Brandschott

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aroso26

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Hallo,

ist es zulässig , wenn ich von einem Brandabschnitt in den anderen wechsel, durch eine Betonwand, das es genügt, das ich einzeldurchführungen mache ?? Also ich habe NYM, mache in einem Abstand von 10 cm zum anderen ein Bohrung und verschließe diese mit Acryl ?
 
Wo steht das Acryl nicht geeignet ist?
 
Es schrumpft beim Aushärten und ist brennbar.
 
Ich habe gehört, das die Durchbrüche nur Rauchgasdicht verschlossen sein sollen. Die Einzelkabel müssen jeweils einen Abstand von mind. 10 cm zueinander haben . Hat das auch schon mal jemand gehört ??
 
Am einfachsten zu verarbeiten und relativ günstig für Einzeldurchführungen sind Dämmschichtbildner wie OBO DSX. Diese haben bei passender Anwendung eine Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung bis F90. Im Falle des OBO bei einem max. Ringspalt von 15mm und einer Massivwand min. 80mm stark (60/70 für F30/F60). Auch zugelassen für Leichtbauwände.

Zur Notwendigkeit siehe MLAR 4.1 oder besser gleich die geltende LAR und LBO.
 
aroso26 schrieb:
Hat das auch schon mal jemand gehört ??

Jap, genau so. Am besten einen passenden Bohrer verwenden, dann muss da auch nichts großartig verschlossen werden.
 
Ich hab kein Schimmer, wo ihr eure 100mm herhabt - auch die Erleichterungen haben keine 100mm Abstände - entweder ist der Abstand abhängig von der Stärke der (Rohr)leitung oder beträgt einen Regelabstand von 50mm. Lest mal eure Bauordnungen durch! Es macht auch einen Unterschied, ob da ein Raum als notwendiger Flur/Treppenraum7Fluchtweg dabei ist oder ob es eine Wand zwischen Wohn- und Schlafzimmer ist ...
 
Ist ua. ein Bürotrakt .
Vom Treppenhaus in ein Büroraum hinein. Wandstärke ca. 15 cm Beton. Kabeltyp NYM
 
Ist ua. ein Bürotrakt .
Vom Treppenhaus in ein Büroraum hinein. Wandstärke ca. 15 cm Beton. Kabeltyp NYM

Wenn es ein Sonderbau ist, dann am besten den Prüfingeniuer fragen der das Gebäude Prüft. Da gibt es den für Elektrik und Brandschutz.

Denn wer eine Leitung durchs Treppenhaus legt, kann diese evtl. durch einen notwendiges Treppenhaus verlegen und hat dann je nach Anwendung schon eine Baugefährdung begangen.
 
elektroblitzer schrieb:
Wenn es ein Sonderbau ist, dann am besten den Prüfingeniuer fragen der das Gebäude Prüft. Da gibt es den für Elektrik und Brandschutz.
Den größten Fehler den du in Deutschland machen kannst, ist zu viel fragen. Fragen kostet!

mfG
 
Moorkate schrieb:
Den größten Fehler den du in Deutschland machen kannst, ist zu viel fragen.
Aber hinterher jammern.
 
Moorkate schrieb:
Den größten Fehler den du in Deutschland machen kannst, ist zu viel fragen. Fragen kostet!

Im Zweifel ist man dann hinterher selbst derjenige, der gefragt wird.
 
Hallloo,

15cm Beton. NYM 3x1,5 = 8mm Loch - 5x2,5 = 12mm Loch. Es brennt im Büro, sagen wir mal mit 2500C°, weil dort auch bestimmungswidrig Kerosin und größere Mengen Heu gelagert gelagert wird.
Frage wie lange dauert es, bis sich das Feuer durch dieses Loch gefressen hat :
-a Wenn da nur ein Loch ist
-b Wenn da ein NYM drin steckt
-c Wenn zusätzlich mit Gips verschmiert
-d Wenn brandschutztechnisch verschlossen wurde

mfG
 
Wenn es ein Brandschutzwand ist, kann ich nicht einfach ein NYM durchführen oder mit irgend einem Stoff abdichten, sondern muss es nach dem Stand der Technik abdichten (siehe meinen Link oben und die von T.Paul).

Ich benutze ja für Wasserleitungen auch keine wasserlöslichen Dichtungen. :wink:
 
werner_1 schrieb:
Wenn es ein Brandschutzwand ist, kann ich nicht einfach ein NYM durchführen oder mit irgend einem Stoff abdichten, sondern muss es nach dem Stand der Technik abdichten (siehe meinen Link oben und die von T.Paul).
/quote]

Kann, muss nicht. Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden. Ebenso kannst du solche Spaßbremse wie ein Prüftheoretiker fragen oder auch bleiben lassen. Wenn er genauer hinschaut, wird er es bemängeln.

Es ist genauso als wenn auf einer Sommerschulveranstaltung einen von den Eltern organisierten Kuchenbasar anbietest. Du kannst das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt und das Finanzamt um die Erlaubnis fragen oder besser lassen.

Denn offiziell ist so etwas nicht erlaubt. Die meisten Kuchen sind genau genommen nicht verkehrsfähig, da weder die Küchen den offiziellen Hygenestandards mit Edelstahleinrichtung entsprechen noch die Personen einen Befähigungsnachweis haben, der Kuchen nicht im Kühltresen mit Spuckschutz, sondern auf einem einfachen Tisch steht, die Mütter dahinter garantiert keine jährliche hygienische Unterweisung vom Gesundheitsamt haben. Ohne Gewerbeanmeldung darf eigentlich gar nichts verkauft werden und somit evtl. eine Steuerhinterziehung betrieben wird, sofern man nicht befreit ist. Und wenn im Hintergrund noch ein Radio dudelt, auch noch die GEMA mit im Boot ist.
Aber solche Veranstaltungen machen gerade das soziale Leben aus - mit der Gefahr hin, dass es nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Es wird halt von allen geduldet, auch vom örtlichen Bäcker der selber diese Auflagen alle erfüllen muss.

Du kannst ein 8mm Loch durch eine 150mm Betonwand abdichten oder pfff. Bei einer F60 Rigipswand sollte man es tun.

mfG
 
Wenn hier gefragt wird, wie es richtig gemacht werden muss, dann sollte man nicht solche Antworten geben.

NAV § 13: "...Unzulässige Rückwirkungen der Anlage sind auszuschließen. Um dies zu gewährleisten, darf die Anlage nur nach den Vorschriften dieser Verordnung, nach anderen anzuwendenden Rechtsvorschriften und behördlichen Bestimmungen sowie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet, erweitert, geändert und instand gehalten werden."

Wird das nicht beachtet, ist es ein Gesetzesverstoß. Und es soll Anlagenbetreiber geben, die solche Arbeiten kontrollieren und abnehmen (oder auch nicht). :wink:
 
Moorkate schrieb:
Andere gehen in den Wald um Pilze zu sammeln.
Ich mache so etwas!
Wäre besser du sammelst Pilze.
 
@Moorkate

Schlecht für denjenigen der Dich Elektroarbeiten ausführen lässt. Er hat eine ungeeignete Auswahl getroffen, wenn du wirklich so arbeitest wie du schreibst.[/quote]
 
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