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valandir
Guest
Durch ein Brand wird unser Mehrfamilienhaus saniert und dabei muss der Zählerschrank der im Flur als Unterputz stand ebenfalls erneuert.
Unser Elektriker sagt, dass wir nach den neuen Richtlinen „TAB 2007“ den neuen Zählerschrank nicht in die Wand platzieren dürfen.
Daher hat er den neuen Schrank an die Wand platziert – also nicht wie früher in die Wand als Unterputz/Aufputz – und dadurch ist die Flur ziemlich eng geworden weil der Schrank für 4 Zähler gedacht ist und somit enorm groß ist.
Greift hier aber eventuell nicht der Bestandschutz für Elektrikarbeiten beim Altbau, so dass ich den neuen Schrank - wie es vorher auch war – wieder zum Teil in die Wand platzieren kann um den Flurgang zu erleichtern oder greift hier der Bestandschutz nicht zu?
ich hoffe jmd kann mir helfen.
Unser Elektriker sagt, dass wir nach den neuen Richtlinen „TAB 2007“ den neuen Zählerschrank nicht in die Wand platzieren dürfen.
Daher hat er den neuen Schrank an die Wand platziert – also nicht wie früher in die Wand als Unterputz/Aufputz – und dadurch ist die Flur ziemlich eng geworden weil der Schrank für 4 Zähler gedacht ist und somit enorm groß ist.
Greift hier aber eventuell nicht der Bestandschutz für Elektrikarbeiten beim Altbau, so dass ich den neuen Schrank - wie es vorher auch war – wieder zum Teil in die Wand platzieren kann um den Flurgang zu erleichtern oder greift hier der Bestandschutz nicht zu?
ich hoffe jmd kann mir helfen.