B
bigdie
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Das stimmt aber nicht. Eingreifen muss ich nur, wenn Gefahr akute Gefahr besteht. Die besteht aber nicht bei einem gn/ge Draht, der Normwiedrig als Schaltdraht benutzt wird. Da reicht es den Kunden darauf hinzuweisen. Die Anlage ist Eigentum des Kunden und was daran gemacht wird, entscheidet letztendlich der, der es auch bezahlen muss.