Leitungen nach Rohinstalltion beschädigt, wer trägt Kosten

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Frankster

Frankster

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  • Leitungen nach Rohinstalltion beschädigt, wer trägt Kosten
  • #1
Hallo Leute,
ich habe einen Umbau von Arztpraxis zu Büro durchgeführt. Einen schriftlichen Vertrag gibt es nicht, lediglich ein Angebot für Brüstungskanäle, welcher mündlich beauftragt wurde.
Das ganze geht über eine Hausverwaltung für die ich schon mehrere Jahre tätig bin, es laufen sämtliche Umbauten so ab und es gab noch nie Probleme.
Der Auftrag wurde dann mündlich ohne Angebot auf eine Komplettinstallation ausgeweitet. Nach der Rohinstallation und den Verputzarbeiten bin ich kurz durchgegangen und habe alle Leitungen auf Durchgang und Kurzschluss durchgeprüft. Es war alles i.O.
Danach :evil: wurde entschieden nun doch die Decke abzuhängen. Bei der Fertigmontage stellte sich nun heraus das 3 Leitungen defekt waren. Fehler suchen und lokalisieren war aufgrund des Fertigstellungstermines und der Anzahl an Möglichkeiten an welchen Stellen die Leitungen angebohrt werden hätten können, nicht machbar.
Ich habe schließlich neue Leitungen verlegt.
Jetzt die Frage, bleibe ich auf meinen Kosten sitzen?
Der Anwalt des Hausverwalters meinte zu mir: "Sie haben den Auftrag angenommen und müssen eine funktionierende Anlage abliefern, wer da was kaputt gemacht hat interessiert uns nicht - VOB blablabla..."
Was haltet ihr davon? Ich hatte solche Probleme bisher noch nie... Vielen Dank für euere Antworten
Gruß Frank
 
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  • #2
Ich bezweifle mal, dass die VOB im Gespräch vereinbart wurden ...

Wenn dem aber so ist, dass nach VOB gearbeitet wird ... Ja, dann bist Du bis zur Abnahme verpflichtet dein Gewerk zu schützen. Wenn Du den Verursacher kennst, kannst Du Dir vom Auftraggeber die Schadensersatzansprüche abtreten lassen und geltend machen gegen den Verursacher.
 
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  • #3
Danke für deine schnelle Antwort,

die VOB wurden weder mündlich noch schriftlich erwähnt oder gar vereinbart. Was bedeutet dies in diesem speziellen Fall für mich?

Der Verursacher ist mit Sicherheit der Trockenbauer, beweisen kann ich es allerdings nicht. Dazu müsste ich ja die Decke wieder öffnen und den Fehler tatsächlich suchen.
Gruß Frank
 
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  • #4
Frankie schrieb:
die VOB wurden weder mündlich noch schriftlich erwähnt oder gar vereinbart. Was bedeutet dies in diesem speziellen Fall für mich?

Die VOB müssen vertraglich vereinbart werden um Gültigkeit zu erlangen, ansonsten habt ihr einen Vertrag nach BGB-Werkvertragsrecht vereinbart.
 
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  • #5
Hat dies irgendwelche Auswirkungen auf meinen Fall?
Gruß
 
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  • #6
Gab es jemals eine Abnahme deiner Teilleistung vor Fertigstellung?
 
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  • #7
Keine dokumentierte, wir gingen lediglich zusammen durch ob alles (Schalter, Steckdosen usw.) am gewünschten Ort ist
 
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  • #8
Tja, dann hast Du meiner Auffassung nach nur Schadensersatz-Ansprüche gegen den Verursacher ... Die muss Dir der Auftraggeber ohne VOB auch nicht abtreten, da er dein Werk nie als (zu Teilen) fertig abgenommen hat und Du ihn auch nicht dazu aufgefordert hast mit Fristsetzung ...
 
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  • #9
Alles klar, vielen Dank für deine Mühe...
 
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  • #10
Die Kosten der Reparatur kannst Du Beim Verursacher wiederholen.
Voraussetzung ist natürlich Du kannst Den Verursacher ermitteln.
nehmen wir an es war der Deckenbauer kann der das auch gegenüber seiner Betriebshaftpflicht geltend machen.

Wenn Du Dir eine Ware bestellst und die kommt Defekt bei Dir an kann der Versender auch nicht die Kosten zur Reparatur von Dir holen, auch wenn der Paketdienst ein Fremdgewerk ist.
 
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