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schmolleck1277
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- Beruf
- Energieanlagenelektroniker
Moinsen,
es geht um NV-Strahler über einer Dusche oder Badewanne:
Die Strahler an sich werden wie allgemein bekannt mit 12V betrieben, somit ist nicht unbedingt ein weiterer Schutz einzuplanen. :!:
Jetzt das große ABER:
Die Leuchtmittel sind ja nun mal in der Regel nicht gegen Spritzwasser geschützt. Nun sind allerdings einige Menschen der Meinung, dass ein blitzartiges Abkühlen der Leuchtmittel durch Spritzwasser diese zum Platzen bringen könnte => Verletzungsgefahr durch Glassplitter. :shock:
Nun die Frage:
Ist es vorgeschrieben (oder empfohlen), dass ich die Leuchten z.B. in IP44 (also mit Schutzglas) ausführen muß? Und wenn ja, wo steht das? :?:
MfG
Schmolli
es geht um NV-Strahler über einer Dusche oder Badewanne:
Die Strahler an sich werden wie allgemein bekannt mit 12V betrieben, somit ist nicht unbedingt ein weiterer Schutz einzuplanen. :!:
Jetzt das große ABER:
Die Leuchtmittel sind ja nun mal in der Regel nicht gegen Spritzwasser geschützt. Nun sind allerdings einige Menschen der Meinung, dass ein blitzartiges Abkühlen der Leuchtmittel durch Spritzwasser diese zum Platzen bringen könnte => Verletzungsgefahr durch Glassplitter. :shock:
Nun die Frage:
Ist es vorgeschrieben (oder empfohlen), dass ich die Leuchten z.B. in IP44 (also mit Schutzglas) ausführen muß? Und wenn ja, wo steht das? :?:
MfG
Schmolli