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djtomcat
Guest
Hallo Forum,
wir haben vor 3 Monaten eine bewohnte Wohnung besichtigt.
Bei der Besichtigung konnten wir nicht erkennen, da Lampen an der Decke installiert waren, welche Stromleitungen dort lagen. Nach dem der Altmieter aus gezogen war habe ich mit erschrecken festgestellt, dass alle Lampen anschlüsse nur 2 Adern haben. Heute war der Elektriker da um die Anlage zuprüfen und er teilte mir mit das ich nicht jede Lampe aufhängen darf!!
Muss der Vermieter mich vor Vertragsabschluss darüber informieren das es Einschränkungen in der Elektrik gibt?
Alle Steckdosen in den Wohnräumen haben noch "klassische Nullung" es ist auch nur eine 16A Sicherung für Licht und Steckdosen vorhanden, die Stromleitungen sind von 1963!!!
Der Elektriker faselte die ganze Zeit von seinem Bestandsschutz. Ist das korrekt?
Danke für eure Antworten im vorraus
wir haben vor 3 Monaten eine bewohnte Wohnung besichtigt.
Bei der Besichtigung konnten wir nicht erkennen, da Lampen an der Decke installiert waren, welche Stromleitungen dort lagen. Nach dem der Altmieter aus gezogen war habe ich mit erschrecken festgestellt, dass alle Lampen anschlüsse nur 2 Adern haben. Heute war der Elektriker da um die Anlage zuprüfen und er teilte mir mit das ich nicht jede Lampe aufhängen darf!!
Muss der Vermieter mich vor Vertragsabschluss darüber informieren das es Einschränkungen in der Elektrik gibt?
Alle Steckdosen in den Wohnräumen haben noch "klassische Nullung" es ist auch nur eine 16A Sicherung für Licht und Steckdosen vorhanden, die Stromleitungen sind von 1963!!!
Der Elektriker faselte die ganze Zeit von seinem Bestandsschutz. Ist das korrekt?
Danke für eure Antworten im vorraus