Sicherung Durchlauferhitzer springt nach 2 Minuten raus

Diskutiere Sicherung Durchlauferhitzer springt nach 2 Minuten raus im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin, ich bin neu hier und - um es gleich zu sagen - habe keine Ahnung von Elektrik. Da aber die Handwerker offenbar auch nicht recht weiter...
  • Ersteller AnnaKaffeebecher
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Nicht nur nicht geschadet, der Kasten ist eindeutig zu klein. Möglicherweise hat der Elektriker nur die Leitung abgesichert und deshalb die 3x16A gewählt. Ihm sollte aber klar sein, dass ein solcher DLE so niemals funktioniert, weil der Strom, welchen der zieht, einfach zu groß ist. Mit Sicherung dimensionieren ist das nicht getan. Hier muß ermittellt werden, welche Absicherung laut Hersteller notwendig ist und dafür muß dann auch die Richtige Leitung ausgewählt werden. Möglicherweise kann man das Gerät herunterregeln und geringer absichern. Aber auch das muss richtig bemessen werden. Interessant wäre hier auch die Vorsicherung. Ist ein solcher DLE überhaupt vom Netzbetreiber genehmigt worden?
 
Okay, ich nehme mit, dass wohl andere Sicherungen erforderlich gewesen wären und ein neues Kabel hätten gezogen werden müssen, muss ich mit dem Elektriker besprechen. Das nachträglich zu ändern wird natürlich schwierig, die Decke im Flur wurde abgehängt, kommt man jetzt nicht mehr ohne weiteres ran. Braucht man denn für größere Sicherungen unbedingt einen größeren Kasten?
Genehmigung Netzbetreiber für einen normalen Durchlauferhitzer? Höre ich zum ersten Mal. Aber das wüssten die Klempner und Elektriker doch sicher und hätten es mir gesagt... Ich habe jeweils regionale Fachbetriebe beauftragt.

@leerbua[/USER]: die Kernsanierung bestand ja gerade in der Erneuerung der Elektrik sowie der Wasserleitungen. Der Durchlauferhitzer sollte eigentlich nicht erneuert werden, weil er einwandfrei funktioniert hatte...
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Überspannungsschutz fehlt auch.
Der Kasten hätte mindestens 4 Reihig werden müssen.

Frag den Spezi mal nach seiner Thermischen Berechnung für den Kasten.
 
Das klingt nicht nach einem kleinen Problem, ohje... Was für ein Mist!
 
Gibt es wenigstens ein Meßprotokoll der Anlage?
 
Ja, das denke ich schon, aber das liegt mir nicht vor. Ich weiß aber dass der Elektriker am Schluss die Anlage gecheckt hat und eigentlich alles okay war.
 
Ohne dieses Protokoll auf keinen Fall irgendeine Rechnung bezahlten!
Nur an diesem lässt sich überhaupt sagen ob der Elektriker überhaupt das richtige gemessen hat.
Auch sind die Daten wichtig zu wissen für eine Folgeprüfung die man regelmäßig, alle paar Jahre durchführen sollte.
 
Ein Hauptverteiler hat mindestens vierreihig zu sein. Gut, man kann das Teil jetzt als Unterverteiler für die Wohnung verkaufen, aber auch da ist dieser voll und es darf bei einer Neuinstallation nur bis zu 70% der Aufnahmekapazität genutzt werden. Entsprechend ist der Kasten zu planen und damit geht unter dreireihig gar nichts. Was die Genehmigung angeht, elektrische Geräte über 5,7kW sind im Prinzip immer genehmigungspflichtig. Genaues steht in den frei zugänglichen TAB deines Netzversorgers. Der Netzversorger kann das auch untersagen oder Bedingungen fordern, z.B. gegenseitige Verriegelung von Geräten oder eine Leistungserhöhung des Anschlusses.
 
Also den Netzversorger kann sich ja jeder Mieter haben selbst aussuchen, wie soll da denn praktisch gehen? Ich weiß ja nicht einmal, für welchen Stromanbieter der Mieter sich entschieden hat.

Was das mit der 70 % igen Auslastung des Sicherungskasten bei Neuinstallation angeht-das würde mich auch interessieren, wo das steht. Dann hätte ich einen konkreten Anhaltspunkt, auf denen ich den Elektriker ansprechen könnte, denn das ist ja ganz offensichtlich, dass hier mehr ausgelastet wurde ....
 
Nein, keiner kann sich den Netzbetreiber aussuchen der ist abhängig vom Standort der Immobilie.
Nur den Energielieferanten kann man sich aussuchen.

Für die Versorgung mit PV Strom vom Dach gibt es da aber Möglichkeiten das im Mietvertrag entsprechend zu regeln.

