Strippe-HH schrieb:
T.Paul schrieb:
- Fahre durch den Hamburger Berufsverkehr, da fahren auch gefühlt alle mindestens 60, dadurch wird es aber auch nicht richtiger.
Oh, du kennst dich aus, bist du auch aus HH.?
Ja, ich bin der Fahrer des weißen VW Caddy mit dem fetten Firmenlogo drauf, der 48 fährst und den Rest Hupen lässt :lol: :shock: Man trifft sich eh an der nächsten Ampel :wink:
ego1 schrieb:
Ich wüsste aber ganz ehrlich nichts, was mich dazu bringen sollte, nur weil es sich um einen RCD handelt, auf einmal nicht mehr mit Nennstrom abzusichern, sondern den großen Prüfstrom heranzuziehen. Wenn, dann müsste man das bei allen Artikeln machen.
Für Dich gelten Anforderungen/Bedingungen, Anleitungen und Regeln nur dann, wenn Sie für Dich Sinn ergeben? Diese Erkenntnis muss man mal in Kontext zum Nicknamen betrachten ... Nichts für Ungut :roll:
Wir hatten das Thema schon mal, mit der resultierenden Erkenntnis, dass man sich umsonst darüber aufregt und aus mangelnder Überlegung nicht zu dem Schluss kommt, dass eine Schmelzsicherung anders zu bewerten ist als ein SLS oder LSS.
Ein RCD muss vor Überlast geschützt werden. Für den Überlastschutz gilt wie für andere nicht sich selbst schützende Betriebsmittel, dass der Nennstrom In gleich der Strombelastbarkeit Iz sein darf, wenn Überstromschutzeinrichtungen zum Einsatz kommen, für die I2 <= 1,45 In gilt. Dies kann eine Schmelzsicherung nicht leisten! Schaut doch mal bitte jemand in die Auslösekennlinien einer gG/gL-Sicherung, welchen Faktor der Betriebsstrom zum Nennstrom erreichen muss, um eine Auslösung in 60 Minuten zu garantieren ... Und dann gilt immer noch, dass die Vorgaben des Herstellers einzuhalten sind - Ich bin beim rechnen auch mal auf eine 35A-Neozed-Absicherung gekommen für einen 40A-RCD, was mir aber von einer Reihe an Herstellern dann untersagt wurde - Eaton, Hager, Siemens, Doepke und ABB.
Grundsätzlich bekommt man immer erstmal gerne eine Antwort nach dem Motto "Der maximal mögliche Betriebsstrom der elektrischen Anlage darf den Bemessungsstrom der Fehlerstrom-Schutzeinrichtung nicht überschreiten." - toll - Und das heisst? Und dann muss man die Leute manchmal löchern und mit Normen zukleistern, zumindest war das vor einige Jahren so, dass die DIN VDE ganz klar auf die Angaben des Herstellers verweist - und dann kamen zögerliche Antworten, die dann alle sehr vorsichtig auf eben oben genannten Divisor verwiesen.