5 Adern - L1 (braun) Dauerstrom

Diskutiere 5 Adern - L1 (braun) Dauerstrom im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Hallo zusammen, ich habe ein Haus gekauft (Neubau). Unmittelbar vor der Terrasse liegt ein 5 adriges Erdkabel, welches laut Bauherrn für...
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Cleanox

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Hallo zusammen,
ich habe ein Haus gekauft (Neubau).
Unmittelbar vor der Terrasse liegt ein 5 adriges Erdkabel, welches laut Bauherrn für Gartenbeleuchtung oder ähnliches vorgesehen ist.
Im Haus ist ein Doppelschalter dafür installiert. Der linke Schalter schaltet schwarz/blau und der rechte Schalter schaltet grau/blau.
Braun/blau führt immer Strom und ist nicht schaltbar. Ist das normal/gewollt so? Ich möchte da zwar erstmal nicht dran und habe auch die Enden jeweils mit Wago-Klemmen „gesichert“, allerdings habe ich da schon ein ungutes Gefühl, wenn theoretisch nur die Klemmen abgenommen werden müssten und schon ist die Gefahr gegeben. Die Sicherung ist leider auch nicht separat, sondern mit dem Wohnbereich zusammen. Ich hatte bei Hausübernahme das Thema angesprochen und da hieß es von Elektrikerseite, man müsse nur etwas anschließen und dann passt das schon.
Kann ich von dem Elektriker im Rahmen der Gewährleistung in dem Fall noch etwas verlangen oder ist das alles korrekt so?
Besten Dank im Voraus für Eure Meinungen.

Mit freundlichen Grüßen
Sebastian
 
Gewährleistung sehe ich hier keine, da ich keine Vorschrift kenne, die da sagt, dass ein Kabel, welches aus einem Haus führt, von innen schaltbar sein muss.
Wenn Du die braune Ader nicht benötigst, (2 Kreise sind ja schon mehr als sonst oftmals vorhanden), würde ich sie INNEN "totlegen" mit einer Klemme drauf.
Andernfalls innen einen weiteren Schalter setzen, der eben nur die braune Ader schaltet.
Alternativ, sofern es in die Dose passt, einen Shelly Schaltaktor, womit Du die braune Ader dann per Handy-App schaltest. Oder so. Der Möglichkeiten gibt es viele....
 
Wieso wird in beiden Schaltern blau geschaltet? Wie soll das gehen? In der Leitung gibt es nur eine blaue Ader und die sollte für den Neutralleiter vorgesehen sein.
 
Entschuldige bitte. Es wird natürlich nur entsprechend die Phase geschaltet. Ich habe das Haus schlüsselfertig gekauft, daher hab ich auch ehrlich gesagt keinen Plan ob und inwiefern ich die braune Ader innen totlegen kann.
 
Kann man. Braucht der Eli ja nur an der Verteilung ausklipsen und beidseitig auf Klemme legen. Zack ist das Ding tot. Nur außen auf Klemme legen und damit gegen Berührung sichern reicht eigentlich auch.
 
[...] habe auch die Enden jeweils mit Wago-Klemmen „gesichert“, allerdings habe ich da schon ein ungutes Gefühl, wenn theoretisch nur die Klemmen abgenommen werden müssten und schon ist die Gefahr gegeben.
Wie endet denn das Kabel draußen? In einer Außensteckdose? Einem Schaltkasten? Lose in einer Feuchtraumaufputzdose, die eingebuddelt ist? ;)

Die Sicherung ist leider auch nicht separat, sondern mit dem Wohnbereich zusammen.
Wenn da schon einer rangeht: *Das* würde ich ändern (lasssen): Außenstrom einzeln / gesondert absichern (auch bzgl. FI) schützt davor, dass bei Wasser in der Außenlampe auch drinnen was ausfällt...

