2 Durchlauferhitzer mit Vorrangschaltung im MFH - muss der Hausanschluss verstärkt werden?

Diskutiere 2 Durchlauferhitzer mit Vorrangschaltung im MFH - muss der Hausanschluss verstärkt werden? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo, ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch über Durchlauferhitzer. In jeder...
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carlogi

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Hallo,

ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch über Durchlauferhitzer. In jeder Wohneinheit ist Bad mit einem Durchlauferhitzer vorhanden.

Nun möchte ich die oberste Wohnung vergrößern und mit dem Dachboden zusammenlegen. Dabei soll im neuen Stockwerk der Wohnung ein zusätzliches Bad eingebaut werden, was ebenfalls über einen Durchlauferhitzer verfügen wird. Die beiden Durchlauferhitzer der vergrößerten Wohnung sollen über eine Vorrangschaltung miteinander verbunden werden, sodass immer nur ein Durchlauferhitzer gleichzeitig aktiv sein kann.

Dieses Vorgehen hat mein Elektriker vorgeschlagen. Jetzt sagt er plötzlich, dass er das doch nicht mehr umsetzen will, weil seiner Aussage nach Lastabwürfe/Vorrangschaltungen nicht erlaubt seien und deshalb der Hausanschluss erstmal verstärkt werden müsste, da das Gebäude nun mit 4 Wohneinheiten dimensioniert werden müsste.

Das verstehe ich nun nicht. Sind Vorrangschaltungen nicht völlig normal? Es sind ja nach wie vor drei Wohneinheiten, die maximal mögliche Last auf dem Hausanschluss ist durch die Vorrangschaltung doch ebenfalls die gleiche. Oder?

tl;dr: Wenn ich im Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und elektrischer Warmwasseraufbereitung mit jeweils einem Durchlauferhitzer pro Wohneinheit bei einer Wohneinheit einen zusätzlichen Durchlauferhitzer installiere, diesen aber mit einer Vorrangschaltung und Lastabwurf mit dem in der Wohneinheit vorhandenen Durchlauferhitzer verbinde, muss ich dann den Hausanschluss nach DIN 18015-1 auf (nach wie vor) 3 Wohneinheiten oder auf 4 Wohneinheiten auslegen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Selbstverständlich sind Lastabwurfschaltungen zulässig.
Prinzipiell halte ich das aber für keine sonderlich gute Installation.
Wozu benötigt man zwei Bäder wenn man doch nur eines davon nutzen kann?
 
Wozu benötigt man zwei Bäder wenn man doch nur eines davon nutzen kann?

Sinn und Unsinn davon kann man sicherlich hinterfragen.

Aber deiner Meinung nach kann ich also bei der Dimensionierung des Hausanschlusses nach DIN 18015-1 weiterhin bei 3 Wohneinheiten bleiben und muss nicht auf 4 Wohneinheiten erhöhen (und damit den Hausanschluss verstärken lassen)?
 
Die Wohneinheiten werden ja nicht mehr und da immer nur ein Gerät genutzt werden kann ergibt sich auch kein erweiterter Leistungsbedarf.
 
Danke für deine Einschätzung. Wie kann ich nun meinen Elektriker davon überzeugen, dass das auch tatsächlich so ist? Kann ich da auf irgendwelche Regelwerke o.ä. verweisen? Ich würde nur ungern den Elektriker wechseln, da ich mit ihm bisher immer gut gefahren bin, aber hier stellt er auf stur und behauptet, dass das laut irgendwelchen Richtlinien (VDE?) nicht zulässig wäre.
 
Dann lass dir doch mal von deinem Elektriker die VDE zeigen wo das drin steht das der Lastabwurf unzulässig ist.
 
Wenn überhaupt könnte man so was vielleicht in der TAB des Netzbetreibers finden, die ist immerhin öffentlich zugänglich.
Würde mich allerdings sehr wundern, da solche Schaltungen ziemlich üblich sind und für den Netzbetreiber keine Nachteile bringen.
 
Ich habe mir jetzt die TAB meines Netzbetreibers (Raum Hamburg) durchgelesen, aber verstehe - wie bei allem mit Elektrik - nur Bahnhof. Mich hat allerdings auch nichts angesprungen, was irgendwie in diese Thematik eingreifen würde.

Ich rede dann einfach nochmal mit dem Elektriker und schaue sonst mal nach Alternativen. Vielen Dank für eure Unterstützung!
 
ein Verbot von Lastabwurf ist darin, wie erwartet, NICHT enthalten.
 
hier zitat aus der AR-N4100:
"...bedarf der Anschluss folgender Anlagen und elektrischer Verbrauchsmittel der vorherigen Beurteilung und Zustimmung des Netzbetreibers:...zu erweiternde Anlagen, wenn die im Netzanschlussvertrag vereinbarte gleichzeitig benötigte Leistung überschritten wird;...."
 
Der Lastabwurf verhindert ja gerade die gleichzeitige Benutzung der beiden Durchlauferhitzer. Somit wird der Netzanschluss auch nicht mehr belastet.
 
Thema: 2 Durchlauferhitzer mit Vorrangschaltung im MFH - muss der Hausanschluss verstärkt werden?
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