Leuchteninstallation im Bad, Schutzbereich

Diskutiere Leuchteninstallation im Bad, Schutzbereich im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Habe folgendes Problem. Ein Kunde möchte neben seiner ebenerdigen Dusche ein Regal in der Wand einlassen, welches beleuchtet werden soll. Nun war...
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qwertz79

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Habe folgendes Problem. Ein Kunde möchte neben seiner ebenerdigen Dusche ein Regal in der Wand einlassen, welches beleuchtet werden soll.
Nun war seine WWunschvorstellung, dies schön indirekt mit Leuchtstoffröhren zu realisieren. Und hier ist das Problem. Die Leuchtstofflampen sind nur IP 20 und theoretisch ist ja das Regal im Bereich 2, d.h. Schutzgrad IP44 für die Leuchten. Nun ist ja aber der Duschbereich durch eine Tür abgetrennt, die ja auch noch ,wenn sie offen ist, das Regal verdeckt. Bei feststehenden Wänden gibt es ja dieses Fadenmaß 60cm, aber wie verhält sich das bei dieser Tür? Es ist ja auch unmöglich gleichzeitig in der Dusche zu stehen und ins Regal zu fassen, bzw. die Brause dort reinzuhalten.

Kann man das so verkaufen???
http://img24.imageshack.us/img24/8907/dusche.th.jpg
 
Bei Duschen ohne Wanne ist der Abstand 1,2m.
Wenn ich die Tür und Dusche als fest Installiert mit dem Bauwerk Verbunden ansehe, bzw. Eigenen Raum,halte ich die Installation für möglich.

Ist das jedoch eine Leicht zu entfernende Duschtür geht das nicht.


Als fest angebrachte Abtrennungen gelten
nur solche, deren Entfernen eine bauliche Veränderung
zur Folge hat. Übliche Duschabtrennungen,Vorhänge oder Ähnliches zählen demzufolge nicht zu den fest angebrachten Abtrennungen und führen nicht zu einer Begrenzung der Bereiche.

Quelle
Fachzeitschrift Elektropraktiker

Nicht Freigeschaltet jedoch Online zu kaufen
http://www.elektropraktiker.de/download ... -46380.pdf
 
Also wenn man die Dusche als abgetrennten Raum betrachten kann, passts. Wie muß denn aber eine Duschtür eingebaut werden um als "fest" zu gelten? Ein fest eingebautes Glaselement dürfte doch eigentlich schon als amtlich montiert durchgehen.
 
Hier ein weiterer Beitrag zu Thema. Frei zugänglich

Das Entfernen dieser Abgrenzungen muss eine „Bauliche Maßnahme“ darstellen.


Eine einfache Abtrennung aus Kunststoff, die mit vier Schrauben im Fliesenspiegel befestigt ist, stellt keine fest angebrachte Abtrennung im Sinne der Norm dar.

Quelle
http://www.elektrofachkraft.de/fachwiss ... chnik/view


Du bist die Fachkraft und entscheidest vor Ort.
Ich würde hier keine IP 20 Leuchten anbringen.
Schreibe ins Prüfprotokoll, das hier nur IP 44 Leuchten angebracht werden dürfen und lehne ein Anschluss von IP 20 Leuchten ab.

Der Kunde soll sich anpassen oder selber die Haftung bei einen eigen Anschluss übernehmen.
Es gibt genug IP 44 Leuchten.
 
Danke für Deine Hilfe. Ich hab mir das mit der Tür nochmal angeschaut und erklären lassen und bin der Meinung, daß diese als fest installiert durchgeht.
In der Nische geht alles ein bißchen filigran zu, deshalb ist der Einsatz einer IP 44 Wannenleuchte fast unmöglich und ohne Tür duschen geht auch gar nicht, eine spritzwassergefährdung halte ich demnach für hahezu ausgeschlossen. Und wenns einer drauf anlegt, trifft er mit der Brause auch die Steckdose an der Wand gegenüber.
 
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