Illegales Kabel/Stecker?

Diskutiere Illegales Kabel/Stecker? im Forum Haustechnik im Bereich DIVERSES - Da es hier Ist dieser Starkstromstecker legal? ja eine überaus lebhafte Diskussion über ein 4adriges Kabel an 5poliger Steckverbindung gab, möchte...
Du weist also mehr als die Rechtsverdreher? Bereit gestellt, bedeutet, es benutzt einer in der EU und das bist im Zweifel du selbst. Und wenn wegen deinem China Ladegerät ein Mietshaus abbrennt und 20 Leute sterben, wird dir das der Richter auch so erklären ob du es glaubst oder nicht.
 
Gut, also Du bist der Meinung, wenn jemand ein Teil hier selbst bastelt, oder aus anderem Rechtsgebiet her bringt und hier in Verwendung bringt und das nicht gewerblich macht, braucht er das nicht zu verantworten, wenn dadurch Schaden entsteht oder wie?
 
Bitte mir nicht irgendwas in den Muind legen.
Es ging um den Begriff "in Verkehr bringen".
Wenn jemand selber etwas für den Eigenbedarf bastelt, benötigt er weder eine Zertifizierung dieses Betriebsmittels, noch ein CE-Kennzeichen o.ä.
Er ist selbstverständlich dafür haftbar, wenn durch seine Bastelei ein Schaden entsteht. (Wobei dann Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu unterscheiden wäre, das muss ich wohl nicht näher ausführen??)
Das ist aber etwas völlig anderes, als ihn dafür haftbar zu machen, wenn EIN DRITTER nicht zertifizierte Waren in die EU einbringt und DANN ein Schaden entsteht.
Kein Verbraucher ist dazu verpflichtet, sämtliche Zertifikate etc. eines Gerätes vorzuhalten oder anzufordern.
Er kann guten Glaubens davon ausgehen, dass ein Importeur nur entsprechend(e) (zertifizierte) Ware in Verkehr bringt (da isser wieder, der Begriff!!).
Dass das natürlich nicht immer passiert, zweifelt ja niemand an.
 
Wenn er es aber im EU Ausland bestellt ist eben genau der Besteller der Importeur, der Kauf findet im Ausland statt.
Das kann dann auch übel enden wenn hier gutgläubig was bestellt wird das nicht eingeführt werden darf!
 
So ist das halt wenn festgefahrene nationale Einstellungen auf globalisierte Wirtschaft trifft. Deswegen funktioniert das mit der EU auch nicht so wirklich.

Ich will nicht auf einzelne Beiträge eingehen, würde eh zu nix führen. Ich möchte aber anknüpfen an die schon angesprochene rechtliche Geschichte von @Schlauberger in Beitrag #13 ff.

Ausschlaggebend ist das Produktsicherheitsgesetz ProdSG, ich hoffe da sind wir uns wenigstens einig.
Klären wir doch mal die Begrifflichkeiten, insbesondere die in dem Thread als Totschlagargumente genutzt werden

ProdSG $2 Begriffsbestimmung Link zur Website -> Inhaltsübersicht ProdSG - Einzelnorm
Definition "Hersteller"
14. ist Hersteller jede natürliche oder juristische Person, die ein Produkt herstellt oder entwickeln oder herstellen lässt und dieses Produkt unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke vermarktet;
als Hersteller gilt auch jeder, der
a) geschäftsmäßig seinen Namen, seine Marke oder ein anderes unterscheidungskräftiges Kennzeichen an einem Produkt anbringt und sich dadurch als Hersteller ausgibt oder
b) ein Produkt wiederaufarbeitet oder die Sicherheitseigenschaften eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt,
Definition "Produkt"
22. sind Produkte Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind,
Definition "auf den Markt bereitstellen"
4. ist Bereitstellung auf dem Markt jede entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe eines Produkts zum Vertrieb, Verbrauch oder zur Verwendung auf dem Markt der Europäischen Union im Rahmen einer Geschäftstätigkeit,
Definition "Inverkehrbringen"
15. ist Inverkehrbringen die erstmalige Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt; die Einfuhr in den Europäischen Wirtschaftsraum steht dem Inverkehrbringen eines neuen Produkts gleich,
Definition "Einführer" (Importeur)
8. ist Einführer jede im Europäischen Wirtschaftsraum ansässige natürliche oder juristische Person, die ein Produkt aus einem Staat, der nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, in den Verkehr bringt,
Definition CE-Kennzeichnung
7. ist CE-Kennzeichnung die Kennzeichnung, durch die der Hersteller erklärt, dass das Produkt den geltenden Anforderungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Europäischen Union, die ihre Anbringung vorschreiben, festgelegt sind,

