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Busch&Jäger
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- Elektro Installateur
Meine Frage ist:
1. muss ein Gefahrengutschrank in den Potentialausgleich mit aufgenommen werden ,auch wenn keine brennbare Flüssigkeiten darin umgefüllt werden.
2. wenn keine PAS vorhanden ist ,kann ich eine 16 Quadrat zu einer alten Gussverteilung ziehen und dort auf PE Hauptklemme bzw Anschluss anschliessen .es handelt sich um eine sehr alte Fabrikhalle in der es keine PAS gibt und einen Erdstab schlagen entfällt aufgrund der Räumlichkeiten ,oder könnte man auch auf die Stahlkonstruktion der Halle gehn ,was mit unter hier schon fast gängige Praxis in den älteren Hallen ist ,ich aber irgendwie meine Probleme habe.
Oder sollte hier für jede Halle mit älteren Baudatum ,ein oder mehrere Erdstäbe geschlagen werden um eine PAS zu installieren ,den ein nachrüsten eines Fundamenterders stelle ich mir schwierig vor
danke für eure Tipps
1. muss ein Gefahrengutschrank in den Potentialausgleich mit aufgenommen werden ,auch wenn keine brennbare Flüssigkeiten darin umgefüllt werden.
2. wenn keine PAS vorhanden ist ,kann ich eine 16 Quadrat zu einer alten Gussverteilung ziehen und dort auf PE Hauptklemme bzw Anschluss anschliessen .es handelt sich um eine sehr alte Fabrikhalle in der es keine PAS gibt und einen Erdstab schlagen entfällt aufgrund der Räumlichkeiten ,oder könnte man auch auf die Stahlkonstruktion der Halle gehn ,was mit unter hier schon fast gängige Praxis in den älteren Hallen ist ,ich aber irgendwie meine Probleme habe.
Oder sollte hier für jede Halle mit älteren Baudatum ,ein oder mehrere Erdstäbe geschlagen werden um eine PAS zu installieren ,den ein nachrüsten eines Fundamenterders stelle ich mir schwierig vor
danke für eure Tipps