Schaden elektr. Anschluss Wärmepumpe - wer zahlt?

Diskutiere Schaden elektr. Anschluss Wärmepumpe - wer zahlt? im Forum Off-Topic & Sonstige Tipps und Probleme im Bereich DIVERSES - Hallo liebes Forum, ich bin neu hier. Hoffe, das Thema ist im richtigen Bereich. Ich bräuchte kurz Rat (natürlich nicht rechtsverbindlich - das...
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adrian_diy_dad

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Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier. Hoffe, das Thema ist im richtigen Bereich.

Ich bräuchte kurz Rat (natürlich nicht rechtsverbindlich - das ist mir klar) zu einem Schadensfall im Zuge einer kürzlichen Wärmepumpen Installation. Ich müsste wissen, wie ganz allgemein die Haftungsfrage im Handwerk geregelt ist.


Folgender Sachverhalt:
- Betrieb A (Elektriker) hat letztes Jahr von mir beauftragt die Elektrik für eine PV-Anlage gemacht. Im Zuge des Anschluss hatte ich darum gebeten, dass auch eine Zuleitung für die dieses Jahr geplante Wärmepumpe mit im Hauptzählerkasten vorbereitet wird. Das wurde umgesetzt.
- Betrieb B (Heizungsbetrieb/Kältetechnik) hat nun dieses Jahr die Wärmepumpe installiert. Hierbei wurde die von Betrieb A vorbereitete elektr. Zuleitung genutzt, um einen von Betrieb B vorbereiteten Unterverteiler mit diversen Sicherungsblöcken (Innengerät, Außengerät, Elektronik) aufzulegen. Betrieb B verzichtete hierbei darauf, den ursprünglich im Angebot vorgesehen Betrieb C (eigenen Elektriker) einzubeziehen. Diese elektr. Anschlussarbeiten des Unterverteilers wurden stattdessen durch den Heizungsmonteur (möglicherweise elektr. unterwiese Fachkraft - unklar) durchgeführt
- Bei Inbetriebnahme des WP-Innengeräts durch Bertrieb B kam es zu einer "Überspannung" (sorry, bin Laie). Dabei wurde die Hauptplatine der Steuerungseinheit irreparabel beschädigt und musste ausgetauscht werden. Der Monteuer des Betriebs B ging auf "Ursachenforschung" und fand heraus, dass Betrieb A beim Vorbereitung der Zuleitung im Hauptverteiler (Sicherungsblock + Kabel) wohl versäumt hatte, den Nullleiter aufzulegen. Hierdurch entstand wohl die "Überspannung" und der deraus resultierende Schaden an der Hauptplatine des Innengeräts.


Nun geht es aktuell darum, wer den Schaden für den Austausch der Hauptplatine übernimmt.
- Betrieb A sagt: "Sorry für die Probleme. Aber Bertrieb B (Elektriker oder elektrotechnisch unterwiesene Fachkraft) hätte vor Anschluss die Zuleitung prüfen/durchmessen müssen. Betrieb B soll das mit seiner Versicherung klären
- Betrieb B sagt: "Nicht unsere Aufgabe, grobe Mängel des vorbereitenden Elektrikers zu überprüfen", ich als Auftraggeber muss das mit Betrieb A regeln
- Ich sage derzeit: "beide Betriebe haben wichtige Prüfungen versäumt. Ich übernehme die Kosten nicht. Bertrieb A und B sollen das untereinander klären. Gfgs. über die Betriebshaftpflich.


Frage ins Forum: wie ist das grundsätzlich geregelt? Ich habe gehört "wer das Kabel zuletzt in der Hand hat, zahlt". Ist das korrekt? Wie schätzt ihr das ein.

Vielen Dank und Gruß
Adrian
 
Ahh ... logisch, danke.

Aber gibt es dazu irgendeine Norm/Regelung von offizieller Seiten (VDE Norm, Innung, Verbände, etc.) auf die ich mich beziehen kann?

Danke vorab
 
Bei ordentlicher Arbeit von Betrieb B und Prüfung der Installation wäre der fehlende N deutlich aufgefallen und somit auch der Fehler in der WP nicht aufgetreten. Deshalb liegt das Verschulden eindeutig bei Betrieb B.
 
Bei ordentlicher Arbeit von Betrieb B und Prüfung der Installation wäre der fehlende N deutlich aufgefallen und somit auch der Fehler in der WP nicht aufgetreten. Deshalb liegt das Verschulden eindeutig bei Betrieb B.

Danke, das bestätigt mich schonmal in meiner Sicht.

Mein Problem: Betrieb B sagt, nicht seine Zuständigkeit, weil Gewerk "Klimatechnik". Wenn ich euch richtig verstehe, ist das quatsch, weil jede Arbeit an einer elektrischen Unterverteilung/Zuleitung immer in denjenigen Verantwortungsbereich fällt, der die Arbeiten durchführt. Verstanden.

Ich möchte die Eskallation mit Bertrieb B dennoch gerne vermeiden, weil ich langfristig noch auf Wartung der Anlage angewiesen bin. Ihn argumentativ auszuhebeln, sodass er nachgibt, wäre mir am liebsten. Eine Norm/Regelung oder ein Stichwort, zu dem ich nochmal recherchieren könnte, würde mir da sehr helfen.

Danke vorab
 
Naja wenn sie keine Ahnung haben dann sollten sie das anschließen doch besser lassen ;)
 
Dann ist Deine Diplomatie und Redekunst gefragt.
Vielleicht möchten Die auch Dich nicht als Kunden verlieren.

