Dann meldet sich die Rechtsabteilung der Stadtwerke mit dem Satz: "Es gab einen Stromausfall aufgrund Materialermüdung. Das macht aber keine Geräte kaputt. Der Fehler muss in der Hauselektrik liegen."
So, meine unbescheidene "Meinung", die in der Regel aber recht gut hinkommt:
1. ) 2.) 3.) und wichtigste Regel: WER SCHREIBT, DER BLEIBT!!!!
4.) Dieses "Melden" der Juristen wird wohl fernmündlich gewesen sein?? Dann hat es erstmal NULL Aussagekraft oder Rechtsverbindlichkeit, sondern dient eher dazu, den Kunden einzuschüchtern und vom Geltendmachen von Ansprüchen von vornherein abzuhalten. ---> Billiger Versuch, vergiss es für den Moment.
5.) Höhere Gewalt ist klar definiert. Z.B. Erdbeben oder Flutkatastrophe (Ahr), aber keine defekte Muffe, Trafo oder Kabel etc. Völliger Unsinn also.
6.) Das zitierte BGH-Urteil ist sehr treffend für den Fall.
Meine Vorgehensweise würde lauten:
a) den/die Namen der Monteure herauszubekommen.
b) eine Liste mit den Schäden erstellen und deren Kosten; wenn möglich Rechnungen der Geräte heraussuchen (wenn sie noch einigermaßen neu waren), ansonsten Preise vergleichbarer Neugeräte.
(So nach dem Motto: am xx.xx.2023 sind bei mir folgende Geräte mit dem Verdacht auf einen Überspannungsschaden, obwohl es kein Gewitter gab, zerstört worden: x y z (Hast Du auch die Heizung überprüft??)
c) NUR (siehe oben) schriftlich kommunizieren und zwar (egal wer Dir antwortet) an die Geschäftsführung/Vorstand dieses Versorgers.
Dabei durchaus dieses Telefonat mit der Rechtsabteilung erwähnen (Namen!?) und der angeblichen "Höheren Gewalt" (dabei fragen, was das denn genau gewesen sein soll!!), Dein Unverständnis darüber erklären und mit Aktenzeichen auf das BGH-Urteil verweisen. Dann "merkt" die Gegenseite schonmal, dass "Schlitten fahren" nicht ist.
Die Aussage der Monteure (mit Namen s.o.) ebenfalls erwähnen. Als Gedächtniszitat (die Sache mit der Muffe), aber keine eigene Wertung/Folgerung dazuschreiben!!! Dann könnte die zwar auf den Hut bekommen, das ist aber nicht Dein Problem.
Erstmal KEINE Spekulation über die exakte Schadenursache oder deren unmittelbare Folgen anstellen (also nichts von PEN etc. erwähnen!)
DU musst denen gar nichts nachweisen oder "aufs Pferd helfen", sondern die müssen beweisen, dass es nicht ihr Fehler war und sie bis zur Hausanschlusssicherung ein einwandfreies Produkt geliefert haben (Produkthaftungsgesetz, vgl. das BGH-Urteil und wie das gegangen sein soll, wenn die auf der Straße eine Reparatur nach dem Schaden durchgeführt haben, müssen sie erstmal erklären).
Dann mal warten, was kommt.
Anwalt ist immer noch möglich.
Defekte Geräte natürlich NICHT entsorgen!!!!