J
jsi
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- Elektroniker für Automatisierungstechnik (Azubi 2.
Hallo allerseits
Mir fällt da auf die Schnelle noch ein Diskussionsthema ein, dessen Meinungen und Lösungen mich mal ganz brennend interessieren würden!
Ich glaube es ist mal kurz Zeit mich vorzustellen, ich heisse Jan, bin 24 und ganz nebenbei Azubi im 2. LJ, habe vor ein paar Wochen meine Abschlussprüfung Teil 1 (die alte Zwischenprüfung) bestanden und lerne den Beruf des Elektronikers f. Automatisierungstechnik bei einer nahmhaften deutschen Firma
Da ich eher mit Schaltschränken und Fertigungsanlagen zu tun habe, und weniger mit Installationen, würde mich die folgende Frage doch mal interessieren, da ich schon viel gesehen habe, ich denke auch ne Menge Pfusch. Nur das kann man nicht unbedingt beurteilen, wenn man die jeweilige Rechtslage zu dem Thema nicht genau kennt.
Jeder kennt sicherlich das altbewährte Problem der durchgebohrten Leitung. Von mir aus eine NYM-J 3x1,5. Jetzt kann man natürlich hergehen, und die ganze Leitung rausreißen (wohl eher die seltenste Form, wenn sie nicht gerade nur 50cm lang ist).
Oder man geht her, stemmt die Wand auf und hat nun die Auswahl zwischen mehreren Verfahrensweisen:
1. Man isoliert die Leitung ab, benutzt Kabelschuhe (Stoßverbinder) und überzieht sie mit Schrumpfschlauch und schrumpft das Ganze noch einmal über (also das Wiederherstellen der Basis- und der Mantelisolierung) und gipst die Wand wieder zu. (Habe ich in der Hausinstallationstechnik schonmal gesehen, dass ein Elektroinstallateurmeister so vorgegangen ist.)
2. Man bohrt mit einer Bohrkrone ein Dosenloch und verbindet die Leitungen mit Dosenklemmen und macht den Deckel drauf. (allerdings ist es ja meistens das Problem, dass die Leitungsenden zu kurz werden. Lüsterklemmen scheiden eh aus, da nicht zugelassen.)
Also ich würde in so einem Fall wenn möglich, die komplette Leitung austauschen. Meistens ist das aber technisch- bzw. aufwandsbedingt nicht ohne Weiteres möglich. Also wäre meine zweite Wahl die erste Möglichkeit. Jetzt nur die Frage: ist so etwas zugelassen, und wenn ja, welche Art von Stoßverbindern kann man da verwenden? Ich denke mal sicherlich nicht die "KfZ-Kabelschuhe".
Bin gespannt auf eure Beiträge!
MfG Jan
Mir fällt da auf die Schnelle noch ein Diskussionsthema ein, dessen Meinungen und Lösungen mich mal ganz brennend interessieren würden!
Ich glaube es ist mal kurz Zeit mich vorzustellen, ich heisse Jan, bin 24 und ganz nebenbei Azubi im 2. LJ, habe vor ein paar Wochen meine Abschlussprüfung Teil 1 (die alte Zwischenprüfung) bestanden und lerne den Beruf des Elektronikers f. Automatisierungstechnik bei einer nahmhaften deutschen Firma
Da ich eher mit Schaltschränken und Fertigungsanlagen zu tun habe, und weniger mit Installationen, würde mich die folgende Frage doch mal interessieren, da ich schon viel gesehen habe, ich denke auch ne Menge Pfusch. Nur das kann man nicht unbedingt beurteilen, wenn man die jeweilige Rechtslage zu dem Thema nicht genau kennt.
Jeder kennt sicherlich das altbewährte Problem der durchgebohrten Leitung. Von mir aus eine NYM-J 3x1,5. Jetzt kann man natürlich hergehen, und die ganze Leitung rausreißen (wohl eher die seltenste Form, wenn sie nicht gerade nur 50cm lang ist).
Oder man geht her, stemmt die Wand auf und hat nun die Auswahl zwischen mehreren Verfahrensweisen:
1. Man isoliert die Leitung ab, benutzt Kabelschuhe (Stoßverbinder) und überzieht sie mit Schrumpfschlauch und schrumpft das Ganze noch einmal über (also das Wiederherstellen der Basis- und der Mantelisolierung) und gipst die Wand wieder zu. (Habe ich in der Hausinstallationstechnik schonmal gesehen, dass ein Elektroinstallateurmeister so vorgegangen ist.)
2. Man bohrt mit einer Bohrkrone ein Dosenloch und verbindet die Leitungen mit Dosenklemmen und macht den Deckel drauf. (allerdings ist es ja meistens das Problem, dass die Leitungsenden zu kurz werden. Lüsterklemmen scheiden eh aus, da nicht zugelassen.)
Also ich würde in so einem Fall wenn möglich, die komplette Leitung austauschen. Meistens ist das aber technisch- bzw. aufwandsbedingt nicht ohne Weiteres möglich. Also wäre meine zweite Wahl die erste Möglichkeit. Jetzt nur die Frage: ist so etwas zugelassen, und wenn ja, welche Art von Stoßverbindern kann man da verwenden? Ich denke mal sicherlich nicht die "KfZ-Kabelschuhe".
Bin gespannt auf eure Beiträge!
MfG Jan