Feuermelder und geschaltetes Licht

Diskutiere Feuermelder und geschaltetes Licht im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo Forum, ich hab ein Problem, da zu meinem Thema die verschiedensten Meinungen gibt. Ich habe vor im Haus Funkrauchmelder eintzubauen...
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ottifant

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Hallo Forum,
ich hab ein Problem, da zu meinem Thema die verschiedensten Meinungen gibt.

Ich habe vor im Haus Funkrauchmelder eintzubauen.
Soweit gut.
Wenn es einen Feuerarlarm gibt, sollen über die EIB Anlage die Rolläden automatisch hochfahren, sowie für die Fluchtwege und Aussenanlagen die Beleuchtung eingeschaltet werden.
Technisch ist das kein Problem.
Jetzt habe ich gehört, das man im Haus nur Ex geschützte Lampen verwenden darf, da es sonst bei einem Schwelbrand zu einem Flashover oder im schlimmsten Fall zu einem Backdraft kommen kann.

Ich denke das das auch Versicherungstechisch ein Problem geben kann.
Weiß wemand etwas zu den Verordnungen?
 
mhhh, sind nicht in 97% aller Haushalte standart Lampen eingebaut!?! Ich glaub weniger das man da im Falle eines Feuers mit der Versicherung aerger bekommt, solange die Lampen fachmaennisch installiert wurden.
 
Backdraft Flashover

Hallo,

wen dem so wäre , würde ein Flash-Over auch durch jeden
Standard Lichtschalter ausglöst werden .Da müßtest du auch Ex Schalter haben. Die Zündung bei den vorgenannten Szenarien erfolgt in erster Linie nicht durch elektrische Einflüsse sondern direkt durch das Feuer.

Flash-Over

backdraft
 
Hallo,
zu den Versicherungen kann ich helfen, da meine bessere Hälfte Versicherungskauffrau ist. Wo bist du denn versichert? Dann kann sie dir das eventl. genau sagen!!!

MFG

Tobi84
 
@ottifant
>Flashover durch nicht Exgeschützte Lampen
Bei genügend hoher Melderdichte glaube ich nicht, daß sich bis zum Ansprechen eines Melders schon soviel zündfähiges Rauchgas entwickelt hat.
(zumal ich weniger die Lampenwäre, als den Schaltfunken im Schalter/Relais fürchten würde)
Den Alarmplan finde ich durchaus richtig und plane bei mir auch schon so ähnlich.
http://www.elektrikforum.de/viewtopic.p ... highlight=

Da du nach unbeabsichtigten Negativauswirkungen suchst, hier noch ein paar Denkansätze:
-Wenns in einem Raum ohne Melder lange schwehlt, dann etwas Rauch durch Türritzen bis zum nächsten Melder dringt, und der dann das Licht im Raum schaltet, wäre das durchzünden zumindest nicht mehr ganz undenkbar
-Durch das hochfahren der Rolläden könnte ein evtl. geöffnetes Fenster mehr Luft hineinlassen und den Brandverlauf ungünstig beeinflussen.
-Ein stromlos herunterhängendes geschmolzenes Kabel könnte durch Beschaltung erst zur Personen-Gefahr werden
-Durch Beschaltung von beschädigten Kabeln könnte es zum Kurzschluss kommen, der Dir evtl. auch die noch brennenden Lampen ausknippst.
-Abschalten von nicht zur Flucht notwendigen Stromkreise wäre einerseits sinnvoll, andererseits bei Fehlalarm ärgerlich bis schädlich (PC,...)
-Je nach Einsatzlage wird die Feuerwehr den Strom übrigens eh abschalten
-Einbruchrisiko: Dieb funzelt in der Garage mit Feuer, damit im Wohnzimmer der Rolladen hochgeht..
-und ob es evtl. doch eine Vorschrift für Automatisierte Schaltvorgänge gibt: Alarmanlagenfachfirma fragen (und PN an mich ;-)

>Versicherungsrechtlich?
hab noch von keiner Vorschrift für Ex-geschützte Lampen für Brandfall gehört,
sofern sie nicht schon für den NichtBrandFall vorgeschrieben wären (Gefahrgut,...)

Ich übernehme keine Haftung für meine Beiträge
 
Flash over Bzw. Backdraft ist annähernd das selbe !
Aber beides kan bei einem Wohnungsbrand(Unvolkommene Verbrennung)durch magelnde Sauerstoffzufuhr entstehen.
Aber um diese "exolsionsfähige Atmosphare" nun zum zünden zu bewegen braucht es nicht wie bei "Normalem Gas/Luft Gemisch" nen Zündfunken sondern eine Sauerstoffzufuhr. Diese erfolgt in der Regel durch öffnen einer Tür oder durch das bersten der Fensterscheibe.
Die Zündenergie bzw. der von dir angesprochene Zündfunke ist ja bereits durch den Schwellbrand vorhanden!