Das was über den Bezugszähler mit dem Mieter von dessen Stromlieferanten abgerechnet wird ist das eine, aber die Anteile am eingespeisten Strom zu verteilen ist eigene Regelung möglich.

Mögicherweise kann man auch nur einen offiziellen Gesamtzähler haben und die einzelnen Parteien über spezielle Zähler eines selbst gewählten offiziellen Messtellenbetreibers abrechnen.
 
Wie die Verteilung dimensioniert sein sollte, findet sich in der DIN 18015-2, im Überblick siehe z.B. DIN 18015‐2:2021‐10: aktuelle Norm-Anforderungen f. Elektrik

Die Anwendung ist allerdings nicht verpflichtend, sondern muss vertraglich vereinbart sein, wobei man aber annehmen kann, dass es nicht den anerkannten Regeln der Technik entspricht, wenn der Verteiler bereit bei Errichtung vollständig belegt ist.

Wo ist denn der Überspannungsschutz installiert? Wenn die Installation im Zählerschrank nicht möglich ist, müsste er in der Unterverteilung installiert werden, spätestens dann ist der Verteiler nicht mehr ausreichend dimensioniert.

Interessant wäre, wie der Auftrag an den Elektriker ausgesehen hat und ob es den vielleicht schriftlich gab.
 
Nein Auftrag gab es leider nicht schriftlich, wir haben nur einen mündlichen Vertrag gemacht der lautete: Elektrik in der Wohnung komplett erneuern und auf den heutigen Stand bringen.
Der Meister war eben in der Wohnung und hat eine Sicherung ausgetauscht, jetzt funktioniert es. Der neue DLE wäre dann wohl nicht erforderlich gewesen, ärgerlich, aber wenigstens kann man jetzt wieder warm duschen und abwaschen. Das Problem mit dem Überspannungsschutz und der "Überbelegung" der Sicherungskastens werde ich ansprechen, mal gucken, was er dazu sagt!
 
Der neue DLE wäre dann wohl nicht erforderlich gewesen,

Da der neue DLE auf Grundlage der Aussage des Elektrikers angeschafft wurde, die demzufolge falsch war, würde ich die Kosten dafür (Material und Arbeit) erstmal von der Elektrikerrechnung abziehen bzw. Begleichung fordern. Dann wird dieser natürlich aufheulen und man könnte sich auf halbe-halbe einigen. Aber ganz "ohne" würde ich diesen "Meister seines Faches" auf keinen Fall damit durchkommen lassen.

Das Problem mit dem Überspannungsschutz und der "Überbelegung" der Sicherungskastens werde ich ansprechen, mal gucken, was er dazu sagt!

Da sagt er entweder "Bestandsschutz" (was es nicht gibt, aber in der Sache prinzipiell stimmt) oder aber
"gerne, Überspannungsschutz rüste ich nach gegen harten Taler".
 
Also ist der Überspannungsschutz nicht verpflichtend? Ich hatte es so verstanden, dass es state of the art ist?
 
Überspannungsschutz ist seit 2018 verpflichtend für Neue Anlagen und Anlagenteile.

Die Aussage "... Wenn die Installation im Zählerschrank nicht möglich ist, müsste er in der Unterverteilung installiert werden, spätestens dann ist der Verteiler nicht mehr ausreichend dimensioniert..."
ist aber so FALSCH.

Es ist ein Konzept um zu setzen was für das ganze Gebäude gilt da kann man sich NICHT aussuchen wo man den setzt oder alternativ setzt.
Es ist natürlich klar, daß man nicht für ein Wohngebäude komplett einen ÜSS Umsetzen kann nur weil eine Wohnung darin erneuert wird.
Aber man kann und muß dann auch zumindest für diesen Bereich mal den Schutz Typ 2 und 3 passend aufbauen um zumindest einen gewissen Anteil von Überspannungen abwehren zu können.
Einfach die Hände in den Schoß legen und sagen "ja aber..." geht NICHT.
 
nein das schreibe ich nicht so.
Für ein passendes Überspannugnsschutzkonzept sind Ableiter ganz bestimmter Typen an ganz bestimmten Stellen nötig.
Da kann man nicht wenns im Zählerschrank nicht passt diesen einfach mal wo anders hin setzen.

In die Unterverteilungen gehören Typ 2 oder 2/3 Kombiableiter
Nahe an der Eintrittstelle der Zuleitung ins Gebäude ein Typ 1 bzw 1/2 1/2/3 Kombiableiter.

Wenn man nun diesen Teil der neu ist schon mal entsprechend aufrüsten will, passt da der Verbau eines Ableiters in der Hauptverteilung am wenigsten, vor allem da nach 10m Leitungsweg dieser eh nicht mehr schützt.
 
Thema: Sicherung Durchlauferhitzer springt nach 2 Minuten raus

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