Unterverteilungen

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elektrojo

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Hallo,
ich würde gerne mgl. nachvollziehbar (wo steht´s geschrieben?) wisssen, ob es Vorschriften gibt, wo ich ( in welchen Räumen ) Unterverteiler installieren darf.

mfG.
Jo
 
Hallo,

alle Angaben hierzu findest du bei eurem zuständigen EVU oder einer Elektrofirma, welche beim EVU zertifiziert ist. Versuch es aber erst auf der Website des EVU.
 
Stachel schrieb:
Hallo,

alle Angaben hierzu findest du bei eurem zuständigen EVU oder einer Elektrofirma, welche beim EVU zertifiziert ist. Versuch es aber erst auf der Website des EVU.

Hallo, und danke schon ´mal dafür.
Aber mir geht es hauptsächlich darum, wie mit Unterverteilern in -Flucht- und Rettungswegen- bzgl. des Brandschutzes zu verfahren ist.
Und, wo auf der Homepage des zuständigen EVU´s (EON) könnte man denn solche Angaben finden?
Schonmal schönen Dank,
mfG.
Jo
 
ich würd mal pauschal sagen in Flucht- und Rettungswegen muß eine UV in F90 abgeschottet werden...
 
Stachel schrieb:
alle Angaben hierzu findest du bei eurem zuständigen EVU

Denke ich nicht, es geht ja nicht um Zähleranlagen. Bei Unterverteilungen gilt VDE und ggf DIN.

Lutz
 
elo22 schrieb:
Stachel schrieb:
alle Angaben hierzu findest du bei eurem zuständigen EVU

Denke ich nicht, es geht ja nicht um Zähleranlagen. Bei Unterverteilungen gilt VDE und ggf DIN.

Lutz

Hallo Lutz, und auch alle anderen,
ja, das denke ich auch.
Bei UV überhaupt, glaube ich nicht, das dies in den Anschlußbedingungen der EVU´s geregelt ist. Das vermute ich auch eher in VDE und DIN, aber wer kann mir ´mal mitteilen wo in VDE/DIN dies geregelt ist.
Es geht mir auch darum, dass, wenn ich die UV statt sie in den Flucht-u. Rettungswegen zu installieren (ist in solchen Fällen wegen der Brandschutzvorschriften wohl sehr kostenintensiv) ich sie in anderen Räumen installieren würde, gibt es Räume in denen UV nicht inst. werden dürfen? Welche Räume sind dies, usw.?
Ich hab´schon gesucht, aber nichts gefunden.
Wäre schön, wenn das jemand weiss, und hier ´mal angeben kann, wo man solches nachlesen kann.

MfG.
Jo
 
Aufstellungsorte für Unterverteilungen sind in der Landesbauordung geregelt.
 
Octavian1977 schrieb:
Aufstellungsorte für Unterverteilungen sind in der Landesbauordung geregelt.
Hallo Octavian1977,
danke, für die Info.
Aber wie und wo kann man die denn einsehen?
Gr.
Jo
 
Von Seiten der Feuerwehr ist es uns am liebsten, wenn der Verteiler in unmittelbarer Nähe zur Eingangstür ist, und auch als solcher erkennbar ist.
 
In der MLAR (Muster LeitungsanlagenRichtline) ist bereits von vielen Bundesländern al LAR geregelt worden.
Bitte hier nachschauen. Handelt es sich um Gebäude für Menschenansammlungen bitte mit der Zuständigen Baubehörde abstimmen. Diese fordern in der Regel von einem Planer eine Auslegung.
 
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