Na, der Ausfall ist ja nun kein Fehler, der auf die Montage zurückzuführen ist, sondern auf die vom Hersteller verwendeten Komponenten, die vorzeitig ausgefallen sind und womit der Käufer nicht rechnen kann. Ich kann mir gut vorstellen, dass diese Leuchte für so einen sakralen Raum nicht günstig war.
Bei einem solchen Produkt kann und muss der Händler ja damit rechnen, dass die Montage mit Aufwand verbunden ist, der dann eben nochmals anfällt und nicht angefallen wäre, wenn die Leuchte, bzw die Leuchtmittel ihre prognostizierte Lebensdauer erreicht hätten. Diese lagen bestimmt bei 30000h. Sofern es fest verbaute LED-Leuchtmittel sind, sehe ich den Händler in er Mithaftung. Dies kann man nicht genau erkennen, daher
@schmort dies unbedingt prüfen, ob sich diese durch eine 1/4-Drehung (GU10) herausnehmen lassen.
Ich weiß jetzt nicht, wie es bei so Einzelaufträgen von Handwerkern ist, aber sonst so auf dem Bau haften nach Übergabe zunächst mal die Auftragnehmer (BT/GÜ) und ihre Nachfolgeunternehmer (Handwerker/Handwerksfirmen) 5 Jahre für ihr Gesamtwerk, einschliesslich Material. Wenn also so ein fest verbauter Badlüfter nach 4 Jahren ausfällt, dann darf der Elektriker diesen auf seine Kosten austauschen. Das Gleiche gilt für die ganzen Komponenten, die im Sicherungskasten verbaut sind. Interessant wird es immer, wenn hinterher von anderen Handwerkern was verbaut wird, also der Lüfter vom Trockenbauer oder Klempner eingebaut wird, da diese die Rohre setzen. Dies führt immer zu Diskussionsrunden, kann aber letztendlich dem Kunden egal sein, sofern der Mangel behoben wird.
Mich würde jetzt einfach mal das Rechtliche interessieren, wenn ich z.B. mir was kommen lasse und diese werden von einem Fachmann eingebaut. Also ein Produkt, wo völlig klar ist, dass dieses nicht irgendwo mit Stecker herumliegt, sondern verbaut wird und dann vorzeitig einen Mangel aufweist und noch in der Gewährleistung liegt.
Das kann eine Laugenpumpe bei einer WaMa sein, die undicht wird, ein Fenster was blind wird oder wie hier eine Leuchte, die in mehreren Metern Höhe angebracht werden muss, damit diese ungehindert unterschritten werden kann. Wenn die jetzt so niedrig hinge, das ständig Personen gegenliefen, wäre es aus meiner Sicht ein Montagefehler. Ist aber nicht der Fall.
Das interessiert mich jetzt echt mal, ob der Händler/Hersteller bei offentsichtlichen Herstellungsmängel nicht auch für den Reparaturaufwand in Haftung genommen genommen werden kann, da ich selber jetzt so einen Fall habe. So, ich muss jetzt erst einmal goggeln.
PS: Hier zeigt sich deutlich der Nachteil von fest verbauten LED‘s in Leuchten. Man kann diese nicht tauschen. Nun kann man Glück haben dass diese die anvisierte Lebensdauer halten (meist 30-50kh), aber selbst beim Ausfall eines Leuchtmittel ist die Optik der Leuchte gestört. Klar, oft sind diese noch effizienter als welche mit Retrofit-LED, aber die Ersparnis ist denn ganz schnell hin wenn man statt der Lampe, die Leuchte tauschen muss. Vor allem bekommt man nach kurzer Zeit keinen äquivalenten Ersatz mehr. Die 10x längeren Haltbarkeit von LED, die immer wieder von unseren Mod kund getan wird, kann eintreten, muss aber nicht.