5.5.2 Nachrüstung bei nicht vorhandenem oder unzureichenden Potenzialausgleich
Bei älteren Anlagen und Geräten ist es ausreichend, wenn alle fremden leitfähigen Teile mit einem Schutzpotentialausgleichsleiter nach DIN VDE 0100-540 untereinander und mit dem Schutzleiter PE oder PEN-Leiter des Stromversorgungssystems sowie einer evtl. vorhanden Erdungsanlage verbunden sind. Bei fehlendem Schutzpotentilausgleich ist die Haupterdungsschiene nachzurüsten, lediglich auf die Nachrüstung eines Erders kann im TN-System verzichtet werden. Die Durchgängigkeit der Verbindungen ist nach DIN VDE 0100-600 zu prüfen.
Neu zu errichtende Anlagen, wie z. B>. das Kabelverteilnetz, müssen über die Haupterdungsschiene mit dem Potentialausgleich verbunden werden.
Die Verbindung des Schutzpotentialausgleichs mit dem Schutz- bzw. PEN-Leiter des Stromversorgungssystems ist an geeigneter Stelle vorzusehen. Dies kann über die Haupterdungsschiene erfolgen, die mit dem Hauptschutzleiter der Anlage verbunden werden muss. Hier sollte eine direkte Verbindung zum Hauptschutzleiter im Niederspannungshauptverteiler erfolgen.
Wenn in einer bestehenden elektrischen Anlage Änderungen vorgenommen werden, dann sind immer die zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Normen zu beachten. Das gilt auch für die DIN VDE 0100-140:2007-06 und hier wird ein Potenzialausgleich nach DIN VDE 0100-540 gefordert.