Myxin schrieb:
Ich bin kein Blitzschutzexperte, gab es denn in den letzten 2 Jahren eine Änderung der Vorschriften ? Ist dieser Potentialausgleich zwingend erforderlich oder eine Ergänzung der vorhandenen Anlage ?
Vermutlich hat die Blitzschutzanlage nach altem Normenstand noch eigene Erdspieße, welche nicht blitzstromtragfähig mit dem Schutzpotenzialausgleich des Gebäudes verbunden sind. Evtl. fehlt auch noch der Schutzpotenzialausgleich und eine Hauserdung.
Im
Baurecht gilt "Bestandsschutz" wenn die Anlage zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Normen entsprochen hat. Neue Normen verpflichten nicht zur Nachrüstung, übergeordnete Gesetze aber schon. Wie ist das Gebäude denn genutzt?
Octavian1977 schrieb:
Normen ändern sich täglich.
Die Normenflut ist schon happig genug, da muss man nicht noch übertreiben.
Octavian1977 schrieb:
Besonders dieses Jahr sind wieder einige Änderungen in die Normen eingeflossen
Ein Blitzschutzpotentialausgleich ist erforderlich, allerdings schon länger als 2 Jahre.
Du verwendest nicht zufällig einen Kalender nach anderer Zeitrechnung? Die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) wurde im Oktober 2011 verabschiedet und der Blitzschutzpotenzialausgleich ist auch schon in Normausgaben vor 2006 enthalten.
Ob für das jeweilige Gebäude eine Blitzschutzanlage erforderlich ist, ist keine Frage von DIN-VDE-Normen, sondern von der jeweiligen LBO und nutzungsbedingt evtl. auch von anderen Gesetzen abhängig. Wie lange soll denn "länger als zwei Jahre" sein und welche Normen sollen das sein?
Octavian1977 schrieb:
Vor Jahren war es z.B. noch üblich einfach alles was auf dem Dach an Metall rumsteht an den Blitzschutz anzuschließen. Heute ist dies nicht mehr erlaubt, im Gegenteil müssen diese Teile gegen Einschlag geschützt werden.
für interessierte mal nach dem Blitzplaner von Dehn& Söhne suchen da steht alles wissenswerte drin.
Der DEHN Blitzplaner ist zwar normativ in diversen Punkten überholt, aber noch immer lesenswert. Den solltest du nicht nur anderen empfehlen, sondern auch mal selbst durchlesen, dann müsste man dir nicht so oft widersprechen.
Es gibt leider
keinen normativen Zwang das gesamte Gebäude oder Teile wie z. B. eine Fotovoltaikanlage oder eine Antenne optimal nach dem Stand der Technik durch Isolierten Blitzschutz oder einzelne getrennte Fangeinrichtungen abzusichern.
Wo der äquivalente Trennungsabstand nicht einzuhalten ist, weil z. B. die Dachfläche komplett mit Fotovoltaikmodulen belegt wurde, ist auch ein suboptimaler konventioneller Blitzschutz nach den anerkannten Regeln der Technik (= Normen-Mindeststandard) möglich und normkompatibel.
Dann sind auch metallische Bauteile und Dachaufbauten aus elektrisch nicht leitendem Material ab bestimmten Dimensionen konventionell zu schützen. Siehe Blitzplaner 5.1.2 Seite 63.