So, nehmen wir mal als erstes den "kritischen" Abschnitt 22, die Definition des Produktes. Vielleicht könnte man die Herstellung einer CEE-Verlängerung als "Fertigungsprozess" ansehen, halte ich aber bei einmalige Ausführung doch sehr sehr weit hergeholt.
Selbst wenn man annehmen würde, das die CEE-Verlängerung doch ein Produkt ist, dann ist erstmal der Hersteller zu definieren. Der Abschnitt 14 besagt grundsätzlich das es im eigenen Namen/Marke vermarktet wird, was auch hier in meinen Augen sicherlich nicht greifen würde. Unterabschnitt a) fällt weg, weil nicht geschäftsmässig, bleibt Unterabschnitt b) übrig. Nun, die Definition von "auf dem Markt bereitstellen" besagt in Abschnitt 4 klar das die im Rahmen einer Geschäftstätigkeit erfolgen muss, was wiederum in diesem Fall ja ausgeschlossen werden kann.

Das Inverkehrbringen basiert ja laut Abschnitt 15 auch dem Begriff "Podukt", somit ist dürfte es hier in dem Fall sicherlich kaum zur Anwendung kommen. Auch der Abschnitt 8 über Einführer(Importeur) dürfte entsprechend einleuchtend sein. Was aber auch das angesprochene Thema CE-Kennzeichnung betrifft, besagt Abschnitt 7 klar, das dies nur durch den Hersteller erfolgen kann, und wer Hersteller sein kann dürfte ja nun klar sein.

Das man sowas niederschreiben muss ist mir schon unverständlich, das sollte eigendlich ansich schon logisch sein.

Das ganze mit dem Thema " wenn was passiert" hat somit nix mit dem Produktsicherheitsgesetz zu tun, folglich auch nicht mit Hersteller, Importeur, Produkte, Inverkehrbringen etc. Sondern unterliegt dem Zivil- bzw dem Strafrecht, wie alle andere Geschichten auch.

just my two cents
 
Was soll das ? Der Fehler wäre nicht passiert mit 4 Poligem Stecker und 4 Poliger Kupplung und bei Verwendung von 5 Poligen Steckern und 5 poligen Kupplungen als Verlängerung müssen beide voll beschaltet sein . Trotzdem ist das Kabel vor Verwendung zu prüfen und zwar kann da auch eine Phasenvertauschung vorliegen . Letztendlich ist der TE da der Dumme und das wurde da sehr deutlich gesagt .
Legal - illegal- s-egal. So sowas muss man rechnen, wenn man sich eine solche Leitung ausleiht. Da sind noch es bestimmt einige Kandidaten im Umlauf, gerade auf dem Land.
Wie war es denn als die Bauern in den 80ern auf Anordnung der landwirtschaftlichen BG* ihre alten Kragenstecker auf CEE umbauen lassen mussten. War auch gut so, sonst gäbe es die alten Kragensteckdosen auf vielen Höfen immer noch. Die Verlängerungen haben die sich nur angeschaut, wenn die irgendwo herumlag. Die alten Leitungen wurden ja nicht weggeworfen, sondern alten Stecker und Kupplung ab und CEE ran. Selbst die festen Steckdosen wurden in vielen Fällen genullt, obwohl dies zu den Zeitpunkt nicht mehr zulässig war. Und bei uns auf den elterlichen Hof auch nicht anders, hat man sich auch keinen Kopf drum gemacht, denn es gab nur Drehstrommotoren und solche Dreischwänzige damals völlig unbekannt. Und ich kann mich entsinnen, das auf den ersten Geräten, die den N benötigten ein dicker Warnhinweis aufgeklebt war. Auch ich habe denn in den 90ern dann die ganzen Leitungen ausgetauscht, soviel hatte man auch nicht, das Zeug war damals richtig teuer.

