Alle hier vorher genannten Sicherheitsaspekte bzgl. notwendigem Leitungsschutz und Personenschutz sind klar verstanden ! Ebenso alle VDE Vorschriften bzw. ordnungsgemäßer Einspeisung "nichtstationer Stromerzeugunganlagen".
Dennoch treiben mich folgende Erkenntnisse und Überlegungen um, die mich einfach nicht verstehen lassen, warum eine Einspeisung von Powerstation/Aggregat über eine Steckdose nicht funktionieren sollte, auch unter Berücksichtigung der Sicherheitsaspekte.
(Zumal ein Balkonkraftwerk ja auch nur über Schuko-Stecker in eine Steckdose eingespeist wird....liegt es an einer vorhandenen Isolationüberwachung ? und ich gehe hier mal von Nulleinspeisung aus, also Inselbetrieb)
Ich freue mich auf Euer Feedback !
Meine bisherigen Erkenntnisse sind:
1. Mein Hausnetz ist ein TN-C-S Netz. Dieses darf sogar "nur allphasig statt allpolig" per Hauptleitungsschalter
(dieser ist nicht verplombt) getrennt werden; der Neutralleiter wird also nicht getrennt. Der PEN darf eh nicht getrennt werden (schriftlicher Nachweis aus der VDE100 vorhanden). Das Trennen per Hauptleitungsschalter würde somit einen Blackout/Inselbetrieb simulieren.
2. Meine Powerstation/Stromaggregat sind i.d.R. einphasig und haben (leider) keine Möglichkeit, geerdet zu werden (ich rede nicht von der Potentialausgleichsschraube am Gehäuse zur Ableitung statischer Aufladungen !);
sie spannen daher ein IT-Netz auf, und an der Powerstation/Aggregat-Steckdose lässt sich nicht bestimmen, welcher Kontakt die Phase ist, und welcher Kontakt der Nullleiter; das Bezugspotenzial "Erde" fehlt ja.
3. Mit einem Adapterkabel (das für nichts anderes als das Aggregat benutzt werden darf !), ließe sich per Brücke aus dem IT-Netz des Aggregates ein TN-Netz machen. Soweit so gut.
Anmerkung: Selbst bei "ortsrichtiger" Einspeisung in der Unterverteilung würden dennoch die Leitungsschutzschalter LS ("Sicherungsautomaten") nicht auslösen, weil der vom Aggregat gelieferte Strom als Bemessungsstrom zum Auslösen des LS nicht ausreicht. Der FI würde aber funktionieren (weil er wie die LS "ortsrichtig" zwischen Aggregat und Verbraucherkreisen sitzt).
4. Wenn ich aber bewusst nicht "ortsrichtig" in der Unterverteilung, sondern an einer Steckdose in der letzten Ecke meines Hauses einspeise, gibt es zwischen den Verbrauchern (z.B. Rolladen) und dieser Steckdose weder Leitungsschutzschalter noch FI, denn ich komme ja quasi "vom anderen Ende der Leitungen her".
Mein Hausnetz stellt also nur die Leitungen Phase(n), Nulleiter und PE, aber keinerlei Schutzeinrichtungen zur Verfügung.
5. Ergo müssen die notwendigen Schutzeinrichtungen vom Aggregat/Powerstation zur Verfügung gestellt werden !!! Mein Aggregat verfügt über eine Overload-Abschaltung. Ströme größer 12A kann das Aggregat nicht liefern.
Das entspricht aus meiner Sicht einem Leitungsschutzschalter (wenn wir mal das zeitliche Abschaltverhalten ausser Acht lassen. Aber bei 12A über Leitungen, die für 16A ausgelegt sind, habe ich da keinerlei Bedenken)
In meinem o.a. Adapterkabel (Schuko mit Kabelbrücke auf Schuko) ist ein Personenschutzschalter 30mA
eingeschleift. Der entpricht aus meiner Sicht dem FI Schalter (es ist einer ;-))
Fazit: Leitungsschutz ist gegeben. Personenschutz ist gegeben. 50Hz sind von Aggregat/Powerstation gegeben.
Feuer frei für Eure Kommentare und Anmerkungen !
Hinzufügen möchte ich nur noch meine bisherige (!) Sichtweise, die falsch sein kann, und ebenso um Kommentare bittet:
1. Für den unwahrscheinlichen, aber nicht unmöglichen Fall eines Blackouts gilt: Not kennt kein Gebot !
2. Im Inselbetrieb -also Trennung meines Hauses vom Versorgernetz- bin ich Herr des Hauses, und kann tun und lassen was ich will, solange ich anderes Eigentum und andere Personen nicht schädige. Versicherungsschutz und Haftungsausschluß sind natürlich zu beachten, und es obliegt meiner Risikoabschätzung, ob ich durch mein Handeln meinen Versicherungsschutz gefährde.
3. Die VDE Vorschriften und Normen sind kein Gesetze, sondern Handlungsempfehlungen, bzw. Handlungsvorschriften, wenn sich Fachkräfte an diese binden (müssen ? )