Nein, wenn es irgendwo noch Stromkreise mit PEN gibt, dann wurde dort kein PEN aufgetrennt, sondern nur ein N abgezweigt. Die fünfadrige Leitung geht dann als L1, L2, L3, N und PEN weiter und in den Verteilungen im EG und Keller kommt auch noch ein PEN an. Von einem N kann nie ein PEN abzweigen. Die grün-gelben Adern der zweiadrigen Stromkreise sind dann Neutralleiter mit falscher Farbe! Einen PE gibt es nicht und ein Schutzkontakt- oder Gehäuseanschluss in diesen Stromkreisen ist nicht möglich, eine eventuelle klassische Nullung sogar verboten. Eine solche Anlage darf nicht betrieben werden.
Ich kann eure Argumentation komplett nachvollziehen und stelle das auch nicht in Frage, was die Norm dazu sagt. Habe es auch so gelernt, dass der PEN vorrangig Schutzleiter ist und die Neutralleiterfunktion untergeordnet ist. Man kann aus einem PEN einen N erzeugen aber nicht aus einem N einen PEN. Daher geht man ja bei klassisch genullten Steckdosen auch erst auf die Schutzleiterklemme und dann erst auf den N.
Und ja, die Bestandsstromkreise sind definitiv klassisch genullt.
Aber wie sieht das denn gesetzlich aus? Wenn das vor Jahren von einem Elektriker so installiert worden ist und ich das jetzt bei meinen Arbeiten entdeckt habe, bin ich - oder ist auch jeder andere Elektriker - dazu verpflichtet das zu ändern obwohl es gar nichts mit der geplanten Arbeit zu tun hat und nicht meine Schuld ist? Stellt euch mal vor jeder Elektriker würde alle Mängel in einer alten Anlage beseitigen müssen, die dort Jahre oder Jahrzehnte vorher begangen wurden und keine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben darstellen. Da bräuchte man sicherlich gar keinen Feierabend mehr machen.
Gut, in meinem Fall wäre das Umklemmen der grüngelben auf die PE(N) Schiene eine Sache von vielleicht 5-10 Minuten, aber ihr versteht vielleicht was ich meine.
Und selbst wenn ich das ändern würde, würde sich doch funktions- und sicherheitstechnisch nichts ändern, da beide Leiter geerdet sind, vom selben Klemmstein abzweigen und nahezu das selbe Potential haben. Was könnte denn elektrisch im schlimmsten Fall passieren, wenn die PENs auf der N-Schiene bleiben würden?
Wie gesagt, versteht das nicht falsch. Auch wenn das Pfusch ist, frage ich mich nur, was das technisch bringen würde, wenn das umgeklemmt werden würde.
Hintergrund ist der, daß bei Verwendung des grüngelben als PEN der PE für den neuen Anlagenteil im Spannungsniveau durch den Betriebsstrom im PEN angehoben wird.
Das wird denke ich auch der Grund sein, weshalb der Elektriker das damals so angeschlossen hat. Um einen "sauberen PE" für die neuen Anlagenteile zu haben. Und wenn ich das jetzt umklemme und besagter Elektriker da nochmal drangehen sollte, bekomme ich vielleicht noch einen auf den Sack.