Ich hatte bei Hausübernahme das Thema angesprochen und da hieß es von Elektrikerseite, man müsse nur etwas anschließen und dann passt das schon.
Ganz toller Rat. Den Elektriker würde ich schon mal sofort von der Liste der vernünftigen Handwerker streichen.
Er geht nicht auf den Kundenwunsch ein, sondern rechtfertigt die suboptimale Installation mit Gelaber. So nach dem Motto: "Hey, von der Terrassentür geht es einen Meter nach unten - wo ist die Treppe?" - "Ach, da stellen Sie dann einfach eine Leiter dran..."

Er hätte ja auch sagen können: Kein Problem, ich klemme Ihnen das eben um - das ist für einen Elektriker nämlich eine Sache von 5 Minuten!
 
Prinzipiell sind (momentan) nicht benötigte Leitungen unter Spannung kein Problem, wenn das Ende entsprechend gesichert ist.

Da Du aber selber die Enden mit Wagos gesichert hat, also entsprechend an die Aderenden rankommst, gehe ich nicht davon aus.

Mach mal eine Foto vom Kabelende.
 
Entschuldige bitte. Es wird natürlich nur entsprechend die Phase geschaltet. Ich habe das Haus schlüsselfertig gekauft, daher hab ich auch ehrlich gesagt keinen Plan ob und inwiefern ich die braune Ader innen totlegen kann.
Zu einer Hausübergabe (hier neu und schlüsselfertig) gehören auch vollständige Unterlagen über die verbaute Haustechnik. Also neben Bedienungsanleitungen und weiteren (techn.) Unterlagen gehören dazu auch Prüfprotokolle und Abnahmebescheinigungen. Bei der Elektrik wären dieses Stromlaufpläne, Anschlussschema, Dokumentation des Erders (mit Bildern) und Abnahme-/ Prüfprotokoll der E-Anlage. Ohne diese Unterlagen ist das jeweilige Gewerk mangelhaft.
Dein Ansprechpartner ist immer der Bauträger, bzw Verkäufer des Objektes. Gegen ihn sind die Ansprüche zu richten, nicht gegen das einzelne Gewerk, denn dass ist dein Vertragspartner, auch wenn er sagen sollte - rufe da mal an.

Was sagt denn dein Sachverständiger dazu, der bei der Hausübergabe zugegen war. Dem hätten doch die mangelhaften Unterlagen auffallen müssen.

Wenn denn tatsächlich Unterlagen nachgeliefert werden, wäre akribisch zu prüfen, ob diese wirklich von deinem Objekt stammen. Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, das ca 3/4 - 4/5 der Handwerksunternehmen im Neubaubereich gar keine vollständigen Unterlagen erstellen.
Dies stellt ein Mangel da und ich würde bei der Abschlusszahlung erst ml 5% der Gesamtsumme bis zur Abstellung der Mängel zurückhalten. Geld wirkt in der Branche wie ein Wirkbeschleuniger.
 
Das ist wieder fern jeglicher Realität.
1.) Steht da nichts von "neu und schlüsselfertig", sondern lediglich Neubau. Das kann auch schon 3 Jahre alt sein und würde umgangssprachlich immer noch als Neubau gelten.
2.) Es KANN auch von privat gekauft worden sein.
3.) Solange im Kaufvertrag nicht die von Dir erwähnten Dokumente "namentlich" aufgeführt wurden oder zumindest dem Sinne nach, kann man später auch keine Nacherfüllung verlangen.
4.) Bei dem heutigen Verkäufermarkt; was wird ein Verkäufer bei den Verhandlungen wohl sagen, wenn der Käufer darauf drängt, Unterlagen zu bekommen, die der Verkäufer selber gar nicht besitzt? "Guten Tag und guten Weg, draußen steht bereits der nächste Interessent".

