Entfernung von Plomben

Diskutiere Entfernung von Plomben im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - Moin zusammen, bin relativ neu hier und benötige nur man kurz Hilfe. Und zwar ist der Stromzähler der Nachtspeicherheizung verplombt. Kann mir...
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chris

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Moin zusammen,

bin relativ neu hier und benötige nur man kurz Hilfe. Und zwar ist der Stromzähler der Nachtspeicherheizung verplombt. Kann mir jemand sagen, wieviel das ungefähr kostet, wenn die Stadtwerke diese entfernt? Darf das der Elektriker machen?

Vielen Dank im voraus
 
Zuletzt bearbeitet:
Könntest Du mal freundlicherweise eine Frage so formulieren, dass man sie versteht?
Der Stromzähler ist verplombt und Du fragst, was das Entfernen (der Plombe) ungefähr kostet. Was mag das nun bedeuten? :rolleyes:
Warum sollte jemand an fremden Eigentum (der Stromzähler gehört dem VNB) gegen Geld eine Sachbeschädigung begehen, die Du auch selber machen kannst (aber auch nicht darfst!)?? Seltsam....
 
Der meint bestimmt den Zähler, da der Strom zum Heizen einfach zu teuer ist und jetzt eine Gastherme hat.
 
Nein! Es geht einfach nur um die Plombe am Stromzähler! Der Vormieter hat nichts gezahlt und deswegen ist diese dran
 
Du musst Deinen Stromanbieter kontaktieren und mit ihm abklären, wie es weitergeht.
Weder Du selbst noch irgendein von Dir beauftragter Elektriker darf die Versiegelung entfernen.
Erst wenn die Verhältnisse geklärt sind, wird das Siegel im Auftrag Deines Anbieters entfernt.
 
Auf jeden Fall den jetzigen Zählerstand (also Deinen Anfangsstand) notieren. Mit Foto.

Du meinst also nicht die normale Plombe, die Manipulationen verhindern soll, sondern eine Kundensperre.

Mach mal ein Foto: wie schaut so eine Sperre aus. Hast Du damit jetzt quasi keinen Strom?
 
Nein! Es geht einfach nur um die Plombe am Stromzähler! Der Vormieter hat nichts gezahlt und deswegen ist diese dran
Erfahrungsgemäß geht es am schnellsten, wenn du die offenstehende Forderung deines Vorgängrs begleichst.

Aber den günstigen NT-Tarif für Nachtspeicheröfen bietet kaum noch ein Anbieter an - meist ist der NT-Tarif = HT-Tarif. Nachtspeicheröfen sind ja oft in energetisch veralteten Gebäuden eingebaut und Strom zum Heizen sauteuer.
Da würde ich erst einmal die letzten Jahresverbräuche ermitteln und rechnen. Bei solchen Durchschnittsverbrauch von 30MWh für ein 70er-Jahre EFH landet man schnell bei 12k€/a an Heizstrom inkl. der Preisbremse. Dazu denn noch der normale Stromverbrauch mit evtl. DLE zur WW-Erwärmung, wo denn nochmals 5k€/a hinzukommt.
Das kann sich ein Normalsterblicher gar nicht leisten!

Das hat sich in der Vergangenheit nur gerechnet, da es den Heizstromtarif für ~110.-€/MWh gab, heute bezahlt man 400,- für eine MWh und nächstes Jahr gibt es keine Preisbremse mehr.
 
HT NT gibt es fast immer nur vom Grundversorger.
 
Grundsätzlich sollte man da mal ins Gespräch mit dem Netzbetreiber gehen, denn mit einem Neuen Vertrag mit einem Neuen Bewohner schalten die sicher relaltiv schnell wieder frei.
Die Forderungen stehen ja schließlich nicht gegen den Eigentümer sondern gegen den jeweiligen säumigen Stromkunden.
 
Genau und unbedingt den Zählerstand beim Einzug mitteilen. Normalerweise kommt da zeitnah jemand vorbei und gibt den Zähler wieder frei. Manchmal wird dieser auch gleich ausgetauscht.
 
Erfahrungsgemäß geht es am schnellsten, wenn du die offenstehende Forderung deines Vorgängrs begleichst.
Selten so einen Humbug gelesen....

Er soll seinen Vermieter kontaktieren, damit dieser sich darum kümmert. Und zwar Pronto! Das hätte doch bei der Wohnungsübergabe auffallen müssen!
 
Thema: Entfernung von Plomben
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