4-poliger Stecker, wo wolltest du den denn herbekommen? Der Landhandel hatte nur fünfpolige, auch die noch kleineren Baumärkte auch keine vierpoligen und Internet gab es noch nicht. Das ist völlige Utopie, das sich das einer angebaut hätte, selbst die Elektriker haben bei den Bauern in den 80ern so umgerüsten, einschlißlich meiner Wenigkeit. Selbst nagelneue normale Drehstrommotoren hatten einen fünfpoligen Stecker. da wurde nichts umgebaut

*) Man wir es kaum glauben, aber die landwirtschaftliche BG kam wirklich in regelmäßigen Abständen (12-18Monate) auf den Hof und hat sic alles genau angeschaut und ist zur Nachprüfung persönlich aufgetaucht. Genauso die Brandkasse zur Brandschau. So ein Ombudsmann der Brandkasse war ein Ehrenamt. Und die hatten noch weitere aus dem Dorf von der Feuerwehr und den Bürgermeister im Schlepptau. Damals vor 40-50 Jahren gab es noch deutlich mehr aktive Höfe in den Dörfern - so ungefähr da Zehnfache.
Daran könnte sich die Bau-BG mal ein Beispiel nehmen. Aber die sieht man so gut wie nie und wenn kommen die nur von „Außen kucken“, weil ihnen die Baustelle zu matschig ist und darüber einen Mangelbericht schreiben. Da sehen das wirklich interessante nicht. Und die Zustände auf dem Bau sind jetzt so, wie vor 40 Jahren auf den Höfen.
 
Nicht nur die BG hat das angeordnet sondern es gab eine Nachrüstforderung in der VDE und Die BG war nur ein Vertreter dieser Forderung auch die Versicherer haben darauf bestanden . Und es gab sehr wohl zu diesem Zeitpunkt schon 4 polige Stecker und auch Kupplungen auch wenn die Baumärkte diese nicht führten und bei den Großhändlern ein Beschaffungsartikel war .
Im übrigen wer eine Verlängerungsleitung aus Stecker , Leitung und Kupplung herstellt wird damit zum Hersteller eines neuen Produktes. Somit greifen dann auch alle nachfolgenden Punkte ! Sobald du dieses Produkt benutzt und an das Netz anschließt bringst du oder ein anderer das auch in den Verkehr. So und da der Schwiegervater da eben das Produkt geschäftlich verwendet erübrigen sich weitere Diskussionen .
 
Zuletzt bearbeitet:
Das man sowas niederschreiben muss ist mir schon unverständlich, das sollte eigendlich ansich schon logisch sein.

Du siehst, selbst das Niederschreiben und minutiöse "Aufdröseln" verfängt bei einigen "Spezialisten" hier nicht, die aber andererseits gleich immer mit "Anwalt" kommen (wahrscheinlich, weil sie selber einfachste Sachverhalte aus dem Rechtswesen nicht genügend geistig durchdringen.)

Fazit: Hopfen und Malz verloren und hoffen (außer man ist Anwalt und kann sich bei solchen "Experten" die Taschen vollmachen), dass man "im richtigen Leben" einen weiten Bogen schlagen kann.
 
Nicht nur die BG hat das angeordnet sondern es gab eine Nachrüstforderung in der VDE und Die BG war nur ein Vertreter dieser Forderung auch die Versicherer haben darauf bestanden . Und es gab sehr wohl zu diesem Zeitpunkt schon 4 polige Stecker und auch Kupplungen auch wenn die Baumärkte diese nicht führten und bei den Großhändlern ein Beschaffungsartikel war .
Sicherlich gab es die Nachrüstforderung - nur solche Nachrüstforderung reicht nicht, wenn da keiner ist, der dies überwacht, so wie es quasi bei der Bau-BG ist.

Und sicherlich gab es vierpolige rote CEE als Beschaffungsartikel, aber wie lief es den ab?
Frist der ländlichen BG um den Mangel zu beheben war meist 6-8 Wochen, Elektriker kam den kurz vor Toresschluss und wenn der Bauer merkte, oh ich brauche anderen Stecker an meine Verlängerung, dann musste es sofort passieren. Genauso mit der klassischen Nullung bei der Umrüstung, es waren ja nicht immer nur ein paar Meter Leitung zu ersetzen, oft saßen die Dinger weiter weg oder im abgesetzten Stall, also die Leitung eingegraben.
Und die ländliche BG kam fast immer im Frühjahr/Sommer, da die Böden schön leer und Vieh schon oft draußen war und deswegen schön alles sehen konnten, wie z.B. rotte Leitern, fehlende Absturzsicherungen an den Abwurflucken, vom Holzwurm zerfressene Böden, alte Stoffleitungen oder sonst versteckte Drehstromsteckdosen usw. Und wegen der einsetzenden Erntezeit, war denn oft keine Zeit es ordentlich zu machen oder die Hoffnung, man sieht es dann nicht mehr - machen wir nächstes Jahr.

