H
helge 2
- Beiträge
- 937
- Beruf
- Maurer
Guten Morgen !
Ich möchte keine Rechtsberatung-bitte nicht falsch verstehen.
Kurze Vorgeschichte:Mein Kumpel hat ein EFH,wo bei großem Regen ständig Grundwasser in den Keller gedrückt wird.
Um dieses abzupumpen,hatte er eine Baumarktpumpe in einem Pumpensumpf.
Lange Zeit ging alles gut bis zu seinem Urlaub.
Nach einer Woche kam er zurück-Pumpe war ausgefallen,Keller stand ca.30cm unter Wasser.
(Gesamtschaden ca.2000 euro)
Die Pumpe zurück zum Baumarkt,da sie durch einen Defekt im inneren wohl ausgefallen war.(FI im Keller löste aus)
Der Hersteller,wo die defekte Pumpe überprüft wurde,bescheinigte Motorschaden,wodurch es zum Kurzschluß und auslösung des FI kam.
Da keine Garantieleistung,beruft sich die Herstellerfirma auf die Bedienungsanleitung,wonach die Herstellerfirma für sämtliche Folgeschäden nicht aufkommt.
Lediglich bietet sie als kulanz eine neue Tauchpumpe an.
Die Hausratversicherung meines Kumpels zahlt auch nicht,da Schäden durch Überschwemmung nicht versichert sind in seiner Police.
Gruß Helge 2
PS:hatt er euerer Meinung nun Pech ?
Ich denke,man kann doch von einer Privatperson nun nicht verlangen noch eine Aufschaltung zu einem Sichheitsdienst verlangen,der bei Auslösung "Hochwasser" dann vor Ort fährt ?
Sicher sind solche Aufschaltungen möglich (habe selbst als Dispatcer in einer NRZ gearbeitet)
Aber Kosten und Nutzen für Privat ?
Ich möchte keine Rechtsberatung-bitte nicht falsch verstehen.
Kurze Vorgeschichte:Mein Kumpel hat ein EFH,wo bei großem Regen ständig Grundwasser in den Keller gedrückt wird.
Um dieses abzupumpen,hatte er eine Baumarktpumpe in einem Pumpensumpf.
Lange Zeit ging alles gut bis zu seinem Urlaub.
Nach einer Woche kam er zurück-Pumpe war ausgefallen,Keller stand ca.30cm unter Wasser.
(Gesamtschaden ca.2000 euro)
Die Pumpe zurück zum Baumarkt,da sie durch einen Defekt im inneren wohl ausgefallen war.(FI im Keller löste aus)
Der Hersteller,wo die defekte Pumpe überprüft wurde,bescheinigte Motorschaden,wodurch es zum Kurzschluß und auslösung des FI kam.
Da keine Garantieleistung,beruft sich die Herstellerfirma auf die Bedienungsanleitung,wonach die Herstellerfirma für sämtliche Folgeschäden nicht aufkommt.
Lediglich bietet sie als kulanz eine neue Tauchpumpe an.
Die Hausratversicherung meines Kumpels zahlt auch nicht,da Schäden durch Überschwemmung nicht versichert sind in seiner Police.
Gruß Helge 2
PS:hatt er euerer Meinung nun Pech ?
Ich denke,man kann doch von einer Privatperson nun nicht verlangen noch eine Aufschaltung zu einem Sichheitsdienst verlangen,der bei Auslösung "Hochwasser" dann vor Ort fährt ?
Sicher sind solche Aufschaltungen möglich (habe selbst als Dispatcer in einer NRZ gearbeitet)
Aber Kosten und Nutzen für Privat ?