Potentialausgleich verbinden

Diskutiere Potentialausgleich verbinden im Forum Blitzschutz, EMV, Erdung & Potentialausgleich im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Guten Abend, ich hätte einmal eine Frage zum Altbau im TT-Netz und dem Potentialausgleich. Darf man den "alten" bzw. bestehenden...
auf jeden Fall NICHT.
Der Potentialausgleich darf nicht nur bei hoher Spannung funktionieren sondern muß das auch bei noch so kleinen.
Sonst ist das kein Potentialausgleich.

Für Blitzschutz mag das vielleicht ausreichend sein, aber der PA hat durchaus auch andere Funktionen als den Blitz und Überspannungsschutz.
 
2 Erder verbinden geht aber nicht anders, sonst hast du in 5 Jahren nur noch einen
 
Dann ist das so und man muß den eben erneuern, z.B. durch einen V4A Erder damit der nicht mehr rostet.
Einen Potentialausgleich darf man nicht auftrennen.
 
Der Potentialausgleich darf nicht nur bei hoher Spannung funktionieren sondern muß das auch bei noch so kleinen.
Sonst ist das kein Potentialausgleich.
Das ist doch völlig unstrittig.
Für Blitzschutz mag das vielleicht ausreichend sein, aber der PA hat durchaus auch andere Funktionen als den Blitz und Überspannungsschutz.
Korrekt und doch an der Problemstellung vorbei.
Dann ist das so und man muß den eben erneuern, z.B. durch einen V4A Erder damit der nicht mehr rostet.
Denkblockade lösen, es geht auch anders, Lösungsansatz aus dem Antennenbau:
IEC 60728-11_2023-02_[Fo05]_Funkenstrecke.png.
 
PA verbindet alle leitfähigen raumübergreifenden Teile im Haus. Dazu gehört aber nicht der Tiefenerder vor dem Haus
 
PA verbindet alle leitfähigen raumübergreifenden Teile im Haus. Dazu gehört aber nicht der Tiefenerder vor dem Haus
Damit könnte ich leben, aber nach IEV ist es geringfügig anders definiert: ;)

DIN 18014:2023-06 schrieb:
Begriffe:

3.9 Potentialausgleich

Kombination von elektrischen Verbindungen zwischen leitfähigen Teilen, um Potentialgleichheit zu erzielen
[IEV195-01-10]
[QUELLE: DIN VDE 0100-200 (VDE 0100-200):2023-06, 826-13-19]

Damit nicht noch weiter vom Thema abgedriftet wird, habe ich die weiteren Unterscheidungen nach Schutz- und Funktionszwecken und PA außerhalb von Gebäuden nicht zitiert. :D
 
Jetzt geht es hier ins normenrechtliche Detail.
Alle zu einer Objekteinheit gehörigen Erder sollten im ausreichenden Querschnitt fachgerecht miteinander verbunden werden.
 
Also um Blitzschutz ging es hier ja an sich eigentlich nicht.
Hier ist nur einem Alten Erder der ohnehin schon wohl sehr rostig ist, ein neuer hinzu gegeben worden.
Da ist es dann ziemlich egal ob der veraltete noch weiter weg rostet.
 
Alle zu einer Objekteinheit gehörigen Erder sollten im ausreichenden Querschnitt fachgerecht miteinander verbunden werden.
Nach Radio Eriwan: Im Prinzip JA, aber ...

Je nach Aktualität der Normenkenntnis driften die Meinungen, was ein fachgerechter Querschnitt ist, auseinander. Für Anschluss an HES sind mind. 6 mm² Cu, mit Blitzstrom-Beaufschlagung mind. 16 mm² Cu gefordert. Der von dir genannte Querschnitt von 10 mm² Cu ist für blitzstromtragfähige Erdung und Blitzschutzpotentialaugleich längst abgelöst und wäre im Erdreich auch ohne Blitzstrom-Beaufschlagung zu gering.

Wenn der vom Tiefenerder als Anschlussfahne/Erdungsleiter verlegte feuerverzinkte Stahldraht 10 mm und nicht nur 8 mm Durchmesser hat, entspricht der den Mindestanforderungen der Tabelle 1 des noch immer gültigen Normenoldies DIN VDE 0151:1986-06 und Tabelle 54.1 der DIN VDE 0100-540.

Hier ist nur einem Alten Erder der ohnehin schon wohl sehr rostig ist, ein neuer hinzu gegeben worden.
Da ist es dann ziemlich egal ob der veraltete noch weiter weg rostet.
So ist es! Und wenn time2play keinen Fundamenterder unterschlagen hat, waren die Beiträge darüber OT.

Nachdem die neue DIN 18014:2023-06 beansprucht auch für Altbauten zuständig zu sein, wären deren sehr viel strengere Anforderungen an mind. 2 Erder aus austenitischem NIRO oder Kupfer bei normwidrig unterlassenen Fundamenterdern m. E. anzuwenden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann ist der neue schon falsch ausgeführt und jetzt schon zu ersetzen!!!
 
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