Also alles fünfpolig, da die Steckdose eh fünfpolig war! Und in einer vierpoligen Kupplung passt kein fünfpoliger Stecker, was so sein soll und in eine fünfpolige Kupplung passt kein vierpoliger Stecker, was doof ist. Das hätte sich auch kein Bauer angebaut, da es nur Probleme gegeben hätte und ständig umbaut werden müssen, was man selbstredend selber gemacht hat. Dafür kam kein Elektriker!

Die Problematik mit den vorhandenen vierardrigen Leitung hätte man vorausahnen können, man merkt gleich wieder, die das konstruiert haben, fehlte die Praxiserfahrung!
Der vierpolige hätte genauso aufgebaut sein müssen, wie der fünfpolige - nur das beim Stecker der N-Stift fehlt und bei der Kupplung das N-Loch verschlossen wäre.
Dann hätten die ganzen Drehstrommaschinen einen vierpoligen Stecker bekommen - der wäre dann gängig und verfügbar gewesen - und dieser hätte in normale fünfpolige und vierpolige Steckdosen/Kupplungen gepasst, ein echter fünfpoliger Stecker nur in fünfpolige Steckdosen/Kupplungen. Eine fündardrige Verlängerung hätte man problemlos mit einer vieradrigen verlängern können, um dort das Förderband anzuschliessen, Umgekehrt wäre es nicht gegangen. Da das Förderband eh nur ein Drehstrommotor hat, wäre ein vierpoligen Stecker dran gewesen. Da wäre von vorn herein, diese ganze Problematik verringert worden.
 
Nö du kannst an ein Gerät durchaus auch 5 Polige Stecker anschließen und die 4 adrigen Leitungen entsorgen und dafür 5 adrige vollbeschaltet verwenden . Nur nützt dir das alles nichts denn in der Zuleitung war kein N vorhanden nur der PE .
 
Nö du kannst an ein Gerät durchaus auch 5 Polige Stecker anschließen und die 4 adrigen Leitungen entsorgen und dafür 5 adrige vollbeschaltet verwenden . Nur nützt dir das alles nichts denn in der Zuleitung war kein N vorhanden nur der PE .
Du, dass geht um das was ich geschrieben haben, nicht darum, wie man es eigentlich machen sollte, sondern wie es damals bei der (Zwangs-)Umstellung auf CEE gerade in der Landwirtschaft in den 80ern gemacht wurde. Schnell mal 100m H07-RNF 5G2,5 oder 5G4,0 (was wegen der Längen bei CEE16A notwendig gewesen wäre) kaufen, war nicht, die alte Leitung war ja noch gut. Das Problembewusstsein war einfach auch nicht da und viele Höfe echt rustikal und da man wusste, dass es keinen Nachfolger gibt, möglichst wenig investiert.

Das war genauso mit den Anhängern. In der Landwirtschaft haben die ja ein grünes Nummernschild mit der gleichen Nummer wie ein der Zugschlepper. Die sind nicht nur von der (KFZ-)Steuer befreit, sondern auch vom TÜV, also brauchen nie vorgestellt werden. Und einige hatten auch dementsprechenden desolaten Zustand, der mit der Zeit nicht besser wurde. Erst als die Polizei sich in den 90ern verstärkt für solche Gespanne interessierte und auch mal aus dem Verkehr zog, hat sich dies deutlich verbessert.
Die Bauern hatten früher schon ziemliche Narrenfreiheit und nicht wenige haben nicht nur den Trecker betankt, wenn die zu Feld gefahren sind. Zu Himmelfahrt haben wir jungen Leute damals die Anhänger festlich mit Laub geschmückt und sind damit auf Vatertagstour und es wurde reichlich gebechert. Heutzutage unvorstellbar.
Und die Ein-Mann-Dorf-Polizei, die es damals noch gab, hat sogar das Hühnerauge zugedrückt. Ich kenne ja noch die ganzen Stories, die so die Alten auf Feiern erzählt haben, habe aber vieles selber so nicht mehr erlebt. Feiern konnten die auf dem Dorf früher und wir Kinder haben uns selber mit Bowle abgefüllt, waren ruhig und früh ab ins Bett.
 
Ich kann mich nochn erinnern, als auf der Landwirtschaft meines Vaters die Kragensteckdosen gegen CEE getauscht wurde. Alles 4-adrig, und bliebt auch vorerst 4-adrig. :mad:
Meine Vater meinte nur, alles Schrott. Jetzt kann man nicht mal die Drehrichtung umdrehen.

Irgendwann während meiner Ausbildung, zog ich einige Hundert Meter N nach, ersetzte alle Verlängerungsleitungen, und stellte alle Steckdosen und Mtoranschlüsse auf Rechtsdrehfeld.
 
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