werner_1
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- Anforderungen an Überspannungsschutz beim Gebäudeeintritt erfüllt?
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.... und der ist auch für TT zugelassen, wenn "verstärkte Isolierung" beachtet wird.
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
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Ach du Spielverderber.Die von Richie genannte Ausfuehrung ist in der TAB Bayernwerk als zulaessige, alternative Ausfuehrung fuer den Aufbau TT-Netz dargestellt (S.60).
https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=1&cad=rja&uact=8&ved=2ahUKEwjWzK3_04ngAhUpsaQKHR6dB4EQFjAAegQIChAC&url=https://www.bayernwerk-netz.de/content/dam/revu-global/bayernwerk-netz/files/kommunen/BAG-Informationen_fuer-Elektroinstallateure.pdf&usg=AOvVaw1DiBOng9vsqbcQzqQAamjL
Ob es die beiden genannten sind? k. A.Ja dann ist Westnetz und Niedersachsen halt noch ein bisschen hinter dem Mond
...
Womöglich sollte sich Richie mal weniger um die anderen Sorgen machen, sondern sich mehr um die ihn betreffenden Regelwerke kümmern.Westnetz GmbH
Technische Anschlussbedingungen Niederspannung
Gültig ab: 01.01.2013 (buchstabengetreu auch in der Ausgabe Gültig ab 01. Oktober 2016)
Gültig für: Bezugsanlagen und Erzeugungsanlagen
…
5.3 Netzsystem Grundsätzlich gilt für das gesamte Netzgebiet des VNB die Netzform TN-System. Ausnahmen treten insbesondere im Außenbereich und bei Sonderanschlüssen auf. Der VNB erteilt auf Anfrage Auskunft über die vorhandene Netzform. Bei der Planung der Schutzmaßnahme einer Kundenanlage ist zu berücksichtigen, dass sich der zum Errichtungszeitpunkt gemessene Wert der Schleifenimpedanz durch Änderungen im Netzaufbau verändern kann. Die Schleifenimpedanz kann daher vom VNB nicht garantiert werden. Die Anwendung der Schutzmaßnahme „Schutz durch automatische Ausschaltung mit Überstrom-Schutzeinrichtungen“ erfolgt immer in Eigenverantwortung des Anlagenerrichters.
...
Der (und nicht die) Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) ist wie das Deutsche Institut für Normung (DIN) oder DKE ein privater Technologieverein, dessen Regelwerke zwar mit zu den Anerkannten Regeln der Technik gehören, aber entgegen den staatlichen TGL-Vorschriften der DDR oder den ÖVE-Normen keinen Gesetzescharakter haben.Die VDE sollte sich mit allen VNB zusammenschließen und "EINE" TAB erstellen die für ganz Deutschland gilt und sich jeder dran zu halten hat, so wie es im ehemaligen Osten der Fall war.
Theoretisch müssten am Austritt A und Eintritt B wieder ÜSS sitzen. Aber darauf kann man wahrscheinlich aufgrund der geringen Entfernung verzichten.
@Pumukel
Der von Dir erwähnte Spannungstrichter untermauert meine Aussage noch. Bei einem Direkteinschlag steht an dem Ableiter die gesamte Blitzenergie an, das sind im Mittel ca. 30kA, die bewältigt werden müssen. Bei einem Naheinschlag breitet sich der Blitz zirkumpolar aus. Parallel zum Erdkabel wirkt nur die sog. Schrittspannung, das deshalb immer nur ein Teil der Blitzenergie aufnehmen kann. Das gilt selbst bei einem Einschlag unmittelbar neben der Leuchte. Mechanische Effekte seien hier einmal ausgeklammert. Daher reicht im Regelfall hier ein Typ2 Ableiter aus. Das geht übrigens auch aus den ABB Empfehlungen hervor.
MfG
Einschläge neben Gebäude sind nach IEC 62305-2 als Risiko "S2" definiert.Ich gehe auf der kurzen Strecke also nicht von einem Direkteinschlag aus, möchte aber einen Naheinschlag nicht ausschließen bzw. mich dafür absichern. (Frage: Naheinschlag = Wieviel Meter?)
richie Du hast keine Ahnung die Erneuerung der Netzversorgung kostet auch und wer soll das Bezahlen. Wir werden noch 30 bis 50 Jahre mit TN-C-Netzen leben müssen . Noch etwas das TT-Netz ist von den vorhandenen Netzen das unsicherste Netz das es gibt! IT-Netze sind und bleiben kleine Inselnetze also wird das TN-S-Netz ab Trafo das einzige Breit auszubauende Netz werden! Noch etwas es hindert keinen auch bei einem TN-C-Netz ein TT-Netz aufzubauen aber dann bitte auch mit einem selektivem RCD als Backupschutz!
... sofern du einen eigenen Erder hast.Dass TN-C sch... ist, wissen wir ja eh alle zur Genüge.
Im TNS oder TNCS passiert beim Wegbrechen des PEN (bzw N) hübsch das Gleiche wie im TT.