Kabeldicke für Hallenanbindung

Diskutiere Kabeldicke für Hallenanbindung im Forum Installation von Leitungen und Betriebsmitteln im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, eine landwirtschaftliche Halle (oder etwas größere Garage, wie auch immer man das nennen mag) soll über das nahe gelegene Wohnhaus ans...
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rabas

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Hallo,

eine landwirtschaftliche Halle (oder etwas größere Garage, wie auch immer man das nennen mag) soll über das nahe gelegene Wohnhaus ans Stromnetz angeschlossen werden. Das Kabel wird dabei unterirdisch inkl. Leerrohr in den Sand (und darüber eben wieder Erde und ein Erdungsband) verlegt und es stellt sich nun die Frage, wie dick dieses Kabel mindestens sein sollte.

In der Halle soll es ein paar "normale" 230V-Steckdosen und ein paar 380V (oder sind das inzwischen 400?) Dosen sowie eben Beleuchtung in Form von Leuchtstoffröhren o.ä. geben. Eingebaute Sektionaltore werden elektrisch angetrieben. Außerdem soll u.a. eine Starkstrom-Kreissäge (6kW und 380V laut Typenschild, 32A glaube ich) angeschlossen werden. Ansonsten eigentlich keine Großverbraucher, aber es sollte lieber eher etwas überdimensioniert geplant werden. Der Kabelweg zwischen Halle und Wohnhaussicherungskasten liegt bei ca. 70m.

Bislang wurde die Kreissäge (Rest war bislang nicht gegeben, da Neubau) über eine Kabelrolle bzw. lose Kabel angebunden, im Wohnhaus gibt es also schon einen Drehstromanschluss.

Noch als Hinweis: Ich bin Elektro-Laie, ich werde mich daher hüten, irgendein Kabel, das nicht lose irgendwo herum liegt, anzufassen/zu verlegen oder ein loses Kabel zu verkabeln. Den Anschluss selbst wird eine elektrische Fachfirma ausführen. Entsprechende Warnungen sind also nicht notwendig. :wink: Ich sollte nur wissen, wie dick das Kabel sein soll, da der Kabelweg aber nun vorab gelegt werden soll und ich den zuständigen Installateur in den nächsten Tagen nicht erreiche und von ihm nur die Info "16mm²" habe.

Reicht dafür das vorgesehene 16mm²-Kabel oder sollte es mehr sein?
 
Zunächst Willkommen hier im Forum.

Welche Netzform wird vom Versorger zur Verfügung gestellt?
Wie erfolgt die Zählung und welcher Kurzschlussstrom ist am HAK im Haus gemessen worden?
Wird das Kabel im Rohr verlegt?

Hier einige Durchmesser:
NYY 5x16 qmm 22,4 mm
NYCWY 4x16/16 qmm 23,4 mm
 
Danke für die Rückmeldung. Nun kommt aber schon mein Status als Laie zum Tragen, ich kann die Fragen nicht wirklich beantworten.

Was ist mit Netzform denn gemeint? Bzw. welche unterschiedlichen Varianten gibt es?
Die Zählung erfolgt mit einem analogen Einwegezähler oder war etwas anderes gemeint? Kurzschlussstrom wurde bislang nicht gemessen.
In einem Leerrohr (Flexrohr?), ja.
 
rabas schrieb:
Danke für die Rückmeldung. Nun kommt aber schon mein Status als Laie zum Tragen, ich kann die Fragen nicht wirklich beantworten.

Was ist mit Netzform denn gemeint? Bzw. welche unterschiedlichen Varianten gibt es?

In einem Leerrohr (Flexrohr?), ja.

