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- Ein Äußerer Blitzschutz ist vorhanden
Mit einem LPS ist auch die Reihe IEC 62305 zu beachten und die Antenne in das Blitzschutzsystem zu integrieren. Es wird schon lange mehr oder weniger dringlich empfohlen Antennen möglichst NICHT mehr wie früher einmal üblich direkt zu erden, sondern in LPZ 0
B getrennter Fangeinrichtungen zu stellen und damit gegen Direkteinschläge zu wappnen.
FALL 1) Trennungsabstände nach IEC 62305-3 gegen das LPS werden von der Antenne und den Leitungen eingehalten.
- Der Antennenträger (Mast oder Wandhalterung) und die Koaxschirme sind über Erdblöcke/Erdwinkel INNEN über PA-Leiter aus mind. 2,5 mm² Cu (geschützt) oder mind. 4 mm² Cu (ungeschützt) mit dem Schutzpotentialausgleich/HES zu verbinden, so wie es in der Grafik von DEHN ohne den ebenfalls zulässigen 2,5 mm² Cu auch dargestellt ist.
FALL 2) Normkonforme Trennungsabstände sind nicht einzuhalten:
- Der Antennenträger ist auf möglichst kurzem Weg und vorzugsweise senkrecht nach Klasse H = 100 kA mit dem LPS blitzstromtragfähig zu verbinden.
- Zum Schutz gegen den elektrischen Schlag ist zusätzlich noch ein PA-Leiter innen korrosionsfrei wie im Fall 1 zu verlegen.
- Nach dem ersten PA der Kabelschirme sind energetisch koordinierte SPD 1 Blitzstromableiter und SPD 2 Überspannungsableiter einzubauen.
Sowohl die Installation einer getrennten Fangstange wie auch eine mechanisch einfache Direkterdung stellt eine wesentliche Änderung des LPS dar, welche einen evt. zu beanspruchenden Bestandsschutz aufhebt und eine Nachrüstungsverpflichtung auf aktuellen Normenstand auslöst.
Muss ich jetzt für den Potentialausgleich ein Kabel vom Multischalter direkt bis zur Pot-Schiene legen ( wären gut 25m) - oder kann ich mit dem Kabel auch auf den Erdungsblock des Unterverteilers im Obergeschoss? ( nur ca 6m)
Zum
ich:
- Erdung und PA sind integraler Bestandteil der Elektroanlage und für Installationen gilt NAV § 13.
- Jeder Handgriff an Blitzschutzsystemen ist dafür qualifizierten Blitzschutzfachkräften vorbehalten, welche vorab die Funktionstüchtigkeit und Normkonformität des LPS prüfen müssen. Auch EFK mit Konzessionseintrag sind ohne VDE-Prüfung keine BSFK.
Bei im Rahmen der Wartungsintervalle als funktionstüchtig UND normaktuell geprüften Blitzschutzsystemen wäre es bei getrenntem Blitzschutz nach FALL 2 zulässig, den PA
ZUSÄTZLICH an einen PE (Nicht aber PEN) in einem Unterverteiler zu vermaschen.
Bitte mit Skizzen oder Fotos erläutern, wo die Antenne und Kabel installiert werden sollen. Blitzschutzsysteme haben kein ewiges Leben und sind auch nicht zwingend normkonform erstellt. Daher bitte auch das letzte Prüfprotokoll des LPS und dessen Baujahr einstellen.
Mir erscheinen auch die 4mm² als Querschnitt mit der Maßgabe eines äußeren Blitzschutzes deutlich zu klein, aber da gibt es hier Leute mit mehr Ahnung in diesem Bezug.
SEUFZ: Das Thema hatten wir doch schon mehrfach.
2,5 mm² Cu ist noch mickriger und nicht ohne Grund war in einer Vorgängerausgabe wie noch immer bei Direkterdungen von PV-Anlagen an LPS mind. 16 mm² Cu als Innerer Blitzschutz gefordert. Halte dich doch bitte an deine Fußzeile und schau dir in der DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1) die Beispielbilder 13, 14 und 17 an, die du nach allen deinen bisherigen Antworten nicht kennst.