A
adrian_diy_dad
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Hallo liebes Forum,
ich bin neu hier. Hoffe, das Thema ist im richtigen Bereich.
Ich bräuchte kurz Rat (natürlich nicht rechtsverbindlich - das ist mir klar) zu einem Schadensfall im Zuge einer kürzlichen Wärmepumpen Installation. Ich müsste wissen, wie ganz allgemein die Haftungsfrage im Handwerk geregelt ist.
Folgender Sachverhalt:
- Betrieb A (Elektriker) hat letztes Jahr von mir beauftragt die Elektrik für eine PV-Anlage gemacht. Im Zuge des Anschluss hatte ich darum gebeten, dass auch eine Zuleitung für die dieses Jahr geplante Wärmepumpe mit im Hauptzählerkasten vorbereitet wird. Das wurde umgesetzt.
- Betrieb B (Heizungsbetrieb/Kältetechnik) hat nun dieses Jahr die Wärmepumpe installiert. Hierbei wurde die von Betrieb A vorbereitete elektr. Zuleitung genutzt, um einen von Betrieb B vorbereiteten Unterverteiler mit diversen Sicherungsblöcken (Innengerät, Außengerät, Elektronik) aufzulegen. Betrieb B verzichtete hierbei darauf, den ursprünglich im Angebot vorgesehen Betrieb C (eigenen Elektriker) einzubeziehen. Diese elektr. Anschlussarbeiten des Unterverteilers wurden stattdessen durch den Heizungsmonteur (möglicherweise elektr. unterwiese Fachkraft - unklar) durchgeführt
- Bei Inbetriebnahme des WP-Innengeräts durch Bertrieb B kam es zu einer "Überspannung" (sorry, bin Laie). Dabei wurde die Hauptplatine der Steuerungseinheit irreparabel beschädigt und musste ausgetauscht werden. Der Monteuer des Betriebs B ging auf "Ursachenforschung" und fand heraus, dass Betrieb A beim Vorbereitung der Zuleitung im Hauptverteiler (Sicherungsblock + Kabel) wohl versäumt hatte, den Nullleiter aufzulegen. Hierdurch entstand wohl die "Überspannung" und der deraus resultierende Schaden an der Hauptplatine des Innengeräts.
Nun geht es aktuell darum, wer den Schaden für den Austausch der Hauptplatine übernimmt.
- Betrieb A sagt: "Sorry für die Probleme. Aber Bertrieb B (Elektriker oder elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft) hätte vor Anschluss die Zuleitung prüfen/durchmessen müssen. Betrieb B soll das mit seiner Versicherung klären
- Betrieb B sagt: "Nicht unsere Aufgabe, grobe Mängel des vorbereitenden Elektrikers zu überprüfen", ich als Auftraggeber muss das mit Betrieb A regeln
- Ich sage derzeit: "beide Betriebe haben wichtige Prüfungen versäumt. Ich übernehme die Kosten nicht. Bertrieb A und B sollen das untereinander klären. Gfgs. über die Betriebshaftpflich.
Frage ins Forum: wie ist das grundsätzlich geregelt? Ich habe gehört "wer das Kabel zuletzt in der Hand hat, zahlt". Ist das korrekt? Wie schätzt ihr das ein.
Vielen Dank und Gruß
Adrian
ich bin neu hier. Hoffe, das Thema ist im richtigen Bereich.
Ich bräuchte kurz Rat (natürlich nicht rechtsverbindlich - das ist mir klar) zu einem Schadensfall im Zuge einer kürzlichen Wärmepumpen Installation. Ich müsste wissen, wie ganz allgemein die Haftungsfrage im Handwerk geregelt ist.
Folgender Sachverhalt:
- Betrieb A (Elektriker) hat letztes Jahr von mir beauftragt die Elektrik für eine PV-Anlage gemacht. Im Zuge des Anschluss hatte ich darum gebeten, dass auch eine Zuleitung für die dieses Jahr geplante Wärmepumpe mit im Hauptzählerkasten vorbereitet wird. Das wurde umgesetzt.
- Betrieb B (Heizungsbetrieb/Kältetechnik) hat nun dieses Jahr die Wärmepumpe installiert. Hierbei wurde die von Betrieb A vorbereitete elektr. Zuleitung genutzt, um einen von Betrieb B vorbereiteten Unterverteiler mit diversen Sicherungsblöcken (Innengerät, Außengerät, Elektronik) aufzulegen. Betrieb B verzichtete hierbei darauf, den ursprünglich im Angebot vorgesehen Betrieb C (eigenen Elektriker) einzubeziehen. Diese elektr. Anschlussarbeiten des Unterverteilers wurden stattdessen durch den Heizungsmonteur (möglicherweise elektr. unterwiese Fachkraft - unklar) durchgeführt
- Bei Inbetriebnahme des WP-Innengeräts durch Bertrieb B kam es zu einer "Überspannung" (sorry, bin Laie). Dabei wurde die Hauptplatine der Steuerungseinheit irreparabel beschädigt und musste ausgetauscht werden. Der Monteuer des Betriebs B ging auf "Ursachenforschung" und fand heraus, dass Betrieb A beim Vorbereitung der Zuleitung im Hauptverteiler (Sicherungsblock + Kabel) wohl versäumt hatte, den Nullleiter aufzulegen. Hierdurch entstand wohl die "Überspannung" und der deraus resultierende Schaden an der Hauptplatine des Innengeräts.
Nun geht es aktuell darum, wer den Schaden für den Austausch der Hauptplatine übernimmt.
- Betrieb A sagt: "Sorry für die Probleme. Aber Bertrieb B (Elektriker oder elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft) hätte vor Anschluss die Zuleitung prüfen/durchmessen müssen. Betrieb B soll das mit seiner Versicherung klären
- Betrieb B sagt: "Nicht unsere Aufgabe, grobe Mängel des vorbereitenden Elektrikers zu überprüfen", ich als Auftraggeber muss das mit Betrieb A regeln
- Ich sage derzeit: "beide Betriebe haben wichtige Prüfungen versäumt. Ich übernehme die Kosten nicht. Bertrieb A und B sollen das untereinander klären. Gfgs. über die Betriebshaftpflich.
Frage ins Forum: wie ist das grundsätzlich geregelt? Ich habe gehört "wer das Kabel zuletzt in der Hand hat, zahlt". Ist das korrekt? Wie schätzt ihr das ein.
Vielen Dank und Gruß
Adrian