Vermittle der Firma B subtil, dass Du gar nicht auf ein Verfahren mit Rechtsanwalt und Gutachter erpicht bist (denn darauf würde es hinauslaufen) und stattdessen weiterhin ein gutes Verhältnis zur Firma pflegen möchtest.


Wo gearbeitet wird, passieren Fehler.
Natürlich werden Fehler gerne zuerst abgestritten und man möchte den Weg des geringsten Widerstandes gehen.

Wie beläuft sich die Schadenshöhe ungefähr?
 
Zuletzt bearbeitet:
Zur fachgerechten Installation gehört auch die Prüfung und das Prüfprotokoll. Hier erfolgte keine fachgerechte Installation . Somit liegt da eindeutig ein Schuldhaftes Verhalten seitens des Auftragnehmers vor.
 
Zur fachgerechten Installation gehört auch die Prüfung und das Prüfprotokoll.
Verstehe ich das richtig? Bertrieb B müsste ein Prüfprotokoll vorweisen können, um die fachgerechte Arbeit an der elektr. Installation nachzuweisen? Dieses Protokoll müsste dann auch das "Durchmessen" der Zuleitung aufführen. Dabei hätte der Fehler spätestens auffallen müssen.

Das könnte mein "Hebel" werden? :)
 
Firma B muss erkennen, dass sie ggf. neben dem Schadenersatz auch die Gutachter-, Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen müsste.
Und Dich als obendrein noch als Kunden verlieren würde.
Schlechte Werbung!
Das kann sie jetzt alles noch verhindern...
 
Nur mit dem Prüfprotokoll kann die Fehlerfreiheit der Anlage nachgewiesen werden. Zumal da Betrieb B auch die Unterverteilung angeschlossen hat und nicht Betrieb A ! Ob Betrieb B da überhaupt die UV anschließen darf ist auch fraglich!
 
Wenn nun Betrieb A aber diese Zuleitung zur geplanten Wärmepumpe bereits "spannungsführend" installiert und hinterlassen hat, hätte ja da bereits gemessen und ein Protokoll erstellt werden müssen.- Oder? Wenn "ja", dann ginge die Schuldfrage aber zu A.-
 
Wenn nun Betrieb A aber diese Zuleitung zur geplanten Wärmepumpe bereits "spannungsführend" installiert und hinterlassen hat, hätte ja da bereits gemessen und ein Protokoll erstellt werden müssen.- Oder? Wenn "ja", dann ginge die Schuldfrage aber zu A.-

Danke zu der Frage. Hier die Lage:
- der Sicherungsblock, der für die WP benötigt wurde, war aus dem von Betrieb B unterbreiteten Angebot bekannt. Ich hatte diese privat besorgt und den Monteur aus Betrieb A gebeten, diesen mit einzubauen und mit der später geplanten WP-Zuleitung aufzulegen. Dies hatte er getan (offensichtlich fehlerhaft)
- Der Sicherungsblock wurde dann "spannungsfrei", also "nicht reingedrückt" hinterlassen und "abgeklebt" mit einem Isolorband (Wärmepumpe, nicht einschalten)
- Diese Arbeit des Betriebs A taucht aber nicht auf dem Arbeitsbericht auf (darauf hatte ich damals vergessen zu achten - wie sich nun herausstellt)
- Betrieb B hat sich aber vorab auch nicht nach dem Protokoll erkundigt
 
Technische Frage: N war nicht angeschlossen. Wie kam da eine Überspannung zu Stande die dann die Platine zerstört hat ?

Schuldfrage sehe ich auch bei B.
Gäbs von A ein Prüfprotokoll, wäre gemessen worden. Dann wäre der Anschluss auch fehlerfrei.
Gibts kein Prüfprotokoll geht die Arbeit auf B über.
 
Technische Frage: N war nicht angeschlossen. Wie kam da eine Überspannung zu Stande die dann die Platine zerstört hat ?

Schuldfrage sehe ich auch bei B.
Gäbs von A ein Prüfprotokoll, wäre gemessen worden. Dann wäre der Anschluss auch fehlerfrei.
Gibts kein Prüfprotokoll geht die Arbeit auf B über.

Danke für die Fragen. Hier, was ich dazu weiß:

- technisch kann ich es nicht erklären. Was ich sagen kann ist, dass es sich um eine 5-polige 6quadrat Zuleitung handelt. Alle drei Phasen werden benötigt und wurden in der UV aufgelegt. der Monteur des Betriebs B nutze auch ein Gerät, um die "Drehstromrichtung" ??? vorab zu ermitteln.
- in späteren Gesprächen war die Rede von "Potentiale schaukeln sich auf" ??? Nach Inbetriebnahme lief das Innengerät zunächst, gab auch Fehlercodes aus, aber der Trafo brummte. Dann machte es irgendwann "Puff" am digitalen Stromzähler (im UV des Betriebs B als Messstelle mit eingebaut) und alles war "tot". Auch qualm und knall gab es wohl und es stank dann

Frage zurück: kann das Innengerät überhaupt gelaufen sein, wenn der Nullleiter der Zuleitung nicht aufgelegt war? Bei einer einphasigen Installation würde ja ohne Nullleiter der Stromkreis nicht geschlossen sein und es würde kein Strom ans Gerät fließen?

Grund der Frage: mir kam es sehr seltsam vor, dass Betrieb A den N nicht aufgelegt haben soll. Ich kenne den Monteur gut und hatte mich sehr gewundert. Der Monteur des Betriebs B hatte den Hauptverteiler ohne meine Anwesenheit geöffnet und präsentierte mir dann den "nicht aufgelegten N". Ich kann nicht ausschließen, dass dies erst nach dem "Abrauchen" so herbeigeführt wurde.

Danke und Gruß
Adrian
 
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