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Hallo51714
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Hallo,
Ich habe eine Mehrfamilienhaus-Wohnung, welche im Zählerschrank mit 50A vorgesichert ist (nicht auf 63A skalierbar). Wir haben in der Wohnung jedoch einige Leistungsintensive Geräte (24KW Durchlauferhitzer, sauna, klimaanlage, herd, untertisch-Gerät ....) sodass im ungünstigen Fall diese 50A überschritten werden könnten.
Dann würde die 50A Schmelzsicherung im Keller durchbrennen, welche nicht mal eben so von jedem Leihen gewechselt werden könnte. Das wäre sehr nervig.
Um hier vor zu sorgen habe ich mir überlegt einen 50A SLS in meiner UV als Hauptschalter / zweite Vorsicherung zu montieren. Dieser wäre dann laut Kennlinien der Hersteller bis circa 100A selektiv zur 50A-Schmelzsicherung im Zählerschrank, für höhere Ströme jedoch nichtmehr (und die gäbe es ja nur bei Kurzschlüssen, da lösen ja sowieso die LS vorher aus). Dann müsste man bei Überlast einfach den SLS in der UV reinmachen und keine Schmelzsicherungen im Keller wecheln lassen.
Ist diese Teilselektivität in diesem Fall zulässig? Theoretisch müsste ich ja garkeine zusätzeliche Vorsicherung in meiner UV installieren, wenn es schon eine im Zählerschrhank gibt.
Ich habe eine Mehrfamilienhaus-Wohnung, welche im Zählerschrank mit 50A vorgesichert ist (nicht auf 63A skalierbar). Wir haben in der Wohnung jedoch einige Leistungsintensive Geräte (24KW Durchlauferhitzer, sauna, klimaanlage, herd, untertisch-Gerät ....) sodass im ungünstigen Fall diese 50A überschritten werden könnten.
Dann würde die 50A Schmelzsicherung im Keller durchbrennen, welche nicht mal eben so von jedem Leihen gewechselt werden könnte. Das wäre sehr nervig.
Um hier vor zu sorgen habe ich mir überlegt einen 50A SLS in meiner UV als Hauptschalter / zweite Vorsicherung zu montieren. Dieser wäre dann laut Kennlinien der Hersteller bis circa 100A selektiv zur 50A-Schmelzsicherung im Zählerschrank, für höhere Ströme jedoch nichtmehr (und die gäbe es ja nur bei Kurzschlüssen, da lösen ja sowieso die LS vorher aus). Dann müsste man bei Überlast einfach den SLS in der UV reinmachen und keine Schmelzsicherungen im Keller wecheln lassen.
Ist diese Teilselektivität in diesem Fall zulässig? Theoretisch müsste ich ja garkeine zusätzeliche Vorsicherung in meiner UV installieren, wenn es schon eine im Zählerschrhank gibt.