Der Falshover wird durch das vorhanden sein eines "flächendeckendes Rauchmeldernetzes" verhindert. Da sich nicht genung Rauchgase bilden können um eine unvolkommen Verbrennung stattfinden zu lassen.
Weil diese tritt erst auf wenn kein Sauerstoff mehr in der Raumluft ist und statt Kohlendioxid (CO²) sich Kohlenmonooxid (CO) bildet!
 
Der Falshover wird durch das vorhanden sein eines "flächendeckendes Rauchmeldernetzes" verhindert. Da sich nicht genung Rauchgase bilden können um eine unvolkommen Verbrennung stattfinden zu lassen.

Na das hast du etwas verwirrend dargestellt . Die Rauchmelder greifen ja wohl nicht aktiv ins Geschehen ein . :wink:

Nur durch die Warnungen der Melder kann rechtzeitig eingegriffen werden so das oben zitiertes nicht passiert.........
 
ja okay hast recht!
In der Regel bin ich gewöhnt es mit einer Brandmeldeanlage zu tun haben und da iss dann spätestens nach 10 min die Feuerwehr vor ort und diese 10 min reichen soweit ich weiß nicht aus um die Gase soweit thermisch aufzubereiten das es zu besagten ereignissen kommen kann!
 
Danke für die antworten

Hallo und Danke erst mal für die zahlreichen Postings.
Habe mit mehreren Feuerwehrleuten geredet. Alle sind der Meinung das bei einem Niedrichergiehaus
es keine Auswirkungen mehr hat und das der Flashover nur gezündet wird durch Sauerstoff. Wenn es soweit ist haben die heißen Gase alles Elektrische in dem Bereich eh schon zerstört.

Auch durch meine Plannung von flächendäckenden Meldern ist Gefahr eher minimal das es zum worsecase kommt.


Noch eins! Die Feuerwehr hat dringend abgeraten durch ein Haus zu laufen wo es schon zu starker Rauchbildung gekommen ist. Die häufiste Todesursache ist, das die Leute durch den Rauch laufen ein bis zwei mal einatmen und dann ohnmächtig werden. Danach kommt das Feuer und erledigt den Rest.
Im Zimmer bleiben, die Feuerwehr rufen: Die muss innerhalb von 8 Minuten am Einsatzort sein.( Tip: wenn es nicht mehr geht, sollte eine Strickleiter zum herunterklettern bereit stehen . In einem Einfamlienhaus sollte das fürs Schlafzimmer kein Thema sein.
 
Hallo Erst mal danke für deine Antwort:

Da du nach unbeabsichtigten Negativauswirkungen suchst, hier noch ein paar Denkansätze:
-Wenns in einem Raum ohne Melder lange schwehlt, dann etwas Rauch durch Türritzen bis zum nächsten Melder dringt, und der dann das Licht im Raum schaltet, wäre das durchzünden zumindest nicht mehr ganz undenkbar

In meinem Fall nicht, da flächendekend die Melder angebracht weren:

-Durch das hochfahren der Rolläden könnte ein evtl. geöffnetes Fenster mehr Luft hineinlassen und den Brandverlauf ungünstig beeinflussen.

Die Rolläden sind wichtig hochzufahren, da es schwieriger ist aus dem Haus zu gelangen wenn die Rolläden unten sind. Da hast du in Panik nicht den Kopf den Schalter zu suchen um diese dann hochzufahren. Ausserdem ist die Aussenbeleuchtung mitgeschaltet und man hat vieiecht eine bessere Chance den Ausgang zu finden.


-Ein stromlos herunterhängendes geschmolzenes Kabel könnte durch Beschaltung erst zur Personen-Gefahr werden

Da die elektrische Anlage automatisch geschaltet wird ( EIB/ Instabus) kann das nicht passieren. Ausserdem suchst du nicht lange den Schalter!


-Durch Beschaltung von beschädigten Kabeln könnte es zum Kurzschluss kommen, der Dir evtl. auch die noch brennenden Lampen ausknippst.

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-Abschalten von nicht zur Flucht notwendigen Stromkreise wäre einerseits sinnvoll, andererseits bei Fehlalarm ärgerlich bis schädlich (PC,...)

Wer schaut nach einem PC wenn es um das Leben geht.
Wer einen PC dauerhaft fährt sollte sich ehr um eine sinnvolle Backupstrategie sorgen machen . Das Abschalten der Stromkreise erfolgt auch über den Instabus automatisch


-Je nach Einsatzlage wird die Feuerwehr den Strom übrigens eh abschalten
-Einbruchrisiko: Dieb funzelt in der Garage mit Feuer, damit im Wohnzimmer der Rolladen hochgeht..
-und ob es evtl. doch eine Vorschrift für Automatisierte Schaltvorgänge gibt: Alarmanlagenfachfirma fragen (und PN an mich ;-)


In die Garage/Aussenbereich kommt eh kein Feuermelder. Das macht auch keinen Sinn.

>Versicherungsrechtlich?
hab noch von keiner Vorschrift für Ex-geschützte Lampen für Brandfall gehört,
sofern sie nicht schon für den NichtBrandFall vorgeschrieben wären (Gefahrgut,...)

Ich übernehme keine Haftung für meine Beiträge[/quote]

Danke für die vielen Anregungen
:lol:
 
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