber nicht bei übergeordneten Gesetzen geltend gemacht werden kann, wurde bereits erwähnt.

http://www.vde.com/de/Ausschuesse/Blitz ... steme.aspx
 
Wie ist das Gebäude denn genutzt?

Es ist ein Reetgedecktes Gebäude, das als Tagungshaus mit Übernachtungsmöglichkeit genutzt wird.
 
Myxin schrieb:
Es ist ein Reetgedecktes Gebäude, das als Tagungshaus mit Übernachtungsmöglichkeit genutzt wird.
Reetdächer sind hier im Schwabenländle vergleichsweise selten.

Nach DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) darf auf Reetdächern keine Antenne installiert werden. Wo eine Antenne wegen der damit verbundenen Brandgefahr verboten ist, sollte nach Blitzschutznorm auch keine "normale" Blitzschutzanlage zulässig sein. Ein Blitzschutzpotenzialausgleich macht aber nur Sinn, wenn auch eine Blitzschutzanlage vorhanden ist.

Ohne Beschreibung was ausgeführt ist und warum der Altzustand bemängelt wurde, kommen wir nicht weiter.
 
Ok, ich hab die folgenden Daten aus dem Prüfprotokoll entnommen. Vieleicht hilft das.

Fangeinrichtung:
Stahl verzinkt
Rund
8mm
Art: Maschennetz
Verfahren: Masche

Ableitung:
Stahl verzinkt
Rund
8mm
Verlegung auf Mauerwerk
Anzahl 6 Stck
Trennstellen 7 Stck

Erdungsanlage:
Ringerder
Tiefenerder

Innerer Blitzschutz:
Potischiene vorhanden

kein Blitzstromableiter class I vorhanden
Kein Überspannungsableiter class II vorhanden

Bestehende Anlage errichtet nach DIN VDE 0185-Teil 100
 
Zur Blitzschutzanlage keine Beanstandung. Muss man jetzt aus der Bennenung von Ringerder und Tiefenerder enträtseln, dass die Blitzschutzanlage über eigene Vertikalerder verfügt???

Zu einem Gutachten gehört aber mehr als nur eine Anlagensichtung

- Korrosionszustand?
- Ringerder für das Gebäude mit den Tiefenerdern (der Blitzschutzanlage?) verbunden?
- Übergangsiderstände der Fangleitungen?
- Erdungswiderstände?

Myxin schrieb:
Potischiene vorhanden
Der Begriff Potischiene ist sehr eigenwillig. Das Teil wurde von Potenzialausgleichsschiene (PAS) in Haupterdungsschiene (HES) umgetauft.

Myxin schrieb:
Bestehende Anlage errichtet nach DIN VDE 0185-Teil 100
Diese Norm wurde im Zuge internationaler Harmonisierung in die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) überführt. Hang zu alten Bezeichnungen oder Bezug auf den Zeitraum der Erstellung?

Die Knackfrage, was bemängelt worden ist, bleibt weiter ungeklärt.
 
Das Protokoll wurde am 04.10.2012 erstellt und es steht noch Potentialausgleichsschiene drin.

Messergebnisse:
Messung Erdausbreitungswiderstand
Messgerät Saturn Geo plus
Messmethode 3 Pol-Messung

Trennstelle E1 5,2 RA
E2 5,1
E3 5,1
E4 5,6
E5 4,8
E6 5,7
E7 26,1

Prüfergebnis :

Bei E3 besteht Näherungen zu Elektroleitungen
Der Blitzstrompotentialausgleich ist herzustellen
Die Erdung E7 ist hochohmig und zu verbessern
Bei E1 ist eine Mauerstütze defekt
Bei E6 ist eine Buchenstütze defekt
 
Warum nicht gleich so?

Zeile 2 kann sich nur noch auf die schon vermutetete unzweckmäßige Separaterdung der Blitzschutzanlage beziehen. Bei dieser Objektnutzung wäre es wenig sinnvoll sich auf einen evtl. vorhandenen Bestandsschutz zu berufen.

Link://www.vde.com/DE/AUSSCHUESSE/BLITZ ... nlage.aspx
 
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