Sicherung Durchlauferhitzer springt nach 2 Minuten raus

Diskutiere Sicherung Durchlauferhitzer springt nach 2 Minuten raus im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Moin, ich bin neu hier und - um es gleich zu sagen - habe keine Ahnung von Elektrik. Da aber die Handwerker offenbar auch nicht recht weiter...
  • Ersteller AnnaKaffeebecher
  • Erstellt am
Der Meister war eben in der Wohnung und hat eine Sicherung ausgetauscht, jetzt funktioniert es. Der neue DLE wäre dann wohl nicht erforderlich gewesen, ärgerlich, aber wenigstens kann man jetzt wieder warm duschen und abwaschen.

Wenn da vorher B16 drin waren, und die haben nach 1-2 Minuten ausgelöst, dann müssen da Ströme in Richtung 30A geflossen sein, denn 24A hätten die eine Stunde lang ausgehalten oder die Leitung durch den LSS ist so heiß geworden, dass die thermische Auslösung anschlug. Nachdem, was da gelaufen ist, hätte ich absolut kein Vertrauen in eine höhere Absicherung. Das der Leitungsschutz jetzt nicht mehr auslöst, muss nicht unbedingt gut sein, denn der Strom, der fließt ist immer noch der gleiche und die Leitungserwärmung auch.
 
Das ist so nicht ganz passend.
ein 16A Automat muß bei 23,2A (1,45facher Nennstrom) spätestens nach einer Stunde auslösen
Das heißt nicht, daß er das eine Stunde lang aushalten muß.


Für einen 18kW DLH wären schon 26A geflossen bei einem 24kW Teil schon fast 35A
 
Da kann man nicht wenns im Zählerschrank nicht passt diesen einfach mal wo anders hin setzen.
So nah wie möglich am Speisepunkt - das ist in einem Mehrfamilienhaus im Zweifel da, wo es tatsächlich möglich ist (und die WEG nicht mehr ablehnen kann), das kann meiner Interpretation nach auch in der UV sein. Dass das technisch suboptimal ist, steht außer Frage.

In die Unterverteilungen gehören Typ 2 oder 2/3 Kombiableiter
Sinnvoll ist ein Mittel- und Feinschutz in der UV, genauso wie ein Überspannungsschutz für die Medienanschlüsse, nur nicht verpflichtend.

Wenn man nun diesen Teil der neu ist schon mal entsprechend aufrüsten will, passt da der Verbau eines Ableiters in der Hauptverteilung am wenigsten, vor allem da nach 10m Leitungsweg dieser eh nicht mehr schützt.
Da bin ich bei Dir, nur vermute ich, dass das gemacht wird, was Pflicht ist und nicht mehr.
 
Am Speisepunkt des GEBÄUDES natürlich nicht der Wohnung oder Anlage.

Wenn Du nach dem gehst was Pflicht ist dann ist mit der Erneuerung der Wohnung ein Überspannungsschutzkonzept für das ganze Haus zwingend um zu setzen.
Denn für den neuen Anlagenteil gilt neue Norm und die verlangt ein ÜSS Schutzkonzept und das funktioniert NUR dann nach Norm wenn es für das komplette Gebäude umgesetzt wird.
 
Das ist wieder mal eines der Themen was die Probleme der Norm zu Tage bringt die an keiner Stelle beschreibt wie man alt mit neu verbindet.
 
Am Speisepunkt des GEBÄUDES natürlich nicht der Wohnung oder Anlage.
Genau so ist´s gemeint - im schlechtesten Fall ist die nächstliegende Position zum Einspeisepunkt der Übergang vom Gemeinschaftseigentum zum Sondereigentum. Hier kollidieren verschiedene Rechtsgebiete; Anlagenteile, die im Gemeinschaftseigentum liegen, dürfen ohne Zustimmung der WEG nicht verändert werden und die muss nicht zustimmen.

Selbstverständlich ist eine Position möglichst nah am HAK anzustreben, wobei auch der AAR explizit freigegeben ist, es besteht hier offensichtlich ein hoher Freiheitsgrad, ansonsten gäbe es eine Vorgabe, wie hoch die Entfernung zum Einspeisepunkt maximal sein darf, analog wie für die 50cm vom Ableiter zum PE.

Bevor es jetzt ganz zur Wortklauberei wird - natürlich sollte man den Schutzzweck erreichen und nicht nur die Minimalanforderung in der juristischen Auslegung erfüllen (außer, man ist Bauträger ;-)
 
Thema: Sicherung Durchlauferhitzer springt nach 2 Minuten raus

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