Unglaubliche Hauselektrik in Mietwohnug ! Bestandsschutz???

Diskutiere Unglaubliche Hauselektrik in Mietwohnug ! Bestandsschutz??? im Forum Grundlagen & Schaltungen der Elektroinstallation im Bereich ELEKTRO-INSTALLATION & HAUSELEKTRIK - HAllo an alle Strömer :-) Brauche dringend und schnell Fachmännischen Rat! Bin " Mechatroniker und kein Elektriker" Am verganenden...
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Bachi MCT

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Mechatronik Techniker
HAllo an alle Strömer :)

Brauche dringend und schnell Fachmännischen Rat! Bin " Mechatroniker und kein Elektriker"

Am verganenden Donnerstag hat mich eine kürzlich eingezogene bekannte gebeten in Ihrer Küche nach den rechten zuschauen da Sie am Herd mehrfach einen Stromschlag bekommen hat( Haus Baujahr ca. 1970). Nach ein paar Messungen hab ich ERSCHRECKEND festgestellt das der Ofen unter voller Spannung steht! Aber zumindest nach den Farben Richtig Angeschlossen war.
Nach einen BLick in den Sicherungskasten kam es ganz Dicke!!! Es gibt keine Erdung in der ganzen Wohnung! Und die 2 PE leiter die zufinden waren, sind auch noch als Phase verwendet worden, was auch die Gehäuse Spannung auf dem Herd erlärt! Nur in Bad sind 2 Steckdosen N und PE gebrückt. Alle anderen Steckdosen sind 2 Adrig Angeschlossen ohne N / PE Brücke! Also Ist absolut kein Gerät geerdet!Im Verteiler Kasten gibts weder einen PE Anschluß und somit erst recht keinen FI!
Der Vermieter sagt in Do. ist 2 Adrige verlegung normal und FI sei auch keine Pflicht!

Habt Ihr ein paar Rechtliche Vorschriften oder Hinweise die den Mieter überzeugen. Ich hab es in einer 30min Diskusion nicht geschafft!

Schönen Dank und freundlichen Gruß

PS: Den Herd ab ich natürlich von der Spannung befreit :)
 
Hallo,

wurde im Bad denn etwas nachgerüstet oder besteht die Anlage so seid 1970?

MFG MArcell
 
Moin.

Eine Frechheit! Neozed oder NH raus... und Vermieter ansprechen.

Klassische Nullung ist bei einem alten Haus ok, solang sie auch vorhanden ist! Wie ich es verstanden habe ist nur N und L angeklemmt, ABSOLUT VERBOTEN!

Der Vermieter ist in der Pflicht die Elektrische Anlage Sicher zu halten da kann er sagen und machen was er will, das grenzt ja schon an Körperverletzung.
:evil:
MfG

Marcel
 
also wenn ich das richtig lese war diese Anlage noch nie auf den stand der Technik und hat somit auch keinen schutz.
Klassiche Nullung wurde ja auch noch nicht einmal gemacht bei den Steckdosen und soweit mir bekannt noch nie erlaubt
 
Es wurde aufjeden Fall schon mal an der Elektrik herumgebastelt. Es bestehen auch schon Automaten Sicherungen die Kreuz und quer verfrahtet sind. TEilweise 3 Leitungen in einer SIcherung

Ich kann nicht sagen wann das Bad so angeschlossen wurde. Aber 2 Adrig mit Brücke von N auf PE kann selbst um 1970 nicht richtig gewesen sein :)
 
Hallo,

wurde im Bad denn etwas nachgerüstet oder besteht die Anlage so seid 1970?

MFG MArcell

Das ist eig. egal weil:
die 2 PE leiter die zufinden waren, sind auch noch als Phase verwendet worden
und :
Alle anderen Steckdosen sind 2 Adrig Angeschlossen ohne N / PE Brücke

Sowas kann absolut nicht sein! das ist ein Witz! Da hilft dem Vermieter auch kein Bestandsschutz! Solche Wohnungen ( ohne angeschlossener Schutzleiterklemme) mussten schon 1973 nachgebessert werden.

Ich such dir heute noch die Sachen raus!!!
 
Toll wie schnell man hier auf einen Sonntag Abend Hilfe bekommt. Meine Bekannte sagt das der Vermieter am nächsten tag nach unseren telefonat einen Elektriker vorbeigeschickt hat. Der Meinte auch das zu 95% aller Wohnungen in Dortmund so angeschlossen seien? :shock:

Wie ist das mit den FI? Der ist zumindet für Das Bad doch absolute pflicht oder?

Meine Bekannte ist gerade eingezogen und hat alles Neu Tapeziert. Reicht eine Klassische Nullung nachträglich einzuführen. Sonst heißt es doch neue SChlitze stemmen und neune Kabel ziehen?

Aber Ohne 3 Leiter kein FI?
 
hallo,

seit 01.06.08 besteht für alle Steckdosen FI Pflicht (ausnahmen gibt es wenige, kannste im forum über die suchfunktion finden).

Mit 2 Adern kann KEIN FI installiert werden, nur Steckdosen FI, kostet über 100€ /Stück.

Sowas sollte man VOR dem Einziehen checken... Elektrik ist wichtig.

Der Elektriker ist auch... sagen wir mal... etwas... distanziert... nicht gerade professionell... ein Typisches "das wurde immer schon gemacht"

Klassische Nullung wäre als Übergangslösung auf jeden Fall sicherer als die jetzige "installation"

MfG

Marcel
 
Hallo,

habe grade nochmal nachgeschaut. Seid 1973 darf keine Anlage mit klassischer Nullug mehr aufgebaut werden. Ist diese Anlage vor 1973 errichtet besteht keine NAchrüstpflicht für die bestehenden Anlage.

Da es sich hier um einen großen technischen Mangel handelt, ist diese Anlage in ihrer jetzigen Form nicht betriebsfähig.

Die NAchträglich eingebauten Steckdosen/Schalter ... müssen immer den aktuellen Normen entsprechen. Ab 1984 in Bad RCD, wenn die Anlage im Bad nach 1984 errichtet wurde und KEIN RCD vorhanden ist, so besteht die NACHRÜSTPFLICHT!!! Die Anlage hätte so nämlich NIE in Betrieb gehen dürfen.
Genau so mit den Fehlenden Brücken zum Schutzleiter. Diese Anlage ist nicht betriebsfähig und zumindest MÜSSEN die Anlagenteile auf den damaligen Sicherheitsstandard gebracht werden.

Ein Nachrüstpflicht für RCD außerhalb des Bades besteht noch nicht (erst ab 2009 Pflicht).

Also:

Installationen nach 73 immer 3 Adrid ohne RCD, im BAD ab 84 auch mit RCD. Intalltionen bis 73 2 Adrig MIT Brücken zum Schutzleiter. Ist dies nicht gegeben, müssen diese NAchgerüstet werden.

MFG MArcell
 
Trekmann hat Recht! Es gab damals durchaus Anlagen wo kein Schutzleiter angeschlossen worden ist! Bei Nachrüstung von Heizungen usw. mussten aber ab 1973 alle Anlagen nachgerüstet werden!
 
Frage: Warum gab es soetwas? Gab es da noch keine Schuko-Stecker?

MfG

Marcel
 
Bachi MCT schrieb:
Toll wie schnell man hier auf einen Sonntag Abend Hilfe bekommt. Meine Bekannte sagt das der Vermieter am nächsten tag nach unseren telefonat einen Elektriker vorbeigeschickt hat. Der Meinte auch das zu 95% aller Wohnungen in Dortmund so angeschlossen seien? :shock:
Und ich bin Michael Schumacher.

Wie ist das mit den FI? Der ist zumindet für Das Bad doch absolute pflicht oder?

Nein! Erst seit Anfang der 80er Jahre. Alles was zuvor gebaut, oder bis heute nicht verändert wurde, kann so bleiben.

Reicht eine Klassische Nullung nachträglich einzuführen. Sonst heißt es doch neue SChlitze stemmen und neune Kabel ziehen?
Ein RCD funktioniert bei so etwas nicht. Die Klassische Nullung ist bei Alt Verkabelungen (2 adrig ohne Schutzleiter) vorgeschrieben.
Aber Ohne 3 Leiter kein FI?
Nein. Aber trotzdem brauchst du 3. Der Schutzleiter soll Leben retten und ist vorgeschrieben. genauso wie in Altanlagen zu Nullen. Wobei der RCD selbst gar nicht funktionieren würde.
 
Das Haus müßte ca. 1970 erbaut worden sein.

Also muß der Vermieter leider nur für eine Brückung von N mit dem SChutzkontakt sorgen.

Das Bad müßte aber auch mit eine RCD nachgerüstet werden richtig?
 
Bachi MCT schrieb:
Das Haus müßte ca. 1970 erbaut worden sein.

Also muß der Vermieter leider nur für eine Brückung von N mit dem SChutzkontakt sorgen.

Das Bad müßte aber auch mit eine RCD nachgerüstet werden richtig?

Habe ich schon in meinem Beitrag erwähnt. Die Antwort lautet NEIN.

In meiner Ausbildung wurde mir 1984 bei gebracht. Alles was zuvor gemacht wurde, oder bis heute nicht verändert wurde, kann so bleiben.
 
nein, leider nicht. Das es Sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.

MfG

Marcel
 
Hallo,

Bachi MCT schrieb:
Das Haus müßte ca. 1970 erbaut worden sein.

Also muß der Vermieter leider nur für eine Brückung von N mit dem SChutzkontakt sorgen.

Das Bad müßte aber auch mit eine RCD nachgerüstet werden richtig?

so sieht es aus. Wenn die Installation im BAD NACH 1984 erfolgte ist ein RCD im BAD Pflicht, vorher nicht.

Natürlich muss die Analge auch sonsteweiter auf einem Korrekten Stand sein, also ALLE Normen erfüllen!!!

MFg Marcell
 
Oky....wir haben uns gerade überschnitten mit den Beiträgen, deshalb die Doppelte Frage nach der RCD Pflicht.

ICh kenne es aus der Industrie das die Firmen selbst alte Elektroanlagen nachrüsten müssen, die damals den aktuellen vorschriften entsprachen. Sonst erlischt der Versicherungsschutz.

Echt Traurig das sowas noch nicht im Privaten Bereich Existiert! Aber wie schon erwähnt! Das steht auf einen anderen Blatt.


VIelen Dank für Eure Infos :)
 
@ Matze!
Frage: Warum gab es soetwas? Gab es da noch keine Schuko-Stecker?

MfG

Marcel

Es wurde damals in Räumen, in denen keine fremden leitfähigen Teile vorhanden sind die Steckdosen ohne Schutzleiter installiert! Mussten aber, seit 1973, unverzüglich mit einer Schutzmaßnahme zum Schutz gegen indirektes Berühren nachgerüstet werden, sofern die Räume ihre isolierenden Eigenschaften verloren haben! (z.B. nach einem Einbau einer Zentralheizung)
 
Bachi MCT schrieb:
Echt Traurig das sowas noch nicht im Privaten Bereich Existiert! Aber wie schon erwähnt! Das steht auf einen anderen Blatt.

Weil das Milliarden verschlingen würde. Das wäre unzumutbar für sehr viele Besitzer und Mieter usw. Vor allem steht auf ein anderem Blatt, ob jene die Mittel dafür Besitzen.... Kann man immer weiter drüber schreiben. Einen schönen Abend dir noch.
 
Interessant, danke für die Antwort...

So ist das halt... mit der Zeit kommt das Empfinden für Sicherheit...

MfG

Marcel
 
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Thema: Unglaubliche Hauselektrik in Mietwohnug ! Bestandsschutz???
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