NV-Halogen in Duschen

Diskutiere NV-Halogen in Duschen im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moinsen, es geht um NV-Strahler über einer Dusche oder Badewanne: Die Strahler an sich werden wie allgemein bekannt mit 12V betrieben, somit...
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schmolleck1277

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7
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Energieanlagenelektroniker
Moinsen,

es geht um NV-Strahler über einer Dusche oder Badewanne:
Die Strahler an sich werden wie allgemein bekannt mit 12V betrieben, somit ist nicht unbedingt ein weiterer Schutz einzuplanen. :!:

Jetzt das große ABER:
Die Leuchtmittel sind ja nun mal in der Regel nicht gegen Spritzwasser geschützt. Nun sind allerdings einige Menschen der Meinung, dass ein blitzartiges Abkühlen der Leuchtmittel durch Spritzwasser diese zum Platzen bringen könnte => Verletzungsgefahr durch Glassplitter. :shock:

Nun die Frage:
Ist es vorgeschrieben (oder empfohlen), dass ich die Leuchten z.B. in IP44 (also mit Schutzglas) ausführen muß? Und wenn ja, wo steht das? :?:

MfG
Schmolli
 
Erstmal Willkommen im Forum!!!

benutze doch einfach mal die "suchen" Funktion im Forum rechts oben und gib ein Installationsmaße!!!

Hatten die Frage nämlich schon öfters mit Licht in der Nähe von Dusche und Waschbecken....
Außerdem hat doch Niedervolt (wenn ich mich nicht irre) immer was mit geringsten falls was mit 20W oder mehr.... was bei 12V fast 2A sind.....
 
Moinsen,

Danke erstmal für die Antwort.

Aber die Angaben mit 2A und 20W (oder mehr) hat leider nicht wirklich was mit meinem Prob zu tun. Mir geht es um das Platzen der Glaskörper der Leuchtmittel bei schreckhafter Abkühlung durch Wasser.

MfG

Schmolli
 
schmolleck1277 schrieb:
Mir geht es um das Platzen der Glaskörper der Leuchtmittel bei schreckhafter Abkühlung durch Wasser.

Hi Schmolli,

dann nimm doch die Einbauleuchten in IP44, die haben eine zusätzliche Scheibe vor dem Leuchtmittel.

Und immer dran denken: für Leuchten im Schutzbereich 1 keine elektronischen Trafos einsetzen, nur Sicherheitstrafos!


Gruß Kawa :D
 
schmolleck1277 schrieb:
Mir geht es um das Platzen der Glaskörper der Leuchtmittel bei schreckhafter Abkühlung durch Wasser.

Das droht bei Halogen wegen des Quarzglaskolbens nicht. Davon unabhängig können bei Halogen aber immer die Kolben beim Durchbrennen platzen - daher sind für Halogenleuchten Schutzmaßnahmen vorgeschrieben (z.B. wirksame Begrenzung des Kurzschlußstroms, gehärtete Glasscheibe, Montage in sicherer horizontaler Distanz zu Menschen und brennbaren Gegenständen).

Wird bei Bastlerlampen gerne mal vergessen, aber das wird dann gelegentlich mit blutigen Füßen und schlimmstenfalls mit Augenverletzungen oder einem Wohnungsbrand bestraft...

kawa schrieb:
Und immer dran denken: für Leuchten im Schutzbereich 1 keine elektronischen Trafos einsetzen, nur Sicherheitstrafos!

Schutzklasse 3-Trafos gibt es auch in elektronisch, und nicht jeder elektromechanische erfüllt umgekehrt die Bedingungen. Also beim Kauf auf die Schutzklasse - und bei Installation im Bad selbst auch noch auf die Schutzart (mindestens IPx6, in den Zonen IPx7) - achten.

Gruß Sevo
 
Das war schon fast die Antwort die ich brauche.
Das Problem ist der Kunde, dem ich die Leuchten mit den Lampen verkaufe: der sagt sich nähmlich: Lampe kaputt? kauf ich bei scrammelmarket umme ecke!
kann er ja machen, aber ich will mich ja auch irgendwo sicherfühlen, dass dem bei solch einer Fehlentscheidung nichts passiert. Deswegen hatte ich gedacht gibt es doch gewiss irgendwo Vorschrifften oder Empfehlungen z.B. vom VDE.
Hab mich dumm und dämlich gesucht, aber nichts gefunden.

Nochwas: Die Geschichte mit Betriebsmitteln im Bereich 1 und 2 von Wannen oder Duschen mit mind. IPx4 war mir bekannt: VDE 0100-701 Abs. 701.512.2.1.
Das die Trafos aber IPx6 und über Wannen und Duschen IPx7 haben müssen war mir neu. Wo steht das?

MfG

Schmolli
 
Hallo Schmolleck1277,

Leuchten für Halogenlampen ohne Umhüllung müssen mit einer Schutzabdeckung versehen sein, außer, die Lampe

– ist eine austauschbare Halogenglühlampe für Netzspannungsbetrieb oder
– ist eine Niederdruck-Halogenlampe nach DIN IEC 60432-3.

Alle Öffnungen der Leuchte müssen so gebaut sein, dass kein Teil einer zerbrochenen
Lampe die Leuchte auf direktem Weg verlassen kann.

Solche Anforderungen stehen in der Produktnorm VDE 0711 Teil 1

Gruß Jeff1
 
Hallo,

schmolleck1277 schrieb:
Die Leuchtmittel sind ja nun mal in der Regel nicht gegen Spritzwasser geschützt.

Was für Luechten hast du denn ?
Mit Stiftsockellampen oder Strahlern ?
 
Sorry, aber das mit der austauschbaren Halogenglühlampe für Netzspannungsbetrieb oder eine Niederdruck-Halogenlampe nach DIN IEC 60432-3 raff ich nicht wirklich.
Aber das: Alle Öffnungen der Leuchte müssen so gebaut sein, dass kein Teil einer zerbrochenen
Lampe die Leuchte auf direktem Weg verlassen kann.

Danke dafür!!!

Und ich rede hier von NV-STRAHLERleuchtmitteln.

Bei Hochvolthalogen hab ich sowieso ne Extrascheibe vorm LM wg. IPx4.
 
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Thema: NV-Halogen in Duschen

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