Bezeichnung Leuchtmittel und Pflichtangaben

Diskutiere Bezeichnung Leuchtmittel und Pflichtangaben im Forum Licht & Beleuchtung im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Für mich ist aus einem aktuellen Anlass wichtig zu erfahren, welche Pflichtangaben auf einer LED / Energiesparlampe oder eben "Glühbirne" stehen...
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stang2k

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Für mich ist aus einem aktuellen Anlass wichtig zu erfahren, welche Pflichtangaben auf einer LED / Energiesparlampe oder eben "Glühbirne" stehen bzw. aufgedruckt sein müssen.

Dabei sollte es keine Rolle spielen ob es sich um ein Testprodukt handelt oder nicht. Würde mich über eine Antwort freuen.
 
Auf Packungen von Energiesparleuchtmitteln muß soviel ich weiß draufstehen welcher Wattage einer Glühlampe diese entspricht.

Auf der Verpackung eines Leuchtmittel sollte aber das Energielabel und die Farbtemperatur in K abgedruckt sein, nur dann ist sichergestellt, daß das Leuchtmittel einen bestimmten Farbton an Licht erzeugt, und der Energieverbrauch auch wirklich gering ist. (zumindest wenn auch "A" aufgedruckt ist.)

Angaben wie "Warmweiß" "Kaltweiß" gegen einen Farbtemperaturbereich an und können obwohl gleich bezeichnet sehr stark von einander abweichen.

Zusätzlich sollte die Lichtmenge in Lumen (lm) sowie der Energieverbrauch des gesamten Leuchtmittel angegeben sein.
Hier wird bei vielen Herstellen Unfug aufgedruckt die bei LED Leuchten nur die Leistung der LEDs angeben. Das Vorschaltgerät welches im Leuchtmittel integriert ist wird dann einfach weg gelassen.
 
Spannung ( nicht bei allen Leuchtmittel Pflicht, kommt auf den Sockel an und Spannung )
Watt
evtl. Farbton
evtl. Strahlungswinkel
evtl Warnhinweise
evtl sonst. hinweise, wie z.B Bruchfest, Keimfrei usw..
evtl zulässige einbaulage
Sockelgröße

Da die Pflichten bei den Leuchtmitteln teilweise sehr unterschiedlich sind wäre eine eingrennzung hilfreich
 
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