Zuleitung aus den 60er Jahren: Anschließen eines Lichtschalters bzw. einer Schalter-Steckdosen-Kombi

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Problem:
Altbau (damals natürlich "Neubau"), 60er Jahre, 220 V.

Aus der Decke kommen 2 Drähte (Schwarz, Grau) für eine gewöhnliche Deckenleuchte.
Aus der Wand kommen 3 Drähte (Schwarz, Grau, Rot) für die obere Dose einer Schalter-Steckdosen-Kombination, wo der Schalter für die Deckenleuchte reinkommt.
Durchgeschleift zur unteren Dose (wo die Steckdose reinkommt) sind nur Wand-Schwarz und Wand-Grau, also wohl für eine klassische Nullung der Steckdose.

Spannungs- und Durchgangsprüfung zeigen:
(1.) Wand-Schwarz ist die Phase.
(2.) Zwischen Wand-Schwarz und Wand-Grau sowie zwischen Wand-Schwarz und Wand-Rot werden jeweils 220 V gemessen, zwischen Wand-Grau und Wand-Rot 0 V.
(3.) Unter Putz verbunden sind Wand-Grau und Decke-Grau sowie Wand-Rot und Decke-Schwarz.

Frage:
Wie sind die Wand-Drähte mit dem Schalter (gewöhnlicher Busch-Jaeger 2000/6 USGL) zu verbinden, um die Deckenleuchte zu schalten?
 
Es wäre erst mal zu klären wo die Drähte hin gehen.
Es kann hier keiner sagen für was die wirklich genutzt wurden und was in den letzten 50 Jahren vielleicht für Änderungen durchgeführt wurden.

Die Regeln der damaligen Zeit besagen, daß grau für Null oder Neutralleiter zu verwenden war und rot für den Schutzleiter, sofern diese vorhanden waren. Ansonsten durften rot und grau auch anders verwendet werden.
Üblich war zu der Zeit den roten als Schaltdraht zu verwenden.

Rein prinzipiell wäre diese Anlage dringlich komplett zu ersetzen.
Klassische Nullung ist nicht aus Spaß nach 1973 unzulässig und gerade bei so einer Uralt installation durch Alterung noch zusätzlich gefährlich.
Diese Anlage ist noch von vor 1965!
 
Der Schalter müsste an sw und rt.
Aber:
Wie mein Vorredner schon schrieb: Anlage dringend erneuern und mit FI ausstatten!
 
Klar, wir wollen auch lieber eine moderne Verkabelung, wegen der besseren Sicherheit. Bin also natürlich eurer Meinung, daß hier letztlich der Vermieter aktiviert werden sollte. Möchte hier nur als erste Hilfe einstweilen die Lampe zum Leuchten bringen, damit wir nicht im Dunkeln stehen.

Daß Wand-Schwarz ankommend an L (links oben am Schalter), sowie zur Deckenleuchte abgehend (ganz rechts unten am Schalter) Wand-Rot anzuschließen wäre, leuchtet ein.

Ferner wäre dann wohl Wand-Schwarz (Außenleiter) von L nach unten zur Steckdose durchzuschleifen. Und Wand-Grau nur(?) an die Steckdose, d. h. mit klassischer Nullung zuerst an den Schutzleiter der Steckdose und dann per Brücke an den Neutral-Leiter der Steckdose?
 
Die Beschreibung passt soweit sofern die Adern wie angedacht belegt sind.
verwende unbedingt ausschließlich Schutzisolierte Leuchten !!

Rede unbedingt mal mit dem Vermieter denn eine elektrische Anlage ist auch regelmäßig zu prüfen und das ist sicher nicht passiert.
Frag ihn auch mal ob er für Schäden zahlt die an deiner IT Technik auftreten, denn mit klassischer Nullung verträgt sich die nicht gut.
 
Statt hier rum zu rätseln solltest du die Funktion der Adern feststellen . Wenn an deiner Lampe Schwarz und grau ankommen wird wohl grau der PEN sein und Schwarz der Lampendraht .
Deine Steckdosen müssten dann Schwarz = L sein und Grau = (PE)N und rot =PE
 
da der rote in einer Schalter Steckdosen kombi rauskommt wird, das schwerlich der PE sein.
Auch da der Lampenanschluß mit PEN ausgeführt ist lässt sich auf rot kein PE vermuten.
die Verwechslung ist hierbei Lebensgefährlich!!!
 
