Messkonzept (Teilversorgung) mit Mieterstrom

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MarkusM

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Hallo zusammen,

Wir lassen gerade eine PV-Anlage auf unserem Mehrfamilienhaus errichten und möchten das Gewerbe, welches sich im EG befindet über ein Mieterstrommodell mittels Direktversorgung teilversorgen. Natürlich ohne Mieterstromzuschlag.

Voraussetzung ist, dass der Pächter seinen vergünstigten EVU Vertrag behalten kann. Denn sein Jahresstromverbrauch ist momentan ca. dreimal größer als die max. erzeugte Leistung der Anlage... und eine Vollversorgung aus diesem Fall unrentabel.

Leider gibt es hier wohl kein zufriedenstellendes Mieterstrommodell / Messkonzept.

Die Elektro Firma hat hier folgendes vorgeschlagen, hat dies aber selbst noch nie so ausgeführt:
upload_2023-8-4_7-51-5.png
Das würde heißen, dass in unserem Fall mit 2 Strings und zwei zu versorgende Parteien, auch zwei Wechselrichter benötigen werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Eine ungeklärte Frage ist hier, wie das beim Netzbetreiber dann angemeldet werden muss, da ja beide Parteien einen Zweirichtungszähler benötigen und je einen eigenen bestehenden EVU Vertrag haben.
Außerdem sind wir ja Betreiber, aber über den Zähler des Gewerbebetrieb würde ja auch nicht benötigter Strom eingespeist werden. Wie wird das dann abgerechnet?

...

Ich habe hier noch eine eigene Idee (ist noch nicht mit der Firma abgesprochen!) und möchte hier mal fragen ob das so möglich ist... möchte aber anmerken, dass ich ein Laie bin und hoffe das ihr mich deswegen nicht gleich zerpflückt, auch wenn sie Blödsinn sein sollte...

upload_2023-8-4_8-9-30.png

Wäre das so realisierbar und könnte man das so verdrahten, dass der nicht benötigte Strom immer über Z1 läuft und ins Netz eingespeist wird?

Bevor ich das überhaupt der Firma zeige (und mich zum Vollhorst mache), möchte ich hier mal fragen...

VG Markus
 
wie willst Du das entkoppeln? Du kannst ja nicht einfach nach 2 Zähler die Phasen miteinander verbinden.

upload_2023-8-4_8-21-30.png
 
also geht das so nicht... naja war ja nur ne Idee.

Wie sieht es mit dem von der Firma vorgeschlagenen Konzept aus. Ist das so tatsächlich die einzige Möglichkeit?
 
Naja. Lau Skizze sind das dann eben 3 getrennte PV Anlagen mit jeweils eigenem Wechselrichter
 
Prinzipiell gibt es lediglich diese 2 Möglichkeiten

1. jede Wohnung hat seine eigene PV Anlage mit eigenen WR
2. Mieterstromkonzept. Hier bedarf es aber einen, der gegenüber dem Stromversorger als Hauptabnehmer fungiert, und die Wohnungen mit Strom versorgt. Die Differenz zwischen PV Produktion und Einspeisung wird dann auf die Mieter aufgeteilt.

upload_2023-8-4_8-56-31.png

PS: die Skizze ist etwas verwirrend. Da wird eine 2 Richtungszähler als 2 Zähler gerechnet.
 
Prinzipiell gibt es lediglich diese 2 Möglichkeiten

Schade, dass hatte ich befürchtet. Variante 2 fällt auf jeden Fall raus, da wir nicht die Vollversorgung übernehmen wollen.

PS: die Skizze ist etwas verwirrend. Da wird eine 2 Richtungszähler als 2 Zähler gerechnet.

Die Skizze habe ich mir einfach aus einem Dokument rauskopiert. Die Elektrofirma meinte nur, dass es so wie wir es wollen nur möglich ist, wenn wir 2 WR, also einen WR pro String nehmen würden...
Oder meinst du meine Skizze (die Bunte). Die ist wurde von mir selbst gemacht!
 
ach so, weil da 9 Zählwerke steht. Aber ein Zweirichtungszähler hat doch wahrscheinlich zwei Zählwerke, oder?
 
diskutieren kann man hier viel, grundsätzlich dürfen aber nur die Meßkonzepte umgesetzt werden welche der Netzbetreiber zulässt.

Wenn man an sich gerecht abrechnen will benötigt man dazu eigene zweirichtungszähler für alle Mieter und die Anlage die auch den Zeitlichen Verlauf speichern und eine Software welceh die einzelnen Meßergebnisse verbindet.

würde z.B. gehen mit Messgeräten von Janitza, z.b. dem UMG 806 mit mehreren Meßkanälen und der Gridvis software dazu.
wäre allerdings nicht MID konform, dazu würde man je Parteil ein UMG96PA-MID benötigen.
Preislich wird das aber doch recht teuer. ein UMG 96 kostet so ca 300-400€ dazu noch Messwandler und Installation
 
würde z.B. gehen mit Messgeräten von Janitza, z.b. dem UMG 806 mit mehreren Meßkanälen und der Gridvis software dazu.
wäre allerdings nicht MID konform, dazu würde man je Parteil ein UMG96PA-MID benötigen.
Preislich wird das aber doch recht teuer. ein UMG 96 kostet so ca 300-400€ dazu noch Messwandler und Installation

Vielen Dank für den Tipp und die Angabe der benötigten Geräte/Software. Das werde ich auf jeden Fall mal dem Elektriker zeigen!

diskutieren kann man hier viel, grundsätzlich dürfen aber nur die Meßkonzepte umgesetzt werden welche der Netzbetreiber zulässt.

