Wenn es ein Brandschutzwand ist, kann ich nicht einfach ein NYM durchführen oder mit irgend einem Stoff abdichten, sondern muss es nach dem Stand der Technik abdichten (siehe meinen Link oben und die von T.Paul).
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Kann, muss nicht. Normen sind Empfehlungen und können angewendet werden. Ebenso kannst du solche Spaßbremse wie ein Prüftheoretiker fragen oder auch bleiben lassen. Wenn er genauer hinschaut, wird er es bemängeln.
Es ist genauso als wenn auf einer Sommerschulveranstaltung einen von den Eltern organisierten Kuchenbasar anbietest. Du kannst das Gesundheitsamt, das Ordnungsamt und das Finanzamt um die Erlaubnis fragen oder besser lassen.
Denn offiziell ist so etwas nicht erlaubt. Die meisten Kuchen sind genau genommen nicht verkehrsfähig, da weder die Küchen den offiziellen Hygenestandards mit Edelstahleinrichtung entsprechen noch die Personen einen Befähigungsnachweis haben, der Kuchen nicht im Kühltresen mit Spuckschutz, sondern auf einem einfachen Tisch steht, die Mütter dahinter garantiert keine jährliche hygienische Unterweisung vom Gesundheitsamt haben. Ohne Gewerbeanmeldung darf eigentlich gar nichts verkauft werden und somit evtl. eine Steuerhinterziehung betrieben wird, sofern man nicht befreit ist. Und wenn im Hintergrund noch ein Radio dudelt, auch noch die GEMA mit im Boot ist.
Aber solche Veranstaltungen machen gerade das soziale Leben aus - mit der Gefahr hin, dass es nicht den aktuellen Vorschriften entspricht. Es wird halt von allen geduldet, auch vom örtlichen Bäcker der selber diese Auflagen alle erfüllen muss.
Du kannst ein 8mm Loch durch eine 150mm Betonwand abdichten oder pfff. Bei einer F60 Rigipswand sollte man es tun.
mfG