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Octavian1977
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geprüft werden alle Geräte die mit Spannungen oberhalb der Schutzkleinspannung arbeiten.
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Das ist auch zu DokumentierenDer Arbeitgeber hat vor der Verwendung von Arbeitsmitteln die auftretenden Gefährdungen zu beurteilen
Wie kann man Schutzkleinspannung denn für Dummies beschreiben/ausdrücken?geprüft werden alle Geräte die mit Spannungen oberhalb der Schutzkleinspannung arbeiten.
Und das gilt auch für Freiberufler, Einzelunternehmer und Kleinunternehmer? Was erwartet man denn da von Unternehmern?§ 3 BetrSichV - Einzelnorm
§ 14 BetrSichV - Einzelnorm
Das ist auch zu Dokumentieren
Der Gesetzgeber steht über der VDE
https://www.uwe-lindenberg.de/funktionale-sicherheit/folien/normenpyramide.png
Da werden Prüffristen und auch die nötigen Prüfungen vom Unternehmer festgelegt.
Ein Ergebnis kann sein, das eine Sichtprüfung ausreicht.
Wenn ich mir teilweise Akkugeräte ansehe, ist dort schon eine größere Leistung vorhanden. Akkus sind schon in Flammen aufgegangen ....
Ich halte die BetrSichV für übertrieben, da hier keine Einschränkung der Art des Arbeitsmittels erfolgt.
Da würde auch der Bleistift eine Gefährdungsbeurteilung benötigen.
Könnte ja sein, das ein Mitarbeiter am Bleistift knabbert und eine Vergiftung erfolgt oder auch nicht. Also mit 5 Mann aus verschiedenen Fachrichtungen 1 Stunde über den Bleistift diskutieren und das Schriftlich festhalten.
Hier sind nicht nur elektrische Gefährdungen entscheidend