Die Beschreibung passt soweit sofern die Adern wie angedacht belegt sind.
verwende unbedingt ausschließlich Schutzisolierte Leuchten !!

Rede unbedingt mal mit dem Vermieter denn eine elektrische Anlage ist auch regelmäßig zu prüfen und das ist sicher nicht passiert.
Frag ihn auch mal ob er für Schäden zahlt die an deiner IT Technik auftreten, denn mit klassischer Nullung verträgt sich die nicht gut.
So lange die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt kann und darf sie so weiter betrieben werden . Damit ist der Vermieter raus wenn die IT den Geist aufgibt . Ob der Vermieter im Schadensfall nachweisen kann das die Anlage die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung noch immer erfüllt steht auf einem anderem Blatt.
Das könnte er problemlos tun, wenn er einen E-Check mit Prüfprotokoll nachweisen kann.
 
Das ist ja das gefährliche daran das Rot neben PE auch andere Funktionen übernehmen kann . Und da Hier an der Schalter -Steckdosenkombination nur Schwarz , Grau und Rot ankommen kann Rot kein PE sein .
Rot wäre in diesem Fall der Schaltdraht zur Leuchte.
Und genau aus diesem Grund muss die Funktion der Adern sicher festgestellt werden .
Das der TE zwischen Schwarz und Grau 230 V misst und zwischen schwarz und rot auch 230 V kann daran liegen das in der Leuchte noch Leuchtmittel vorhanden sind und somit über diese der (PEN) an rot anliegt .
 
Noch ein Hinweis an den TE . Für die Instandsetzung und die Sicherheit der Anlage ist der Vermieter verantwortlich und wenn da etwas defekt ist hat der Vermieter dafür zu sorgen das der Defekt beseitigt wird . Du als Mieter selbst hast an der Elektrik nichts zu suchen.
 
OH OH, wie wäre es, wenn du erst mal liest und dann schreibst? :rolleyes:
Zitiere bitte vollständig !
Statt hier rum zu rätseln solltest du die Funktion der Adern feststellen . Wenn an deiner Lampe Schwarz und grau ankommen wird wohl grau der PEN sein und Schwarz der Lampendraht .
Deine Steckdosen müssten dann Schwarz = L sein und Grau = (PE)N und rot =PE
Da rot nicht an der Steckdose angeschlossen ist ......
Ansonsten @werner_1 gilt dein Satz OH OH, wie wäre es, wenn du erst mal liest und dann schreibst? auch für dich.
 
Der Vermieter hat eine Anlage zur Verfügung zu stellen die sicher ist. (§49 Energiewirtschaftsgesetz)
Das Erfüllen die Bedingung wird ANGENOMMEN wenn die Anlage den zum Errichtungszeitpunkt gültigen Normen entspricht.
Passiert was ist der Beweis erbracht, daß diese Annahme FALSCH ist.

Zusätzlich muß es dem Mieter möglich sein HEUTE ÜBLICHE elektrische Geräte ohne Einschränkungen oder Schäden an der Anlage nutzen zu können.
An einer Anlage mit klassischer Nullung ist die Verwendung heute üblicher vernnetzter Geräte eben NICHT ohne Einschränkungen möglich.
 
Das ändert aber nichts daran das der Vermieter verpflichtet ist die Anlage zu modernisieren. Die Anlage muss nur die Bedingungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllen und nicht heutige Forderungen . Und da sind wir bei der Beweisführung . Kann der Vermieter das Nachweisen oder nicht. Eine Vermutung spielt da gar keine Rolle.
Kein Nachweis der Sicherheit wird mit hoher Sicherheit für den Vermieter Konsequenzen vor Gericht haben .
 
Rein prinzipiell wäre diese Anlage dringlich komplett zu ersetzen.
Klassische Nullung ist nicht aus Spaß nach 1973 unzulässig und gerade bei so einer Uralt installation durch Alterung noch zusätzlich gefährlich.
Diese Anlage ist noch von vor 1965!

