Genau.
Bekannterweise braucht eine elektrische Ablage im TN-System überhaupt keinen Erder.
Da rigoros ausgedrückt stimmt das mit der DIN VDE 0100-540:2012-06 nicht überein. Schlag mal die Norm auf und lies was unter 542.1.2 in der ANMERKUNG wirklich steht.
Der ist auch heute noch nirgends gefordert. Wenn dort die damals noch leitfähige Wasser-Hausanschlussleitung über den Hauptpotentialausgleich mit dem PEN verbunden ist, dient das in den meisten Fällen (wenn nichts Erdungspflichtiges im Objekt vorhanden) lediglich dem Potentialausgleich selber.
Ich fand den Begriff Hauptpotentialausgleich gut, aber der wurde im Zuge der Harmonisierungen vor nunmehr 16 Jahren in Schutzpotentialausgleich geändert. Gebäude mit Elektroanlage, die keine informationstechnischen Anlagen enthalten und wo die Reihe DIN VDE 0800 nicht anzuwenden ist, dürften die Ausnahmen sein.
Eine Erdewirkung hat davon niemand erwartet.
Das haben ganze Generationen von Antennenbauern aber anders gesehen.
Im Zuge europäischer Harmonisierung gab es sogar einen Rückfall in der EN 50083-1 (VDE 0855-1), wonach national unzulässige Verwendungen temporär im Text wieder auftauchten.
Die Kernfrage von
@Milla war, ob an seinem Gebäude der Betriebserder an der Trafostation für den RCD/FI ausreicht, was im
unveränderten Bestand normativ der Fall ist. Eine Totalsanierung der Elektroanlage stellt aber eine wesentliche Änderung dar nach der das Zitat lt. Dibkom Kabelnetzhandbuch 6. Ed - m. E. auch bezüglich Einhaltung der DIN VDE 0100-443 und -534 - gilt:
4.4.3.1 Notwendigkeit eines Erders für den Schutz nach DIN VDE 0100-410
In Gebäuden mit Bestandsschutz stellt sich oft die Frage, ob ein Potentialausgleich geerdet oder nicht geerdet werden muss und wann ein Erder für Schutz- und Funktionszwecke nach DIN VDE 0100 Teil 410 bzw. Teil 540 gefordert ist.
Bei Änderungen und/oder Erweiterungen der elektrischen Installation - dazu gehören auch die Kabelnetze - muss der Schutzpotentialausgleich nach dem aktuellen Stand der DIN-VDE-Bestimmungen geprüft werden!
Merke: Die Erfüllung der Sicherheitsanforderungen hat gegenüber dem Bestandsschutz einer Anlage Vorrang!
Da bei Änderungen oder Erweiterungen immer die aktuelle Fassung der Normen DIN VDE 0100 Teil 410 bzw.Teil 540 anzuwenden sind (d. h. es ist ein Schutzpotentialausgleich über die Haupterdungsschiene herzustellen) ist der Potentialausgleich immer geerdet.
Dass der Betriebserder an der Trafostation allein nicht ausreicht, hat man im ersten Partner-Handout von KABEL BW genauso gesehen. Bei Vodafone ist es anders und steht m. E. im Gegensatz zur IEC 60728-11, die ebenso wie andere Normen aus der Reihe VDE 0800 schon immer einen
eigenen Gebäudeerder mit kürzeren wie auch längeren Abmessungen als aktuell gefordert haben.
Die Rechnung für die neuen Ausgaben der Dibkom-Kabelnetzhandbücher ist schon vor Tagen eingegangen. Ich bin gespannt was jetzt in dem Kapitel steht, wenn die endlich mal eintreffen.