Werden wir überwacht?

Diskutiere Werden wir überwacht? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Guten Tag ich arbeite in einer Filiale und habe diese Geräte in 3-4 Facher ausführung in jedem Raum gefunden.Meine versteckte Kameradetektorapp...
Ich finde es nur komisch das meine versteckte Kameraapp mir diese geräte als cctv oder mobile kamera anzeigt.
 
Weil ich mich gefragt habe was diese neuen geräte sind und soweit ich weiss darf der arbeitgeber einen ohne die zustimmung nicht überwachen.aber dann ist ja alles schick.
 
Nun verrate uns doch noch wie deine " versteckte Kameraapp" heißt....
 
Weil ich mich gefragt habe was diese neuen geräte sind und soweit ich weiss darf der arbeitgeber einen ohne die zustimmung nicht überwachen.aber dann ist ja alles schick.

Pinhole Kameras können heute überall versteckt sein. Auch in der Deckenverkleidung.
Also am besten nur brav arbeiten, nie schlecht über den Chef reden und gewisse Triebe nur in den eigenen 4 Wänden ausleben. Im Wald ist man ja auch nicht mehr sicher weil die Jäger alle 5 Meter Wildkameras haben :)
 
Für eine Überwachung bedarf es keiner Zustimmung durch den Arbeitnehmer, sondern nur der Information vom den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
 
Für eine Überwachung bedarf es keiner Zustimmung durch den Arbeitnehmer, sondern nur der Information vom den Arbeitgeber an den Arbeitnehmer.
Ja und genau diese habe ich nicht bekommen.Dazu muss meiner Meinung nach auch in öffentlichen Bereichen ein Schild hängen auf dem steht das dieser Bereich videoüberwacht wird
 
Pinhole Kameras können heute überall versteckt sein. Auch in der Deckenverkleidung.
Also am besten nur brav arbeiten, nie schlecht über den Chef reden und gewisse Triebe nur in den eigenen 4 Wänden ausleben. Im Wald ist man ja auch nicht mehr sicher weil die Jäger alle 5 Meter Wildkameras haben :)
Gewisse triebe ich mache meine arbeit so gut es geht und rede nicht schlecht über meinen AG dennoch möchte ich nicht ohne eine Information überwacht werden
 
Ein Ladengeschäft ist kein öffentlicher Bereich, auch wenn da zunächst erst mal jedem Zugang gewährt wird ist das ein Privat Grundstück.
 
Also das teil was vorne so milchig ist leuchtet im dunkeln an 2 bis 3 Punkten.Doch eine Kamera?
 

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Nein, es ist eher die ganz normale Funktionsweise eines Infrarot-Bewegungsmelders.

Wäre es ein tatsächlich ein Infrarot-Scheinwerfer, würde das milchige Fenster auf dem Smartphonebild gleissend hell leuchten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ein Ladengeschäft ist kein öffentlicher Bereich, auch wenn da zunächst erst mal jedem Zugang gewährt wird ist das ein Privat Grundstück.

Ganz dünnes Eis.
Ein Mehrfamilienwohnhaus ist auch privat, auch wenn da zunächst nichtmals jedem Zugang gewährt wird, darf da doch niemand eine Videoüberwachung des Treppenhauses oder auch nur von dem Bereich vor seiner Wohnung einrichten.
 
Auch wenn der Laden Privateigentum ist muss der Eigentümer die Videoüberwachung aushängen. Ich als Kunde kann dann entscheiden ob ich den Laden betrete oder nicht.
 
Auch wenn der Laden Privateigentum ist muss der Eigentümer die Videoüberwachung aushängen. Ich als Kunde kann dann entscheiden ob ich den Laden betrete oder nicht.

Die Realität sieht halt anders aus.
Ich kenne auch keinen Jäger der im Wald seine z.B. in Vogelhäußchen versteckten Kameras kennzeichnet :)
Und wenn ein Chef seine Mitarbeiter kontrollieren will, wird er das ja auch nicht aushängen. Falls er eine Detektei beauftragt das selbe.
 
Tut der Ladenbesitzer das nicht, muss er mit einer Anzeige wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte rechnen.
 
Oh Oh das sehen Gerichte aber anders.
Zitat: Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ist in Deutschland gemäß § 201a Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.
 
Oh Oh das sehen Gerichte aber anders.
Zitat: Die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen ist in Deutschland gemäß § 201a Strafgesetzbuches (StGB) ein Vergehen, das mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann.

Wo kein Kläger da auch kein Richter. Nicht umsonst gibts diese nahezu unauffindbaren pinhole Kameras und div anderes Zeugs. Von Emails einer Firmenadresse reden wir mal gar nicht erst.
 
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