Fazit: solange das Haus nicht explizit für den Käufer errichtet worden ist und dieser Verträge mit einem Bauträger/GU/Elektriker abgeschlossen hat zur Herstellung eben dieses Bauwerks/Gewerks, sehe ich hier wenig Möglichkeiten.
Ansonsten hätte sich der TE klarer ausdrücken müssen. Wenn das geschilderte Problem allerdings das Einzige ist, was im Rahmen der Hausübernahme aufgetaucht ist, kann er froh und dankbar sein.
 
Das ist wieder fern jeglicher Realität.
1.) Steht da nichts von "neu und schlüsselfertig", sondern lediglich Neubau. Das kann auch schon 3 Jahre alt sein und würde umgangssprachlich immer noch als Neubau gelten.
2.) Es KANN auch von privat gekauft worden sein.
3.) Solange im Kaufvertrag nicht die von Dir erwähnten Dokumente "namentlich" aufgeführt wurden oder zumindest dem Sinne nach, kann man später auch keine Nacherfüllung verlangen.
4.) Bei dem heutigen Verkäufermarkt; was wird ein Verkäufer bei den Verhandlungen wohl sagen, wenn der Käufer darauf drängt, Unterlagen zu bekommen, die der Verkäufer selber gar nicht besitzt? "Guten Tag und guten Weg, draußen steht bereits der nächste Interessent".

Fazit: solange das Haus nicht explizit für den Käufer errichtet worden ist und dieser Verträge mit einem Bauträger/GU/Elektriker abgeschlossen hat zur Herstellung eben dieses Bauwerks/Gewerks, sehe ich hier wenig Möglichkeiten.
Ansonsten hätte sich der TE klarer ausdrücken müssen. Wenn das geschilderte Problem allerdings das Einzige ist, was im Rahmen der Hausübernahme aufgetaucht ist, kann er froh und dankbar sein.
1) Siehe #3
2) Siehe #3
3) Die Dokumentation und Prüfungen sind nicht obligatorisch, sondern zwingend!
4) Bei bestehenden Kaufvertrag, kannst ja mal probieren.

Das ist ja kein Verkauf von irgendwelchen Artikeln aus dem Drogeriemarkt. Und zu einer Hausübergabe gehören nun mal die Unterlagen und Prüfdokumente. Da diese in der Masse fehlen gilt dieses schon als Normalfall. Aber selbst wenn alle mit Tempo 50km/h durch die 30er-Zone brettern, sind diese eben nicht erlaubt sondern nur 30km/h
 
Und zu einer Hausübergabe gehören nun mal die Unterlagen und Prüfdokumente.
Das steht in welchem Gesetz/Verordnung?
Ich kann mich immer nur wieder wundern, Du schriebst doch so häufig, dass Du was mit "Sachverständigen" (kein Wunder, dass diese Bezeichnung nicht geschützt ist!) und Bau beruflich zu tun hättest/hattest, bezieht sich das nur auf der Baustelle Singen und Tanzen?

Ansonsten wüsstest Du doch sicher, dass folgende Dokumente zu einem Hausverkauf gehören:
  1. Grundbuch(auszug)
  2. Flurkarte
  3. Grundriss
  4. Baulastenverzeichnis
  5. Energieausweis
In besonderen Fällen können auch diese Unterlagen bedeutsam sein:
  • Altlastenkataster
  • Anliegerbescheinigung
  • Nachweis zum Denkmalschutz
Quelle (unter anderem):
Checkliste: Die 5 wichtigsten Unterlagen für den Hausverkauf!
Diese Hausverkauf Unterlagen sind Pflicht – Immobilien24.de

Dass das eine gesetzliche PFLICHT sein soll, kann ich allerdings nicht erkennen, aber sei's drum.
Wie Du jetzt allerdings darauf kommst, dass darüber hinaus gehende Dokumente wie Prüfprotokolle und Abnahmebescheinigungen, Zitat, "ZWINGEND" sein sollen, erschließt sich mir nicht. Du kannst das aber gerne NACHWEISEN. Nicht nur ins Blaue hinein behaupten!
 
Thema: 5 Adern - L1 (braun) Dauerstrom

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