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jay-cuba
Guest
Guten Tag liebe Forenuser,
ich bin seid kurzem Selbständig im Elektrohandwerk. Im jahr 2011 hab ich meinen Meistertitel erfolgreich erworben.
Der Meistertitel plus einige weitere Voraussetzungen (TAB) befähigen mich zur Zähleranmeldung unter anderem.
Nun habe ich ein paar Fragen, die mir in den letzten Monaten/Jahren aufgekommen sind, die ich nun endlich mit eurer Hilfe klären möchte,
damit ich vor dem Kunden nicht Steiff stehe und nichts rausbekomme..
Ich schildere ein Beispiel:
Aus einer Gewerbeeinheit (Sparkasse) die aufgelöst wurde, sollen nun zwei Wohnungen eingerichtet werden.
Dafür sollen zwei Zähler vorgesehen werden. Vorher war nur ein Zähler vorhanden.
Nun ist es so, dass nach meiner Beurteilung die Leitungsdimensionierung noch ausreicht.
1. Frage:
Kann ich nun ohne weiteres eine Zähleranmeldung vornehmen und die EnBW kommt dann vorbei und schraubt einfach den Zähler hin
oder müsste ich das irgendwie mit der EnBW abklären, ob das noch in Ordnung ist oder ob die was dagegen sagen.
Der alte Zählerplatz (im Keller) ist nicht auf dem neuesten Stand und es gibt auch keinen Platz für einen neuen Zähler.
Der Kunde möchte den Zählerplatz nicht komplett erneuern.
Deswegen mein Vorschlag: Ich montiere einen neuen Zählerschrank nach Vorschrift und setze dort meine Zähler ein unabhängig vom alten Zählerplatz.
2. Frage:
Ist das Zulässig einfach neben einem alten Zählerplatz einen neuen Zählerschrank zu montieren, für weitere Zähler (solange der Leitungsquerschnitt ausreicht) ?
Oder ist der Kunde gezwungen alles neu zu installieren bzw. eine andere Lösung zu finden?
3. Frage:
Allgemeine Frage: Kann ich, wenn ich einem alten Zählerschrank begegne, den einfach erneuern ohne eine Zähleranmeldung vor zu nehmen?
Der Zähler bleibt ja weiterhin bestehen. Er wurde nur in den neuen Schrank verlegt..
Ich möchte diese Fragen einfach klären, damit ich dem Kunden immer eine richtige Aussage machen kann und vor EnBW nicht blöd dastehen möchte.
Danke im Voraus.
Mfg Jakob
ich bin seid kurzem Selbständig im Elektrohandwerk. Im jahr 2011 hab ich meinen Meistertitel erfolgreich erworben.
Der Meistertitel plus einige weitere Voraussetzungen (TAB) befähigen mich zur Zähleranmeldung unter anderem.
Nun habe ich ein paar Fragen, die mir in den letzten Monaten/Jahren aufgekommen sind, die ich nun endlich mit eurer Hilfe klären möchte,
damit ich vor dem Kunden nicht Steiff stehe und nichts rausbekomme..
Ich schildere ein Beispiel:
Aus einer Gewerbeeinheit (Sparkasse) die aufgelöst wurde, sollen nun zwei Wohnungen eingerichtet werden.
Dafür sollen zwei Zähler vorgesehen werden. Vorher war nur ein Zähler vorhanden.
Nun ist es so, dass nach meiner Beurteilung die Leitungsdimensionierung noch ausreicht.
1. Frage:
Kann ich nun ohne weiteres eine Zähleranmeldung vornehmen und die EnBW kommt dann vorbei und schraubt einfach den Zähler hin
oder müsste ich das irgendwie mit der EnBW abklären, ob das noch in Ordnung ist oder ob die was dagegen sagen.
Der alte Zählerplatz (im Keller) ist nicht auf dem neuesten Stand und es gibt auch keinen Platz für einen neuen Zähler.
Der Kunde möchte den Zählerplatz nicht komplett erneuern.
Deswegen mein Vorschlag: Ich montiere einen neuen Zählerschrank nach Vorschrift und setze dort meine Zähler ein unabhängig vom alten Zählerplatz.
2. Frage:
Ist das Zulässig einfach neben einem alten Zählerplatz einen neuen Zählerschrank zu montieren, für weitere Zähler (solange der Leitungsquerschnitt ausreicht) ?
Oder ist der Kunde gezwungen alles neu zu installieren bzw. eine andere Lösung zu finden?
3. Frage:
Allgemeine Frage: Kann ich, wenn ich einem alten Zählerschrank begegne, den einfach erneuern ohne eine Zähleranmeldung vor zu nehmen?
Der Zähler bleibt ja weiterhin bestehen. Er wurde nur in den neuen Schrank verlegt..
Ich möchte diese Fragen einfach klären, damit ich dem Kunden immer eine richtige Aussage machen kann und vor EnBW nicht blöd dastehen möchte.
Danke im Voraus.
Mfg Jakob