yourmajesty schrieb:
Was ich verstanden habe:
Antennenmast muss in jedem Fall an die Potentialausgleichsschiene geführt werden. Ist natürlich klasse, wenn Antenne am Dach und PA-Schiene im Keller situiert ist = quer durchs Haus....?
Mal wieder Verwendung abgelöster Begriffe: Die PAS des früher Hauptpotenzialausgleich genannten Schutzpotenzialausgleichs wurde in Haupterdungsschiene umgetauft.
Direkterdungen sind nicht mehr Stand der Technik aber - mit und ohne Blitzschutzanlagen - bei Einhaltung der Anerkannten Regeln der Technik (= Normen) weiterhin zulässig. Dazu gehört insbesondere auch, dass nur Klasse H = 100 kA nach Prüfnorm zertifizierte Verbinder und speziell keine Banderdungsschellen mit einem M6er-Schräubchen verwendet werden.
Innenableitungen sind gewöhnlich mit gefährlichen Näherungen verbunden. Leider bleibt es auch nach dem Final Draft der IEC 60728-11 dem Blitzschutzverständnis des jeweiligen Installateurs überlassen, ob er Erdungsleiter von Antennen wie einen Blitzableiterdraht außen oder mit gefährlichen Näherungen innen verlegt.
yourmajesty schrieb:
Wenn unser Haus keinen äußeren Blitzschutz, also keine "Blitzableiter" hätte, dann müsste ich die Antenne nicht zusätzlich mit Fangstangen überragen?
Nach der für Antennensicherheit maßgeblichen IEC 60728-11 wie auch Blitzschutznorm IEC 62305
sollen erdungspflichtige Antennen möglichst nur noch nach dem Stand der der Technik in geschützten Räumen wie insbesondere LPZ 0
B getrennter Fangstangen bzw. den als sicher bezeichneten Zone von Fassaden erstellt werden, siehe oben. Dies weil die Antennenanlagen nur so gegen galvanische Teilblitzströme gewappnet sind.
Getrennte Fangstangen können aber nur wirken, wenn sie die Antenne und deren Leitungen nach Blitzkugel- oder Schutzwinkelverfahren in LPZ 0
B stellen
und auch die äquivalenten Trennungabstände eingehalten werden.
Für die Sicherheit von Amateurfunkantennen ist die
DIN VDE 0855-300 für Funksende-/empfangsantennen zuständig, die ein völlig anderes Sicherheitskonzept mit PA-Vermaschung vorzieht.
yourmajesty schrieb:
Was würde passieren, wenn ich den Antennenmast mit den "Blitzableitern" des Hauses verbinde. Warum ist das nicht zulässig?
Blitzschutzanlagen sind für "blinde" Anschlüsse von Laien wie auch konzessionierten EFK tabu!
Selbst vergleichsweise einfache Erdungsanschlüsse von Antennenträgern an Blitzschutzanlagen sind in IEC bzw. DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) als Aufgabenbereich für Blitzschutzfachkräfte festgelegt. EFK ohne Zusatzqualifikation sind
keine Blitzschutzfachkräfte.
Eine
qualifizierte Blitzschutzfachkraft muss vorab prüfen, ob das Blitzschutzsystem funktiostüchtig ist und aktuellem Normenstand entspricht. Sowohl die Montage einer getrennten Fangeinrichtung wie auch Mast-Direkterdungen, stellen eine wesentliche Änderung dar, wodurch bei Altanlagen mit separaten Erdungsspießen ein evtl. zu beanspruchender Bestandsschutz erlischt und das Blitzschutzsystem auf aktuellen Normenstand mit blitzstromtragfähiger Verbindung der Ableitungen und ÜSG nachgerüstet werden muss.