C
carlogi
- Beiträge
- 5
Hallo,
ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch über Durchlauferhitzer. In jeder Wohneinheit ist Bad mit einem Durchlauferhitzer vorhanden.
Nun möchte ich die oberste Wohnung vergrößern und mit dem Dachboden zusammenlegen. Dabei soll im neuen Stockwerk der Wohnung ein zusätzliches Bad eingebaut werden, was ebenfalls über einen Durchlauferhitzer verfügen wird. Die beiden Durchlauferhitzer der vergrößerten Wohnung sollen über eine Vorrangschaltung miteinander verbunden werden, sodass immer nur ein Durchlauferhitzer gleichzeitig aktiv sein kann.
Dieses Vorgehen hat mein Elektriker vorgeschlagen. Jetzt sagt er plötzlich, dass er das doch nicht mehr umsetzen will, weil seiner Aussage nach Lastabwürfe/Vorrangschaltungen nicht erlaubt seien und deshalb der Hausanschluss erstmal verstärkt werden müsste, da das Gebäude nun mit 4 Wohneinheiten dimensioniert werden müsste.
Das verstehe ich nun nicht. Sind Vorrangschaltungen nicht völlig normal? Es sind ja nach wie vor drei Wohneinheiten, die maximal mögliche Last auf dem Hausanschluss ist durch die Vorrangschaltung doch ebenfalls die gleiche. Oder?
tl;dr: Wenn ich im Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und elektrischer Warmwasseraufbereitung mit jeweils einem Durchlauferhitzer pro Wohneinheit bei einer Wohneinheit einen zusätzlichen Durchlauferhitzer installiere, diesen aber mit einer Vorrangschaltung und Lastabwurf mit dem in der Wohneinheit vorhandenen Durchlauferhitzer verbinde, muss ich dann den Hausanschluss nach DIN 18015-1 auf (nach wie vor) 3 Wohneinheiten oder auf 4 Wohneinheiten auslegen?
ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch über Durchlauferhitzer. In jeder Wohneinheit ist Bad mit einem Durchlauferhitzer vorhanden.
Nun möchte ich die oberste Wohnung vergrößern und mit dem Dachboden zusammenlegen. Dabei soll im neuen Stockwerk der Wohnung ein zusätzliches Bad eingebaut werden, was ebenfalls über einen Durchlauferhitzer verfügen wird. Die beiden Durchlauferhitzer der vergrößerten Wohnung sollen über eine Vorrangschaltung miteinander verbunden werden, sodass immer nur ein Durchlauferhitzer gleichzeitig aktiv sein kann.
Dieses Vorgehen hat mein Elektriker vorgeschlagen. Jetzt sagt er plötzlich, dass er das doch nicht mehr umsetzen will, weil seiner Aussage nach Lastabwürfe/Vorrangschaltungen nicht erlaubt seien und deshalb der Hausanschluss erstmal verstärkt werden müsste, da das Gebäude nun mit 4 Wohneinheiten dimensioniert werden müsste.
Das verstehe ich nun nicht. Sind Vorrangschaltungen nicht völlig normal? Es sind ja nach wie vor drei Wohneinheiten, die maximal mögliche Last auf dem Hausanschluss ist durch die Vorrangschaltung doch ebenfalls die gleiche. Oder?
tl;dr: Wenn ich im Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten und elektrischer Warmwasseraufbereitung mit jeweils einem Durchlauferhitzer pro Wohneinheit bei einer Wohneinheit einen zusätzlichen Durchlauferhitzer installiere, diesen aber mit einer Vorrangschaltung und Lastabwurf mit dem in der Wohneinheit vorhandenen Durchlauferhitzer verbinde, muss ich dann den Hausanschluss nach DIN 18015-1 auf (nach wie vor) 3 Wohneinheiten oder auf 4 Wohneinheiten auslegen?
Zuletzt bearbeitet: