TPrüfVO und elektrische Anlagen

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Kreitmayr

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Hallo,

die TPrüfVO NRW 5. Dec. 1995 kannte den Begriff "elektrische Anlagen" z.B. im Anhang Punkt zu §§ 1 und 2.
Technische Prüfverordnung - (TPrüfVO)
Weiß jemand wie damals die Begriffsdefiniton für "elektrische Anlagen" war?

Mich wundert, dass bei uns die Punkte 2.5, 2.8, 2.11 erfüllt wurden jedoch 2.1 nicht.

MfG uwe
 
Danke,

sorry,

Großgarage

MfG
uwe
 
Hallo
was ich bisher fand:

Elektrische Anlagen sind Zusammenschlüsse elektrischer Betriebsmittel.

“Elektrische Betriebsmittel […] sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.”

20230726_180454.jpg

Da hängen dran ca. 20 Leuchten, ca. 5 schalter, 4 Steckdosen und kraftbetätigte Tore.
Die kraftbetätigten Tore unterliegen nach den Prüfvorgaben einer eigenen Überprüfung.

Ist das einen elektrische Anlage?
 
Thema: TPrüfVO und elektrische Anlagen
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