Rede unbedingt mal mit dem Vermieter denn eine elektrische Anlage ist auch regelmäßig zu prüfen und das ist sicher nicht passiert.
Frag ihn auch mal ob er für Schäden zahlt die an deiner IT Technik auftreten, denn mit klassischer Nullung verträgt sich die nicht gut.
Ja - rede unbedingt mit deinem Vermieter, wegen einer Erneuerung der elektrisch Anlage. Vielleicht kannst du ihn davon überzeugen, wenn du bestätigst, dass die keine Mietminderung beanspruchst, wenn sich deine Wohnung wochenlang in eine Baustelle verwandelt. Und kläre ihn über die Möglichkeit auf, die Erneuerung als Modernisierungskosten sich zu 11%p.A. Auf die Miete umlegen lässt und auch die Kosten der gesetzl. geforderte Überprüfung der E-Anlage sich über die Nebenkostenabrechnung abrechnen lässt. Wenn er schlau ist und rechnen kann, würde er auf deinen Vorschlag eingehen. Dann noch ein paar optische Verschönerungen im Flur (Anstrich, neue Leuchten, Türen und Treppen aufarbeiten und er kann bei Neuvermietungen locker 50-100% teurer vermieten.

So verhandelt man mit Vermieter, wenn man als Mieter was haben möchte. Nur nicht als Bittsteller auftreten
 
Zuletzt bearbeitet:
Nein eine elektrische Anlage muß sicher sein, das ist gefordert.
das erfüllen wird vermutet wenn die VDE eingehalten wird und diese ist der Meinung das auch anlagen mit Blankdraht auf Porzellanisolatoren sicher sind wenn sie den damaligen Regeln entsprechen.
Ein vorhandener Schaden (auch Personenschaden) wird diese Vermutung aber widerlegen, denn an einer sicheren Anlage kann es keine Schäden geben.

Aber auch in der VDE wird verlangt elektrische Anlagen an veränderte Umgebungsbedingungen oder Nutzungen an zu passen.
Die Nutzung mit vernetzten Geräten war 1965 sicher nicht angedacht
 
Wenn es sich feststellen lässt, ob die Anlage in Rohre verlegt ist dann wäre das erneuern natürlich eine schöne Sache.
 
Die rechtliche Problematik ist mir grundsätzlich bewußt. Und keine Sorge: Ich betrachte alles, was ich hier lese, als für den jeweiligen Verfasser vollkommen unverbindlich und gewisser Maßen rein theoretische Spekulation. Wenn was schief geht, ist das ausschließlich mein eigenes Problem. Ich bin aber grundsätzlich vorsichtig. Außerdem habe ich schon als Kleinkind 2 blanke Kupferdrähte in die Löcher einer Steckdose gesteckt und erinnere mich noch an das seltsame Gefühl ...

Leider haben wir z. Z. ein schwer krankes Familienmitglied, das gerade jetzt den Baulärm etc. einer gründlichen Neu-Installation nicht gut verträgt. Deshalb will ich das erst mal auf die Schnelle wieder "hinbiegen". Es hat ja viele Jahre funktioniert.
Das der TE zwischen Schwarz und Grau 230 V misst und zwischen schwarz und rot auch 230 V kann daran liegen das in der Leuchte noch Leuchtmittel vorhanden sind und somit über diese der (PEN) an rot anliegt .

Die Deckenleuchte hat eine E27-Fassung mit einer Klemme für Decke-Schwarz und Decke-Grau und dazwischen eine Klemme für einen Schutzleiter (Erde-Symbol), die aber bisher nicht benutzt wurde, weil nur diese 2 Drähte aus der Decke kommen. Wenn Decke-Grau ein PEN-Leiter (= PE+N) ist, dann müßte Decke-Grau zuerst an die Schutzleiter-Klemme der Deckenleuchte und von dort zur Neutralleiter-Klemme der Deckenleuchte gebrückt werden, oder?

Zwischen Wand-Schwarz und Wand-Grau messe ich immer 230 V.
Anders zwischen Wand-Schwarz und Wand-Rot:
(1.) Ist die Deckenleuchte ganz abgeklemmt oder kein Leuchtmittel darin, dann messe ich zwischen Wand-Schwarz und Wand-Rot 100 V.
(2.) Ist die Deckenleuchte an Decke-Schwarz und Decke-Grau geklemmt, ohne Erdung, und ein Leuchtmittel darin, dann messe ich zwischen Wand-Schwarz und Wand-Rot 230 V.
Sagt euch das was?
 
Thema: Zuleitung aus den 60er Jahren: Anschließen eines Lichtschalters bzw. einer Schalter-Steckdosen-Kombi
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