Die Netzform teilt der Stromversorger mit.
Oder geh mal auf die Internetseite deines Anbieters
bzw.EVU/VNB bei Envia zB.ist das dort nachzulesen auch als PDF Dokument.
Nach deiner Frage wird beabsichtigt da etwas mehr als
ein paar Leuchtsstofflampen anzuschließen.
Offenbar kannst du heute auch noch nicht absehen ob später noch mehr Verbraucher hinzukommen.
Leitungs/Kabellänge ist zu beachten.
Da das Kabel ja wohl im Aussenbereich verlegt wird kommt hier wie bereits richtig beschrieben NYY-J
event.auch NYCY/W zur Anwengung, letzteres verfügt über einen Schirm (konz.) dieser kann als Schutzleiter verwendet werden.
In den meisten Fällen kommt aber NYY-J also Erdkabel zum Einsatz wie ich schon geschrieben habe da zu erwarten ist das noch mehr angeschlossen wird würde
ich lieber zu größeren Querschnitt greifen also eher
4x25 oder gar 4x35 oder auch (5x) je nach netzform.
Ein paar Reserven mehr können nicht schaden.
Zumal die Länge des Kabels mit 70m!!! auch nicht ohne ist (Spannungsfall!!! Vorsicherung wie hoch geplant?):lol:
 
VNB ist EnBW, aber keine Ahnung, wo ich das nachlesen könnte. TN-C sagt mir eine Google-Recherche.

Nein, ich kann das nicht abschließend beurteilen, welche Verbraucher hinzukommen. Es werden aber mit sehr großer Sicherheit keine Hebebühnen, Schweißgeräte oder sonstige Großverbraucher werden. Ich gehe auch nicht davon aus, dass es mehr wird als oben aufgeführt. Aber wieso dies nicht zur Sicherheit einplanen, wenn das Kabel nun neu gelegt wird und es hier noch (denke ich) problemlos möglich ist...

Ok, also eher 25 oder 35... wie groß ist denn der Preisunterschied pro m zwischen 16/25/35 grob über den Daumen gepeilt?

Keine Ahnung, wie hoch die Vorsicherung geplant ist. :wink: Gegenfrage: Wie hoch sollte sie denn geplant sein?
 
Nimm einfach den Kupferpreis mit 600 Euro/100 kg an und rechne die Kupfergewichte ein. Hau dann noch mal 30% für die Isolantion oben drauf und du hast den Preis.

NYY-J 5x16 qmm 76,8 kg/100 m
NYY-J 5x25 qmm 120 kg/100 m
NYY-J 5x35 qmm 168 kg/100 m
NYY-J 5x50 qmm 240 kg/100 m
NYY-J 5x70 qmm 336 kg/100 m

Die 5x16 qmm bekommst Du mit drei Leuten gut gezogen.
Die 5x70 qmm benötigts Du 7 Personen.
Aber alle Personen müssen trainiert sein und sollten solche Arbeiten schon mal gemacht haben.

Da Du nur geringe Erfahren hast lass Dir die Vorgaben durch die ausführende Firma machen, das bringt am wenigsten Probleme ich kenne den Untegrund und den Verlauf der Kabeltrasse nicht. Es gibt dort einige einschlägige Normen zu beachten.
 
Der Verlauf der Kabeltrasse ist über eine unbebaubare Wiese, Untergrund ist ganz normaler Erdboden. Also nichts Spektakuläres.

Noch einmal zur Netzform... wenn diese nicht klar ist und ich dann eben 5x35 verlegen lasse, dann bin ich auf der sicheren Seite, auch wenn 4 Adern gereicht hätten oder?

Das mit dem Vorgaben machen lassen würde ich ja gerne, allerdings erreiche ich dort wohl derzeit keinen. Und der Bagger steht nun einmal jetzt da. ;) Aber ich versuche es.
 
Na ist doch ganz einfach!
Die Leitung wird an einen Verteiler angeschlossen, der hinter einem Zähler liegt. Dann immer 5x .
Wird jedoch vor dem Zähler abgegriffen dann wäre dies ein Verstoss gegen das Energiewirtschaftsgesetz. §95 regelt das das ein Bussgeld bis 1 Millionen Euro verhängt werden kann, wenn z.B. die Konzessionsabgabenordnung umgangen wird oder ein Energienetz unerlaubt betriebn wird.

Hier muss wird ein zugelassener Betrieb auch nicht ohne weiteres einfach eine Leitung legen, sondern sich dies schriftlich von der zuständigen Stelle genehmigen lassen.

Bitte nachlesen und Informieren. Es hat schon Fälle gegeben!
 
Öhm, mach mir keine Angst, auch wenn ich nur die Hälfte verstehe?!?

