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Erder2013
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Hallo,
folgendes Problem. Im Jahr 2013 wurde durch den Bauunternehmer ein Fundamenterder (feuerverzinkt) in die bewehrte Bodenplatte (WU-Beton) eingebracht. Es gibt keinerlei Unterlagen über die Ausführung durch den Bauunternehmer.
Ich habe dies beanstandet und erhielt folgende Auskunft durch den Bauunternehmer. Ein von ihm beauftragter Elektriker habe gemessen. Ich erhielt ein Schreiben dieses Elektrikers mit folgendem Inhalt:
„Der Fundamenterder an Ihrer Baustelle wurde von uns durchgemessen. An diesem Tag war der Boden nass. Zwischen Sonde in 20m Entfernung und Fundamenterder gab es einen Widerstand von 0,3Ohm. Die Schleifenimpedanz an der Baustelle gemessen mit dem Baustromverteiler betrug an 16 A abgesicherten Steckdose und dem Fundamenterder Zs = 1,6 Ohm. Alle Werte liegen innerhalb der Vorschrift.“
Ist dies ein ausreichender Nachweis für die fachgerechte Ausführung?
Ein SV hat nun folgendes mitgeteilt:
„A. Für eine Erdungsanlage muß mindestens Feuerverzinktes Material verwendet werden. Da die
Durchführung der Erdungsfahne in dem später überbauten Bereich liegt, erübrigen sich dort
weitere Korrosionsschutzmaßnahmen im trockenen Bereich.
B. Der Erdungswiderstand muß im TT-Netz laut VDE 0100-410 kleiner 800Ohm sein, da ein RCD mit
30mA Nennfehlerstrom I∆N zu verwenden ist, und die max. Berührungsspannung Ub im Bad 25 Volt
beträgt. RErde < Ub/I∆N => RErde < 25 V/0,03 A < 830 Ohm.
C. Der festgestellte Wert des Erdungsübergangswiderstandes von 0,3 Ohme ist erheblich kleiner als
800 Ohm, und somit entspricht das Messergebnis den Forderungen der VDE 0100-410 und ist in
Ordnung.
D. Der Elektromeister des Bauunternehmers hat die Erdungsanlage vor Ort besichtigt und geprüft,
und für in Ordnung befunden. Sein Prüfergebnis mache ich mir hier zu Eigen.“
Diese Aussagen sind für mich als Laie nicht nachvollziehbar. Sind diese Aussagen richtig? Ist damit die ordnungsgemäße Ausführung des Fundamenterders nachgewiesen?
Ich wäre sehr dankbar für Rückmeldungen!
folgendes Problem. Im Jahr 2013 wurde durch den Bauunternehmer ein Fundamenterder (feuerverzinkt) in die bewehrte Bodenplatte (WU-Beton) eingebracht. Es gibt keinerlei Unterlagen über die Ausführung durch den Bauunternehmer.
Ich habe dies beanstandet und erhielt folgende Auskunft durch den Bauunternehmer. Ein von ihm beauftragter Elektriker habe gemessen. Ich erhielt ein Schreiben dieses Elektrikers mit folgendem Inhalt:
„Der Fundamenterder an Ihrer Baustelle wurde von uns durchgemessen. An diesem Tag war der Boden nass. Zwischen Sonde in 20m Entfernung und Fundamenterder gab es einen Widerstand von 0,3Ohm. Die Schleifenimpedanz an der Baustelle gemessen mit dem Baustromverteiler betrug an 16 A abgesicherten Steckdose und dem Fundamenterder Zs = 1,6 Ohm. Alle Werte liegen innerhalb der Vorschrift.“
Ist dies ein ausreichender Nachweis für die fachgerechte Ausführung?
Ein SV hat nun folgendes mitgeteilt:
„A. Für eine Erdungsanlage muß mindestens Feuerverzinktes Material verwendet werden. Da die
Durchführung der Erdungsfahne in dem später überbauten Bereich liegt, erübrigen sich dort
weitere Korrosionsschutzmaßnahmen im trockenen Bereich.
B. Der Erdungswiderstand muß im TT-Netz laut VDE 0100-410 kleiner 800Ohm sein, da ein RCD mit
30mA Nennfehlerstrom I∆N zu verwenden ist, und die max. Berührungsspannung Ub im Bad 25 Volt
beträgt. RErde < Ub/I∆N => RErde < 25 V/0,03 A < 830 Ohm.
C. Der festgestellte Wert des Erdungsübergangswiderstandes von 0,3 Ohme ist erheblich kleiner als
800 Ohm, und somit entspricht das Messergebnis den Forderungen der VDE 0100-410 und ist in
Ordnung.
D. Der Elektromeister des Bauunternehmers hat die Erdungsanlage vor Ort besichtigt und geprüft,
und für in Ordnung befunden. Sein Prüfergebnis mache ich mir hier zu Eigen.“
Diese Aussagen sind für mich als Laie nicht nachvollziehbar. Sind diese Aussagen richtig? Ist damit die ordnungsgemäße Ausführung des Fundamenterders nachgewiesen?
Ich wäre sehr dankbar für Rückmeldungen!