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Sind 10,0 bis 17,5er Wände laut DIN als Außenwände erlaubt?Mehr als 1cm Tiefe wäre bei 10,0 bis 17,5er Wände laut DIN eh nicht erlaubt
Dachte mir beim Raumeintritt den Schalter zu setzen.Würde immer - wirklich immer!!! - auch einen Schalter vor dem entsprechenden Fenster setzen.
Ich kenne keine. Evtl. Hühnerstall.Sind 10,0 bis 17,5er Wände laut DIN als Außenwände erlaubt?
Ich habe ja schon viel gesehen ...Würde immer - wirklich immer!!! - auch einen Schalter vor dem entsprechenden Fenster setzen.
Wir wissen doch was er meint. Direkt neben dem Fenster im Innenbereich.Ich habe ja schon viel gesehen ...
... aber daß einer den Schalter vor's Fenster setzt ...
...
zumal, genaugenommen das sogar außen wäre.
Da hab ich meine Zweifel. Bei 10,0 bis 17,5 cm Wänden ...Wir wissen doch was er meint. Direkt neben dem Fenster im Innenbereich.
im konkreten Fall wollen wir das wohl nicht erörtern.Ausswände mit 17,5cm ist keine Seltenheit, zweischalige Mauerwerke bestehen sehr oft aus einer statischen Innenschale mit 17,5er KS ^^
sorry hatte ich nicht gesehen. höhe 18cm / breite 17,5cm material pp2dm. Ist in der Tragwerksplanung aufgeführt als Berechnung.wie hoch ist der Sturz eigendlich, schaut für mich wie ein Flachsturz aus...
18cm Höhe?...hmm, kenn da nicht jeden Hersteller, aber bislang kenn ich bei den bekannten Herstellern als Höhe nur 124 (Flachsturz nichtragend) und 249 (tragend und nichttragend), auch auf deinem Bild kommt mir dieser nicht so hoch vor, aber muss ja nix heissen ^^sorry hatte ich nicht gesehen. höhe 18cm / breite 17,5cm material pp2dm. Ist in der Tragwerksplanung aufgeführt als Berechnung.
Du hast recht, es kann nur ein 124er sein. Nach der Berechnung dachte ich es wäre ein 18cm teil, ist es aber nicht. Die kalkulierte höhe kann ich nicht finden, nur längen sind angegeben.bislang kenn ich bei den bekannten Herstellern als Höhe nur 124 (Flachsturz nichtragend) und 249
Oder NYM. Oder die Abzweigdose als Zugdose.Nicht schön jedoch eine Lösung, Abzweigdose über den Sturz und Stegleitung zu den Schaltern ...
Was ist das überhaupt für ein "Kabel"
Ein flexibles?
Genau lesen! da steht kleiner / gleich 10mm, nicht cm an Schlitztiefe! dass dies in der Verbindung der zweifachen Schlitzbreite für die heutigen Installationen nicht reicht, ist jedem klar - die DIN stammt halt noch aus alten Zeiten.das ist Murks.
Zudem:
Die Schlitztiefe darf um 10 mm erhöht werden, wenn Werkzeuge verwendet werden, mit denen die Tiefe genau eingehalten werden kann, z.B. Fräsen.
Also 17,5er als Hintermauerwerk schon, als Vordermauerwerk geht es bei klinker runter bis 9, tw bis 8,5cm, was von den Maurern ungern verarbeite wird, da diese nur noch im eigenen Saft verfugt werden darf. Den fehlt auch einfach die Übung, da sonst spezielle Fugern-Türken kommen, die nicht anderes machen als Verfugen.Sind 10,0 bis 17,5er Wände laut DIN als Außenwände erlaubt?
Hat jemand eine weitere Idee