Wozu sollte denn vor dem Zähler abgegriffen werden und was soll problematisch sein? Es ist das selbe Grundstück, der selbe Eigentümer, ... das ist doch bei jedem Gartenhäuschen o.ä. ähnlich, auch wenn hier das Kabel etwas dicker ist.
 
Der Fall den ich anspreche ist so gelagert gewesen, das jemand auf seinem Grundstück ein Haus gebaut hat.
Nach dem Energiewirtschaftsgesetz in Verbindung mit der TAB (Technische Anschlussbestimmungen) ist es jedoch so das man ein Gebäude mit postalischer anderer Adresse (siehe jeweilige Landesbauordnung) einen Anschluss eines Netzbetreibers benötigt. Durch das 4x35 qmm das er verlegt und die Absicht das er das Haus direkt nach dem Bau verkaufen wollte hatte er gegen das Energiewirtschaftsgesetz und das Konzessionsabgabenverordnung verstossen. Ein neues Netzt wurde nach dem Verkauf geschaffen. Die Strompreise hat er auch selbstgmacht. PENG schon war das vergehen gegeben. Das haben sich Gemeinde und Netzbetreiber der Abgaben abführen muss nicht gefallen. -> Strafe.
Bitte alles schriftlich Dokumentieren und die zuständigen Stellen oder den konzessionierten Elektrobtrieb Fragen. Der verliert dann im Fehlerfalle seine Konzession und wird das schon klären.
 
Naja, das ist hier aber ja nicht gegeben. Es ist das selbe Grundstück, die Halle hat keine postalische Anschrift (bzw. im Zweifel die des Wohnhauses), es ist weder vor, während oder nach dem Bau ein Verkauf geplant, ...

Zudem: Das VNB wollte für die Halle (auf welcher demnächst wohl PV liegt) aufgrund des selben Grundstücks keinen Einspeisepunkt errichten und hat vehement darauf bestanden, im Wohnhaus einzuspeisen.

Das sollte also eher kein Problem sein. Mein Problem ist rein technischer Natur. Eben wie dick das Kabel sein sollte und wie es verlegt werden muss. :)
 
Meines Erachtens ja. Man hat sich erst mündlich fest darauf versteift, dass ein eigener Einspeisepunkt nicht drin sei und dann schriftlich dies bestätigt und dabei auch auf TAB 2007 verwiesen, wonach ein Gebäude, das einen eigenen Anschluss erhält, nur dann vorläge, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfüge. Und dies sei hier nicht gegeben (was ja auch nicht der Fall ist).

Noch einmal zur Kabelsache. Ich versuche, einen Fachmann auf die Schnelle vor Ort zu holen, aber falls mir dies nicht gelänge... NYY-J 5x35 in Sand und eine Art flexibles Leerrohr sollte ok sein?
 
Bitte auf die Verlegetiefe achten.
Es sollte schon mindestens 0,6 m sein.
Auf öffentlichen Strassen nimmt man im Sandbett 0,8 m.
Bei Rohrverlegung wäre ein Trassen warnband nicht schlecht mindestens 30 cm oberhalb.

Notfalls kann man Muffen, aber das dauert bestimmt 8 Stunden bis der Strom wieder fliesst, wenn ein Baggger oder Landwirtschaft die Leitung getrennt haben.
 
Jau, 80cm sind geplant. Ob ich ein Warnband finde, muss ich mal schauen, aber die Idee ist natürlich gut.

elektroblitzer schrieb:
Notfalls kann man Muffen, aber das dauert bestimmt 8 Stunden bis der Strom wieder fliesst, wenn ein Baggger oder Landwirtschaft die Leitung getrennt haben.
Der Hinweis war jetzt für hinterher gemeint, also wenn das Kabel dann mal liegt und in Betrieb ist und es irgendwie durchtrennt wird, oder? Klar, das wäre doof und sollte verhindert werden. Aber die 8 Stunden (oder wieviel auch immer) wären nicht das Problem, die Halle ist nicht zwangsläufig dauerhaft auf Strom angewiesen, da wäre also kein Zeitdruck bei der Wiederherstellung.
 
Man sollte auch auf die richtigen Aderfarben achten. Diese Leitung darf keine grün-gelbe Ader haben, da hier ein lokales TT zu errichten ist aufgrund der Entfernung zum Netzanschlusspunkt.
 
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