O
ottifant
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Hallo Forum,
ich hab ein Problem, da zu meinem Thema die verschiedensten Meinungen gibt.
Ich habe vor im Haus Funkrauchmelder eintzubauen.
Soweit gut.
Wenn es einen Feuerarlarm gibt, sollen über die EIB Anlage die Rolläden automatisch hochfahren, sowie für die Fluchtwege und Aussenanlagen die Beleuchtung eingeschaltet werden.
Technisch ist das kein Problem.
Jetzt habe ich gehört, das man im Haus nur Ex geschützte Lampen verwenden darf, da es sonst bei einem Schwelbrand zu einem Flashover oder im schlimmsten Fall zu einem Backdraft kommen kann.
Ich denke das das auch Versicherungstechisch ein Problem geben kann.
Weiß wemand etwas zu den Verordnungen?
ich hab ein Problem, da zu meinem Thema die verschiedensten Meinungen gibt.
Ich habe vor im Haus Funkrauchmelder eintzubauen.
Soweit gut.
Wenn es einen Feuerarlarm gibt, sollen über die EIB Anlage die Rolläden automatisch hochfahren, sowie für die Fluchtwege und Aussenanlagen die Beleuchtung eingeschaltet werden.
Technisch ist das kein Problem.
Jetzt habe ich gehört, das man im Haus nur Ex geschützte Lampen verwenden darf, da es sonst bei einem Schwelbrand zu einem Flashover oder im schlimmsten Fall zu einem Backdraft kommen kann.
Ich denke das das auch Versicherungstechisch ein Problem geben kann.
Weiß wemand etwas zu den Verordnungen?