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Das hast du richtig erkannt. In VNB ist ein Monopolist, der seine Regel im gewissen Bereich selbst definieren kann, hne sich selber dran halten zu müssen.Was Ihr immer mit dem VNB als Alleinwissende Gottheit und einziger Regelaufsteller habt ist mir schleierhaft
Es muss doch eine VNB übergreifende rechtliche Grundlage geben, welche definiert was "Anschlussleistung" im rechtlichen Sinne bedeutet! Dann könnte ja mein VNB jetzt behaupten das die 3x100A im Nachbarort am Ortstrafo anliegen, oder im HAK.
Und hier im Forum mit unterwegst!