Sorry, aber hier muss ich leider widersprechen...
Das ist ein leider noch immer weit verbreiteter Irrglauben, der Netzbetreiber hat hier eigentlich nichts zu melden, sondern nur auf Konformität zu prüfen, er darf den Anschluss der PV-Anlage auch nicht einfach ablehnen, sondern ist verpflichtet dazu, diese unverzüglich anzuschließen.

Die Auswahl des Messkonzeptes liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber. Der Netzbetreiber hat
wiederum die Verpflichtung, das gewählte Messkonzept vor allem auf Konformität mit dem EEG,
KWKG und den Technischen Anschlussbedingungen zu prüfen.

Nur behaupten einige Netzbetreiber fälschlicherweise das Gegenteil. Natürlich sollte man zuerst schauen ob der Netzbetreiber das Konzept eh schon anbietet und falls nicht höflich anfragen... aber müssen tut man nicht!
 
Ich habe nicht behauptet, daß der Netzbetreiber den Anschluß verweigern darf, aber er gibt die Meßkonzepte vor.
Klar gibt es da verschiedene Möglichkeiten die man wählen kann aber keine die der Netzbetreiber nicht zur Auswahl stellt.

Ob man intern natürlich zusätzliche Geräte aufbaut und intern anders abrechnet ist dabei egal.
 
Ob man intern natürlich zusätzliche Geräte aufbaut und intern anders abrechnet ist dabei egal.

Heißt das, ich melde ein Messkonzept an und kann dann nach dem Zähler des Netzbetreibers noch eine andere Logik aufbauen?

Hier mal ein Messkonzept meines Netzbetreibers:
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Hier wird doch AN4 ebenfalls durch die Erzeugungsanlage versorgt bzw. wie wird das hier verhindert?
 

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Das eine ist was Phisikalisch mit der Energie passiert und das andere ist das wie das abgerechnet wird.

Problem aller verfügbaren Meßkonzepte ist, daß diese den Zeitlichen Verlauf NICHT berücksichtigen.

Hier wird einfach am Hauptzähler Bezug und Einspeisung gemessen und der Bezug dann anteilig auf die einzelnen Unterzähler verteilt gemäß deren Bezug.
Ohne zu berücksichtigen wann da was genutzt wurde
Beispiel etwas vereinfacht:
PV erzeugt 10kWh zwischen 10 und 15 Uhr.

Nutzer 1 verbraucht 10kWh zwischen 10 und 15 Uhr, Restzeit gar nichts
Nutzer 2 verbraucht 10kWh zwischen 15 und 10 Uhr Restzeit gar nichts

Bedeutet also 10kWh Verbrauch in der Zeit 15 bis 10 Uhr für das Ganze Objekt Restzeit gar nichts.

Auf der Abrechnung bekommst Du jetzt folgendes zu sehen:
PV 10kWh Erzeugung
Nutzer 1 10kWh Bezug
Nutzer 2 10kWh Bezug
Hauptzähler 10kWh Bezug 0kWh Einspeisung.

Dir bleibt nun lediglich die Möglichkeit so ab zu rechnen (macht dann der Messtellenbetreiber)

Nutzer 1 5kWh Verbrauch
Nutzer 2 5kWh Verbrauch

Gerecht ist das nicht, denn Nutzer 1 hat schließlich nur PV Strom genutzt und Nutzer 2 nur Netzstrom.
So sieht es aber bisher leider jedes öffentliche Meßkonzept vor da selbst die neuen "tollen" digitalen Zähler nicht in der Lage sind den Verbrauch als zeitlichen Verlauf zu speichern, sondern nur den Zählerstand.

Schön wäre es natürlich wenn man es regeln könnte, nur den Hauptzähler offiziell zu haben und dahinter eigene gescheite Zähler setzen könnte, die den Zeitlichen Verlauf mitschreiben und so richtig aufzeichnen wer nun welchen Strom verbraucht hat.
Mindestens müsste man das dann im Mietvertrag festhalten.
 
Danke für die ausführliche Erklärung.
Das ist natürlich nicht das was ich hören wollte...

Und wie wäre es hiermit?
upload_2023-8-8_16-7-49.png
 
In diesem Konzept erhält der "Betreiber" PV Strom.
Da es hier nur einen weitern Nutzer ("Gewerbe") gibt, kann für diesen dann passend dessen PV Strom abgerechnet werden (Einspeisung Z1- Einspeisung Zü)

Der Zähler "PV" ist dabei zur Abrechnung überflüssig und kann als interner eigener Zähler verwendet werden (z.B. zur Überwachung oder zur Angabe am Finanzamt etc.)
 
Also würde das was wir möchten so funktionieren?!? Und Betreiber sowie Gewerbe ihren eigenen Energieversorgertarif behalten?

Wenn ja, meinst du der Netzbetreiber würde dem so zustimmen? Z2 ist ja schon vorhanden, Zü wäre neu und Z1 müssten dann vom Netzbetreiber ausgetauscht werden.

Ist das alles Korrekt?
 
Das mußt Du mit dem Netzbetreiber klären, an sich akzeptieren die prinzipiell nur die Konzepte die auf deren Formblatt ankreuzbar sind.
 
Das mußt Du mit dem Netzbetreiber klären...

Genau das habe ich auch vor. Nur musste ich vorher erst abklären, dass ich auch ein Messkonzept in den Händen halte, welches Sinn macht!

Deine Aussagen reichen mir als Bestätigung. Vielen Dank dafür!
Ich bespreche das natürlich noch vorher mit der Elektro Firma. Schließlich müssen sie es einreichen und dann auch dann dafür unterschreiben.
 
Thema: Messkonzept (Teilversorgung) mit Mieterstrom

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