S
Stromberger
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THorn hat sich den Gutachter gespart und auf einen Makler gehört... selbst schuld. Selbst wenn du jetzt vor Gericht einen Erfolg erzielen magst, möge dir die ganze Sache eine Lehre sein.
Das ist weitgehender Unsinn.
Die meisten versteckten Mängel (sic! warum heißen sie wohl sonst "versteckt"?) lassen sich erst mit Bauteilöffnungen feststellen. (Ob das Öffnen einer "offen liegenden" Verteilerdose dazu gehört, lässt sich auch juristisch unterschiedlich bewerten, der Verkäufer wird SPÄTER sagen: "natürlich hättet Ihr das bei der Besichtigung öffnen können, warum nicht? Selbst Schuld, wenn Ihr das nicht gemacht habt". Kennt er den darin befindlichen Mangel (der dann sicher weitere "Untersuchungen" bedingen würde, lässt er es bei der Besichtigung natürlich nicht zu, gibt ja genügend andere Interessenten, die da nicht hineinschauen wollen.)
Da das nun mal in der Regel mit Zerstörungen vor sich geht, macht das erstens auch der begleitende Gutachter/Architekt nicht bzw. gestattet der Verkäufer das auch nicht.
Oder würdet Ihr bei Hausverkaufsbesichtigungen jeden Interessenten munter Wände beschädigen lassen oder Gräben ausheben, um die Außenabdichtung zu überprüfen? Wohl kaum.
Nochmal: dann muss dem Verkäufer NACHGEWIESEN werden, dass er den Mangel gekannt UND arglistig verschwiegen hat. Da sind die Hürden höher, als die Meisten sich sicherlich vorstellen können.
Beispiel "Grundsanierung": der Begriff ist genauso wenig geschützt wie "neuwertig". Das ist Auslegungssache, was das bedeutet.
Im Notarvertrag werden diese Begriffe auch kaum drinstehen, also zählt das in der Regel auch nicht, was da vorher ins Blaue versprochen wird und selbst WENN der Verkäufer auf den Begriff festgenagelt werden KÖNNTE, kann er immer noch sagen "ich habe das damals nach besten Wissen und Gewissen ausführen lassen, woher sollte ich wissen, dass die damalige Firma etwa Murks gemacht hat?"
Jetzt BEWEISE ihm das Gegenteil. DU bist in der Beweislast, nicht der Verkäufer, dass er ein einwandfreies Objekt verkauft und die normale Sachmängelhaftung wird in JEDEM Notarvertrag explizit ausgeschlossen. Das ist noch enger als beim Kfz.
Fazit: wenn Dich beim Hausverkauf einer besch... WILL, dann schafft er das in der Regel auch.
Zumindest bei EINEM, der das Haus kauft. Erst Recht, wenn er beim Verkauf gar nicht anwesend ist, sondern nur der Makler. Der "muss" natürlich noch viel weniger wissen und wußte im Zweifel (später) von gar nichts.
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