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MarkusM
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Hallo zusammen,
Wir lassen gerade eine PV-Anlage auf unserem Mehrfamilienhaus errichten und möchten das Gewerbe, welches sich im EG befindet über ein Mieterstrommodell mittels Direktversorgung teilversorgen. Natürlich ohne Mieterstromzuschlag.
Voraussetzung ist, dass der Pächter seinen vergünstigten EVU Vertrag behalten kann. Denn sein Jahresstromverbrauch ist momentan ca. dreimal größer als die max. erzeugte Leistung der Anlage... und eine Vollversorgung aus diesem Fall unrentabel.
Leider gibt es hier wohl kein zufriedenstellendes Mieterstrommodell / Messkonzept.
Die Elektro Firma hat hier folgendes vorgeschlagen, hat dies aber selbst noch nie so ausgeführt:

Das würde heißen, dass in unserem Fall mit 2 Strings und zwei zu versorgende Parteien, auch zwei Wechselrichter benötigen werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Eine ungeklärte Frage ist hier, wie das beim Netzbetreiber dann angemeldet werden muss, da ja beide Parteien einen Zweirichtungszähler benötigen und je einen eigenen bestehenden EVU Vertrag haben.
Außerdem sind wir ja Betreiber, aber über den Zähler des Gewerbebetrieb würde ja auch nicht benötigter Strom eingespeist werden. Wie wird das dann abgerechnet?
...
Ich habe hier noch eine eigene Idee (ist noch nicht mit der Firma abgesprochen!) und möchte hier mal fragen ob das so möglich ist... möchte aber anmerken, dass ich ein Laie bin und hoffe das ihr mich deswegen nicht gleich zerpflückt, auch wenn sie Blödsinn sein sollte...

Wäre das so realisierbar und könnte man das so verdrahten, dass der nicht benötigte Strom immer über Z1 läuft und ins Netz eingespeist wird?
Bevor ich das überhaupt der Firma zeige (und mich zum Vollhorst mache), möchte ich hier mal fragen...
VG Markus
Wir lassen gerade eine PV-Anlage auf unserem Mehrfamilienhaus errichten und möchten das Gewerbe, welches sich im EG befindet über ein Mieterstrommodell mittels Direktversorgung teilversorgen. Natürlich ohne Mieterstromzuschlag.
Voraussetzung ist, dass der Pächter seinen vergünstigten EVU Vertrag behalten kann. Denn sein Jahresstromverbrauch ist momentan ca. dreimal größer als die max. erzeugte Leistung der Anlage... und eine Vollversorgung aus diesem Fall unrentabel.
Leider gibt es hier wohl kein zufriedenstellendes Mieterstrommodell / Messkonzept.
Die Elektro Firma hat hier folgendes vorgeschlagen, hat dies aber selbst noch nie so ausgeführt:

Das würde heißen, dass in unserem Fall mit 2 Strings und zwei zu versorgende Parteien, auch zwei Wechselrichter benötigen werden, was zusätzliche Kosten verursacht.
Eine ungeklärte Frage ist hier, wie das beim Netzbetreiber dann angemeldet werden muss, da ja beide Parteien einen Zweirichtungszähler benötigen und je einen eigenen bestehenden EVU Vertrag haben.
Außerdem sind wir ja Betreiber, aber über den Zähler des Gewerbebetrieb würde ja auch nicht benötigter Strom eingespeist werden. Wie wird das dann abgerechnet?
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Ich habe hier noch eine eigene Idee (ist noch nicht mit der Firma abgesprochen!) und möchte hier mal fragen ob das so möglich ist... möchte aber anmerken, dass ich ein Laie bin und hoffe das ihr mich deswegen nicht gleich zerpflückt, auch wenn sie Blödsinn sein sollte...

Wäre das so realisierbar und könnte man das so verdrahten, dass der nicht benötigte Strom immer über Z1 läuft und ins Netz eingespeist wird?
Bevor ich das überhaupt der Firma zeige (und mich zum Vollhorst mache), möchte ich hier mal fragen...
VG Markus