Verbindung Nebengebäude zwecks PV-Anlage

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Lebowski1

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Hallo,

Wir kriegen eine 29,9 kWp PV-Anlage. Der Zählerschrank wird auch erneuert. Die PV-Anlage kommt auf ein neueres Gebäude mit Fundamenterder, der Zählerschrank ist in einem älteren Gebäude mit Erdspieß (der ist aber erst vor zwei Jahren neu geschlagen worden (V2A), da der alte weggegammelt war).

Meines Erachtens haben wir ein TT-Netz. Es kommen an 3xschwarz und 1x blau. Im HAK findet keine Auftrennung statt. Aus dem Zählerkasten kommen dann ebenfalls 4x16 raus und gehen in die UV. In der UV wird dann die PE-Klemme mit der HES, die am Erdspieß angeschlossen ist, verbunden.

Es ist ein Foto im Anhang. Die 3 braunen Adern und die blaue Ader die von links kommt und zum Hauptschalter gehen, kommen aus dem Zählerschrank. Die schwarze feindrähtige Ader, die oben an die PE-Klemme geht, kommt von der HES.

Nun gehen zum Nebengebäude, auf dem die PV-Anlage installiert werden soll, eine Leitung 5x16 rüber. Das ist die Zuleitung für das Gebäude, die dann in der UV dort endet. Die HES (Fundamenterder) in diesem Gebäude ist mit dem PE verbunden.
Für die PV-Anlage liegt eine zweite Leitung, 4x16qmm (NYY-O), die dort in der UV von der PV endet. Der PE in dieser UV kommt von der HES im Nebengebäude.

Ist diese Konstellation in Ordnung?

Vielen Dank
 

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Warum NYY-O? Das wäre bei TT maximal zwischen HAK und Zählerschrank der Fall. Nach dem Zählerschrank sind alle Kabel und Leitungen, inklusive PE in gemeinsamer Umhüllung zu führen. Ein Typ "-O" ist dann nicht mehr zulässig.
 
Danke für die Antwort.

Das NYY-o 4x16 war mal die Zuleitung zu einem Zählerschrank im besagten Nebengebäude und liegt halt schon da und wird aktuell nicht mehr verwendet. Deswegen würden wir es gerne wiederverwenden.
Es ist ja schon ein PE rüber geführt, nur halt mit einer 5x16 Versorgungsleitung.

Wenn es zwingend 5x16 für die PV sein müssen. Wäre es denkbar eine 1x16 Ader einzeln mitzuführen?
 
Hallo,

Wir kriegen eine 29,9 kWp PV-Anlage. Der Zählerschrank wird auch erneuert. Die PV-Anlage kommt auf ein neueres Gebäude mit Fundamenterder, der Zählerschrank ist in einem älteren Gebäude mit Erdspieß (der ist aber erst vor zwei Jahren neu geschlagen worden (V2A), da der alte weggegammelt war).
Welche Erder zulässig sind und welche nicht, ist in der DIN VDE 0100-540,Tabelle 54.1, nachzulesen und was bei Kombination mit einem Fundamenterder zu berücksichtigen ist, steht schon im noch immer gültigen Normenoldie DIN VDE 0151:1986-06.

Falls wirklich unzulässiges V2A und nicht austenitisches V4A verwendet wurde, wird der neue Erdspieß schneller als der Alterder aus feuerverzinktem Stahl vergammeln und die hier erforderliche galvanische Verbindung der Erdungsanlagen in einen gemeinsamen Schutzpotentialausgleich den Abbauprozess noch beschleunigen.

Siehe auch die aktuelle DIN 18014:2023-06, die inzwischen auch für Bestandsbauten gilt und Beispielbilder mit PV und Ladestationen enthält.
 
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Nun gehen zum Nebengebäude, auf dem die PV-Anlage installiert werden soll, eine Leitung 5x16 rüber

Wird die neue PV-Anlage eine für Eigenverbrauch sein? Dann muss es doch möglich sein, die vorhandene 5x16mm² Leitung für Verbraucher im Nebengebäude auch für die PV zu nutzen.
 
Vor allem, wie lang ist denn das 5x16mm²?
Nebengebäude hört sich schon nach einer erheblichen Leitungslänge an, die mit 5x16mm² dann schon vielleicht etwas dünn ist.
Welche Leistungen sollen in dem Gebäude zur Verfügung stehen?
 
Thema: Verbindung Nebengebäude zwecks PV-Anlage
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